Dr. Bernd Buchholz
Selbstverständlich, weil mein Dreiminutenbeitrag damit zu einem Fünfminutenbeitrag werden könnte. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine schwierige Abwägung für mich. Mir war es trotzdem noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass es in Schleswig-Holstein einen sehr starken Registrierungsstau gab, der aber in gemeinschaftlicher Arbeit fast aller Ministerien deutlich reduziert wurde, indem aus fast allen Ministerien Personal abgerufen wurde, um diesem Registrierungsstau zu begegnen. Dieser liegt heute mittlerweile weit unter 1.200 Fällen. Das wollte ich Ihrer Debatte nur hinzufügen. – Kollege Petersdotter, da haben Sie bessere Informationen als ich. Die Staatssekretärin hat in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses darüber berichtet, dass dieser Stau jetzt tatsächlich ein Stück weit reduziert ist, aber bei 1.200 Menschen liegt. Bei einem Stau von 1.200 Menschen ist es doch klar, dass ich angesichts der Zeit, die ich tatsächlich brauche, eine Rückführung nach dem – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 Dublin-Abkommen binnen sechs Monaten nicht herstellen kann. Also muss der Stau auf null, da ist er aber bei Weitem nicht. Noch einmal: Haft- und Gewahrsamskapazitäten sollen ausgeweitet werden. Der Ministerpräsident rühmt, das Ausreisegewahrsam solle verlängert werden, das beschließen wir jetzt. Und in Schleswig-Holstein? – Es gibt kein Ausreisegewahrsam, das in Anspruch genommen wird. Wenn die Kreise, wenn die Ausländerbehörden Anträge stellen, um jemand ins Ausreisegewahrsam zu stellen, dann kriegen diese zu hören, es müsste erst einmal ein Abschiebeversuch unternommen worden sein. Das steht nicht in § 62 b des Asylgesetzes. Da steht nichts darüber. Und straffällig gewordene Ausländer können in die Ausreiseeinrichtung sowieso nicht aufgenommen werden, weil sie dann in offener Unterbringung wären. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Weil sie straffällig geworden sind! § 62 b, der das Ausreisegewahrsam betrifft, spricht insbesondere von straffällig gewordenen Ausländern. Das ist die Realität und Praxis. Das heißt, wir beschließen etwas, was wir im Land nicht anwenden. Arbeitsgelegenheiten sollen in breitem Maße genutzt werden, auch bei staatlichen Institutionen. Und was passiert? – Nichts! In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird dies wenig, ansonsten wird das gar nicht genutzt. Was tut das zuständige Ministerium, damit Arbeitsgelegenheiten tatsächlich nachgewiesen werden? Ich höre dazu nichts. Mitwirkungspflichten sollen konsequent durchgesetzt werden. Ich habe noch nichts von irgendeiner Sanktion bei der Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten in Schleswig-Holstein gehört, nichts an der Stelle. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB höre ich davon nichts. Aktiv wird die Bezahlkarte unterstützt. Der Kollege Petersdotter hat in seiner Rede deutlich gemacht, wie stark er bezweifelt, dass das irgendeinen Effekt habe. Ich will Folgendes sagen, meine Damen und Herren: Wenn solche Beschlüsse gefasst werden, dann ist die Übertragung auf Schleswig-Holstein das Zwingende. Diese findet nicht statt, und das, meine Damen und Herren, werden wir Ihnen so nicht durchgehen lassen. Deshalb beantrage ich, den Antrag, den wir gestellt haben, an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, damit wir das dort nachholen können. Den regierungstragenden Fraktionen sage ich schon: Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann stelle ich einen Berichtsantrag mit dem gleichen Inhalt. – Herzlichen Dank. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP)
