Birte Pauls
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind gemeinsam mit ihren Praxisteams eine der wichtigsten Säulen in der Gesundheitsversorgung und in der Prävention. Die Praxen sind mit einem hohen Patientenaufkommen konfrontiert. Während der Pandemie waren sie oft die ersten Ansprechpartner. Ihre vielen organisatorischen und psychischen Herausforderungen sind uns sehr bewusst. Sie haben alle, nicht nur für den Einsatz während der Pandemie, einen großen Dank verdient. (Beifall) Aber klatschen alleine reicht nicht. Die nichtärztlichen Praxisangestellten haben angemessene Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Respekt verdient. Nur so können die Praxen dem Fachkräftemangel begegnen. Angemessene Löhne müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften erstreiten. Das ist Tarifautonomie. Die Refinanzierung der Löhne und damit die Kosten der Praxen ist dann eine Aushandlung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Der Einfluss des Landes, wie Herr Hansen suggerieren will, ist relativ gering. Grundsätzlich wird die Vergütung der ambulanten Gesundheitsversorgung durch die Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen geregelt. Noch mal: Das Land und der Bund sind kein Teil der Verhandlungen und haben auch keinen entsprechenden Einfluss auf die Einigung. Der Antrag von CDU, Grünen und nun gemeinsam mit FDP suggeriert einen Landeseinfluss, der leider nicht vorhanden ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Bei der Budgetierung schon!) Dieser Antrag enthält eher Prosa – tut mir leid –, ist schlecht recherchiert und zeugt einmal mehr von der Ideenlosigkeit dieser Koalition. Auf Landesebene können wir im Bereich der Vergütung politisch überhaupt nichts beschließen. Oder wollen Sie die Aufgaben der Selbstverwaltung an dieser Stelle aufweichen? Dann hätten Sie das auch schreiben sollen. (Birte Pauls) Ich versuche, Sie mal mit den Fakten abzuholen: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13. September 2023 einstimmig eine Anhebung des Orientierungspunktwertes um 3,85 Prozent für das Jahr 2024 beschlossen. Mit der Erhöhung des Punktwertes werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht. Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet, und damit hat sich eigentlich auch schon ein Teil Ihres Antrages erledigt. KBV und GKV-Spitzenverband haben den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses akzeptiert. Die Partner der Selbstverwaltung konnten sich im Vorfeld nicht einigen. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Gassen meinte zwar, dass der Abschluss kein Grund zum Jubeln sei, aber er sei vergleichbar mit den Tarifsteigerungen für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten. Zu dem Beschluss gehört auch, dass eine Tariferhöhung für das medizinische Fachpersonal künftig nicht länger verzögert – das finde ich sehr wichtig –, sondern sofort berücksichtigt werden muss. Des Weiteren wird die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei speziellen Leistungen noch mal gesondert verhandelt. Was also wollen Sie noch politisch tun? Das, womit man den Praxen wirklich helfen könnte, ist eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. Das wurde gerade eben schon gesagt. Das Budgetieren von Leistungen kommt aus einer Zeit der Ärzteschwemme. Wir haben es aber jetzt mit einem Ärztemangel zu tun, der sich im niedergelassenen Bereich noch verschärfen wird. Deshalb freut es mich, dass sich die Bundesregierung auf die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich geeinigt hat. Bei den Kinder- und Jugendärzten ist es bereits umgesetzt; das führt auch zu positiven Effekten. Dass die Gesundheitsministerin gestern per Pressemitteilung erklärt, was das Parlament heute beschließt, zeugt auch nicht gerade davon, dass die regierungstragenden Fraktionen vor Selbstbewusstsein strotzen. (Martin Habersaat [SPD] – Genau genommen ist das verfassungsfeindlich! – Heiterkeit FDP) Das Anliegen in Ihrem vierten Absatz zum Thema Wertschätzung des Personals ist zwar ehrenwert, aber Sie wollen – gucken Sie sich an, was Sie selbst Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3133 geschrieben haben – wieder etwas ohne weitere Ideen oder Inhalte hilft. Sie schreiben: „eine Strategie oder andere Maßnahmen prüfen lassen“. Ganz ehrlich? Das ist kein wirklich guter politischer Beschluss. Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten, haben Respekt verdient. Wer Personal in Ambulanzen, auf Stationen, in Praxen oder auch verbal angreift, wer Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei bei Einsätzen behindert oder angreift, ist nicht nur bekloppt, sondern begeht eine Straftat und gehört nach der Härte des Gesetzes bestraft. Aber: Diese Strafe hat der Bund vor einigen Jahren hochgesetzt. Was also wollen Sie mit Ihrem Antrag an dieser Stelle erreichen? Die Strafe erhöhen? Ich kann nicht sehen, dass Sie eine Bundesratsinitiative ergreifen wollen. Oder wollen Sie einfach nur ein Schild in den Praxen verteilen: „Bitte seien Sie freundlich zum Personal!“? Einzig und allein Ihr letzter Punkt findet bei uns Anklang und ist in den Alternativantrag aufgenommen worden. Physician Assistant ist mit dem Berufsbild eine wirklich hilfreiche Ergänzung im interprofessionellen Team der Versorgung. Die Vergütung, die Einsatzfelder und die Rahmenbedingungen müssen auch für diese neuen Professuren zufriedenstellend geregelt werden, denn wir brauchen sie alle. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD)
