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Dr. Bernd Buchholz

FDP 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem weltoffenen, toleranten Land, in dem Respekt und die Würde des Menschen im Mittelpunkt stehen, ist kein Platz für Diskriminierung von Menschen, gleich welcher Gründe. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Diskriminierungen zu bekämpfen und gegen Diskriminierung vorzugehen, ist unser aller Aufgabe, und das gilt insbesondere für die öffentliche Verwaltung. (Dr. Bernd Buchholz) Gleichwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, habe ich bisher die Begründung, warum es deshalb eines eigenen Gesetzes bedarf, mit einer zusätzlichen Ombudsstelle, noch nicht überzeugend dargelegt bekommen – um es einmal vorsichtig zu sagen. Sie haben vielleicht Gelegenheit dazu, mich im Ausschuss davon zu überzeugen. Denn einige der Fälle, die immer als Begründung herangezogen werden, werden von diesem Gesetz nicht erfasst. Das Mobbing auf Schulhöfen ist durch diesen Gesetzentwurf nicht erfasst. Es müsste von den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen – dann wäre es ein Thema der Diskriminierung durch öffentliche Gewalt, aber nicht, wenn die Schüler sich untereinander, gegebenenfalls auch antisemitisch oder antiislamisch Dinge um die Ohren hauen. Also: Der Fall wird gar nicht erfasst. Dafür sieht der SSW einen besonderen Regelungsbedarf gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ich frage einmal: Woher nehmen Sie das? Woher kommt das? Haben wir Anhaltspunkte dafür, dass die Landesbediensteten, dass die kommunalen Bediensteten, also die, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, vermehrt oder in starkem Maße diskriminierend aktiv sind? Deshalb auch die Diskussion in Berlin: Hat es Auswirkungen auf diejenigen, die im täglichen Einsatz bei der Polizei natürlich anschließend ständig mit Vorwürfen der Diskriminierung beschäftigt sind, weil diese Behauptung einfach in den Raum gestellt wird? – Das passiert in Berlin übrigens auch; das zeigt die Evaluierung des Berliner Gesetzes. Nach dem Berliner Gesetz, so wie es der SSW hier vorschlägt, reichen ja die Behauptung und die Vermutungsregelung, sodass dann derjenige aus der öffentlichen Gewalt, der meint, nicht diskriminiert zu haben, nachweisen muss, dass er nicht diskriminierend tätig war. (Werner Kalinka [CDU]: Ja, so ist es!) Haben wir Anhaltspunkte, dass unsere öffentlich Bediensteten tatsächlich in dieser Art und Weise irgendwo stärker als andere gesellschaftliche Gruppen diskriminierend unterwegs sind? (Werner Kalinka [CDU]: Bisher nicht!) Haben wir Anhaltspunkte dafür, dass es nicht genügend Möglichkeiten gibt, sich, wenn es dann tatsächlich dazu kommt, dagegen zur Wehr zu setzen? – Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist immer möglich, natürlich auch mit Hinweis auf diskriminierendes Verhalten. Wenn dieses diskriminierende Verhalten nachgewiesen wird, dann ist die Dienst-– 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 aufsichtsbeschwerde erfolgreich. Also, schlicht und ergreifend: Braucht es hier etwas? Wir reden so oft, an so vielen Stellen in diesem Parlament von überbordender Demokratie. Und dann packen wir einen neuen Gesetzentwurf auf den Tisch und sagen: „Lasst uns eine weitere Ombudsstelle schaffen“, obwohl wir im Landesaktionsplan gegen Rassismus eine niedrigschwellige Beschwerdestelle bei solchen Verstößen schon vorgesehen haben, obwohl wir eine Bürgerbeauftragte haben, die dafür eigentlich zuständig ist. Kolleginnen und Kollegen von SSW, wir werden sicherlich eine Anhörung dazu machen. Zu dieser Anhörung gehört dann aber auch – das bitte ich zu berücksichtigen –, dass wir einmal von den Berliner Erfahrungen hören, wie viele der Beschwerden denn tatsächlich berechtigt waren. Guckt man sich die Anzahl der Beschwerden, die es in Berlin im ersten Jahr der Gültigkeit dieses Gesetzes gab, an – die sind schön aufgelistet und wer davon betroffen ist – und fragt, wie viele von denen hatten denn einen vernünftigen Hintergrund, sodass man sagen muss: „Hier ist tatsächlich eine Diskriminierung erfolgt?“, stellt man fest: Die Anzahl ist verschwindend gering. Aus meiner Sicht bedarf es ehrlich gesagt ganz vieler Nachweise. Weil die Kollegin Raudies mit der Französischen Revolution gekommen ist, sage ich einmal: Hier gilt aus meiner Sicht der Satz des großen alten Montesquieu, der ja nicht nur die Gewaltenteilung erfunden hat, sondern auch den Satz geprägt hat: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)

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