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Dr. Bernd Buchholz

FDP 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos da anknüpfen, wo der Kollege (Dr. Bernd Buchholz) Harms gerade aufgehört hat, denn das eine ist, vollmundige Erklärungen oder Zeitungsinterviews als Ministerpräsident abzugeben und dann MPK-Beschlüssen zuzustimmen, das andere ist das, was im Land passiert und wofür man eigentlich im MPKBeschluss die Verantwortung zugewiesen bekommt. Da heißt es im MPK-Beschluss, es sollten zügige Asylverfahren, Dauer maximal drei oder sechs Monate, durchgeführt werden, und, merke auf, die Länder sollten dafür sorgen, dass die personellen, technischen und sonstigen Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, damit Registrierungen schnell stattfinden können. Wir stellen fest: Fakt ist in Schleswig-Holstein, der Registrierungsrückstand liegt derzeit bei 1.200 Personen. Da wird es nichts mit schnellen Verfahren an der Stelle. Der MPK-Beschluss besagt, dass die Haft- und Gewahrsamskapazitäten ausgeweitet werden sollen. Man will dafür das Ausreisegewahrsam von zehn Tagen auf 28 Tage verlängern. Wir stellen fest: In Schleswig-Holstein gibt es gar kein Ausreisegewahrsam, weil dieser so nicht wahrgenommen wird.

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