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Werner Kalinka

CDU 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig: Diskriminierung ist inakzeptabel. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Der vom SSW dem Landtag vorgelegte Gesetzentwurf – der Kollege Dirschauer hat es in seine Rede eingeflochten – ist dicht am Gesetz in Berlin, wenn nicht gar weitgehend übernommen. Schon das stellt die Frage, wie dringend oder wie nötig ein Gesetz hier in Schleswig-Holstein aus eigener Begründetheit ist. Wir haben im Koalitionsvertrag Folgendes festgelegt: „Wir stehen dafür ein, dass sich die öffentliche Verwaltung in unserem Land weiterhin für die Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt einsetzt. Jeder Form von mittelbarer oder unmittelbarer Diskriminierung stellen wir uns entschieden entgegen …“. (Beifall CDU) „Wir werden prüfen, ob sich die öffentliche Verwaltung beim Erkennen, Melden und Sanktionieren von Diskriminierungen oder diskriminierender Tendenzen noch besser aufstellen kann. Dafür werden wir rechtliche Anpassungen vornehmen beziehungsweise Regelungen schaffen.“ Wir werden also im Lichte der weiteren Beratungen die tatsächliche Lage und, ob es einen Handlungsbedarf für ein Gesetz gibt, prüfen. In Schleswig-Holstein ist bereits viel geschehen, um den Zielen des Gesetzentwurfes zu entsprechen. Wesentliche Defizite sind in unserem Land nicht bekannt. § 14 beschreibt die Schaffung einer Ombudsstelle. Wir haben in Schleswig-Holstein verschiedene Ansprechpartner, die gute Arbeit in unserem Land leisten. Wir sind uns in den Zielen einig: tatsächliche Chancengleichheit, Verhinderung jeder Form von Diskriminierung und eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Die Würde des Menschen ist ein hohes Gut. Dies muss im täglichen Leben sichergestellt sein. Diskriminierung und Mobbing sind manchmal und häufig dicht beieinander. Sie offenbaren Charakterschwächen, die in einer ordentlichen Verwaltung nichts (Werner Kalinka) zu suchen hätten. Unser Land Schleswig-Holstein lebt Vielfalt und Weltoffenheit. Das möchte ich ausdrücklich betonen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Gesetzentwurf hat einen § 5 der, der es lohnt, ihn sich etwas genauer anzuschauen. Dort steht nämlich: „Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf Grund eines hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt.“ Dies zwingt jedenfalls zu differenziertem Denken. Nicht alles, was zunächst ungleich erscheint, muss es tatsächlich sein. Ein solches Gesetz – das will ich allerdings auch sagen – würde für die Verwaltungen und für die Führungskräfte mehr Arbeit bedeuten. Ob dies derzeit die richtige Botschaft ist, will ich einmal offenlassen. Wir müssen uns schon die Frage stellen, was wir tatsächlich mehr an Regelungen benötigen oder ob dies nicht auch mit den jetzigen Verfahrensdingen vernünftig und sinnvoll geleistet werden kann. In § 7 heißt es: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ Ob man dies will, muss man genau erörtern. Den Verstoß zu widerlegen, ist natürlich ungleich schwieriger. Die antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage ist als weiteres Instrument aufgeführt. Auch dazu muss man sicherlich noch ein Stück diskutieren, ob man das wirklich für die richtige Weichenstellung hält. Wir werden in den Ausschüssen weiter über den Gesetzentwurf sprechen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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