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Serpil Midyatli

SPD 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Koch. Wir gehen jetzt davon aus, dass nach jeder MPK eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten in diesem Hohen Haus erfolgen wird. – Das will ich nicht ausschließen, Frau Kollegin. Ich erinnere mich gut an die Zeiten der Coronapandemie. Da war das der Wunsch des Hauses, regelmäßig vor und nach der MPK zu berichten – und das kam regelmäßig auch von der Opposition. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn Sie das wünschen, machen wir das auch in Zukunft so. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Meine Damen und Herren, die Lage ist ähnlich dramatisch wie zur Zeit der Coronapandemie. Bis Ende Oktober wurden in Deutschland 286.000 Asylanträge gestellt. Das waren zu diesem Zeitpunkt bereits 40.000 mehr als im gesamten Vorjahr. Bis zum Ende dieses Jahres werden über 300.000 Asylanträge erwartet – der höchste Jahreswert seit den Krisenjahren 2015/2016. Und das, nachdem in Deutschland im vergangenen Jahr gerade erst über 1 Million Ukrainerinnen und Ukrainern Zuflucht gewährt wurde. Rechnet man Asylanträge und die Zahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zusammen, ergibt sich für dieses und letztes Jahr eine Gesamtaufnahme von knapp 1,7 Millionen Menschen in Deutschland. 2015/2016 waren es dagegen „lediglich“ 1,2 Millionen Menschen. Aus diesen beiden Zahlen wird die ganze Dramatik der aktuellen Situation sehr gut deutlich: Die Aufnahmesituation für Flüchtlinge ist am Limit. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3115 (Lars Harms [SSW]: Das stimmt!) Die Kapazitäten sind vielerorts erschöpft, wenn nicht sogar schon überschritten. Es stehen keine Unterkünfte mehr zur Verfügung. In manchen Schulklassen spricht kaum noch ein Kind deutsch. Sprach- und Integrationskurse können nicht mehr in ausreichender Zahl angeboten werden. (Beate Raudies [SPD]: Wer ist denn Bildungsministerin?) – Das Problem gestaltet sich bundesweit bei allen Bildungsministerinnen, Frau Kollegin. Selbstverständlich stehen wir weiterhin zu einer humanitären Flüchtlingspolitik und stellen das auch jeden Tag erneut unter Beweis. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn wir aber Menschen unter diesen Bedingungen aufnehmen, dann werden wir damit unseren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Vor allem können wir auch denen nicht mehr ausreichend helfen, die wirklich auf Schutz vor Verfolgung und Krieg angewiesen sind. Hinzu kommt ein zweiter Aspekt, meine Damen und Herren, der nicht minder schwerwiegt: Wir müssen feststellen, dass die gesellschaftliche Stimmung in Deutschland kippt. Statt Willkommenskultur verzeichnet die AfD immer größere Wahlerfolge. Weit über die Hälfte der AfD-Wählerinnen und Wähler geben dabei an, dass die Zuwanderung die größte Rolle für ihre Wahlentscheidung spielt. Mit der Bewegung von Sarah Wagenknecht kommt am äußersten linken Rand des politischen Spektrums jetzt möglicherweise eine Partei hinzu, deren Thesen zur Migration sich kaum von denen der AfD unterscheiden. Meine Damen und Herren, wie sollen denn die Europawahl, die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg und die Kommunalwahlen in vielen weiteren Bundesländern im nächsten Jahr ausgehen, wenn unsere Demokratie von Links- und Rechtsradikalen derartig in die Zange genommen wird? Die Situation ist mit der Lage Anfang der 90er-Jahre vergleichbar, als eine halbe Million Flüchtlinge aus Südosteuropa für Wahlerfolge von DVU und Republikanern in den Landtagen sorgten – auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. (Serpil Midyatli [SPD]: Immer diese Ausländer, die schuld daran sind, ne? – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Martin Balasus (Tobias Koch) [CDU]: Was ist das denn für ein Unsinn? – Weitere Zurufe) Mit dem vom Deutschen Bundestag im Mai 1993 beschlossenen Asylkompromiss von CDU/CSU und SPD als Reaktion auf die damalige Entwicklung war dieser Spuk dann aber ganz schnell wieder vorbei. Genau das muss auch jetzt das Ziel von verantwortungsvollem politischen Handeln sein. (Beifall CDU) Die wesentlichen Merkmale des damaligen Asylkompromisses waren übrigens die Einführung des Prinzips der sicheren Herkunftsstaaten, beschleunigte Verfahren an Flughäfen, geringere Leistungen für Asylbewerber, Sachleistungsprinzip und Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften – fast alles Punkte, die sich in ähnlicher Form jetzt auch im MPK-Beschluss wiederfinden. Der Unterschied ist allerdings, dass der Asylkompromiss 1993 zwischen Bundesregierung und Opposition im Deutschen Bundestag geschlossen wurde. Jetzt hingegen haben wir es mit einer weitgehend handlungsunfähigen Bundesregierung aus drei Ampelparteien zu tun, die sich in Migrationsfragen gegenseitig blockieren. Die Vorschläge der Länder lagen seit der MPK im Mai dieses Jahres bereits auf dem Tisch, ohne dass die Bundesregierung in der Lage war, sich darauf zu verständigen. Dadurch ist ein halbes Jahr Zeit verloren gegangen. Das darf sich auf keinen Fall wiederholen. Den Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung müssen jetzt auch Taten folgen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist mir da entgangen, dass ihr euch auf Landesebene dazu geeinigt habt?) – Ja, das ist Ihnen entgangen, Herr Kollege. Bis zur Sicherung der europäischen Außengrenzen und zu einer Stärkung von Frontex braucht es verstärkte Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen. Tausende von verhinderten illegalen Grenzübertritten und Hunderte von festgenommenen Schleusern allein in den letzten vier Wochen zeigen den Erfolg dieser Maßnahme. Dagegen hatte sich die Bundesregierung lange Zeit gewehrt. Diese Grenzkontrollen müssen deshalb bis zum Wirksamwerden des gemeinsamen europäischen Asylsystems in Kraft bleiben. Beschleunigte Asylverfahren sind die nächste zentrale Maßnahme. Eine Verfahrensdauer für Asylverfahren und anschließendes Gerichtsverfahren von jeweils maximal drei Monaten klingt nach heuti-– 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 gen Erfahrungswerten durchaus ambitioniert. Allerdings kann sich der genannte Zeitraum von drei Monaten eigentlich nur auf das erstinstanzliche Gerichtsverfahren beziehen, wenn ich den Text richtig verstehe. Mit einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht als zweiter Instanz, einer möglichen Revision in dritter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht bis hin zu einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Einschaltung der Härtefallkommission der Länder steht zu befürchten, dass sich die Verfahrensdauer auch zukünftig erheblich verlängern wird. An dieser Stelle wäre es deshalb notwendig gewesen, weitere Länder mit Anerkennungsquoten deutlich unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. (Beifall CDU und FDP) Angesichts von Asylverfahren, die sich oftmals über viele Jahre erstrecken, ist es richtig, den automatischen Wechsel der Antragsteller ins deutsche Sozialsystem erst nach 36 statt bislang nach 18 Monaten erfolgen zu lassen und so lange nur die geringeren Zahlungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzunehmen. Vollkommen zu Recht stellen die Regierungschefs der Länder und die Bundesregierung in ihrem Beschluss nämlich fest, dass der Anreiz für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland gesenkt werden muss. Dieser Anreiz ergibt sich gerade durch die hohen finanziellen Leistungen in Deutschland. (Vereinzelter Beifall CDU und FDP) Wenn es mit einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte gelingen sollte, Leistungen als Sachleistungen zu erbringen, dann ist auch das ein richtiger Schritt. Aus dem gleichen Grund ist es sinnvoll, Asylbewerberinnen und Asylbewerber während des Aufenthaltes für Arbeiten heranzuziehen, die dem Betrieb der Einrichtung dienen, oder sie zur gemeinnützigen Arbeit bei Kommunen und staatlichen Institutionen zu verpflichten. Diese bereits bestehenden Möglichkeiten sollten im breiteren Maße genutzt werden, stellt die MPK in ihrem Beschluss fest. Bei Ablehnung eines Asylantrages ist eine konsequente Rückführung erforderlich. Die Verlängerung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tagen kann dazu einen Beitrag leisten. Noch wichtiger wären allerdings Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten, damit Abschiebungen nicht immer wieder an fehlenden Ausweispapieren scheitern. Wenn aber schon der von der Bundesregierung selbst eingesetzte Sonderbeauftragte für Mi- (Tobias Koch) grationsabkommen daraus keine kurzfristigen Effekte erwartet, dann wird deutlich, weshalb es unter Umständen notwendig ist, die Durchführung von Asylverfahren von vornherein in Transit- und Drittstaaten zu verlagern, damit eine Einreise nach Deutschland erst gar nicht erfolgt. So sehr der MPK-Beschluss auf eine Begrenzung von irregulärer Migration abzielt, so sehr ist nach wie vor offen, ob damit eine nennenswerte Reduktion der Flüchtlingszahlen in Deutschland erreicht wird. Dies wird überhaupt nur dann gelingen, wenn die Gesamtheit der vereinbarten Punkte jetzt auch konsequent umgesetzt wird. Dafür sind Gesetzesänderungen auf Bundesebene erforderlich, die von der Bundesregierung jetzt hoffentlich auch zügig auf den Weg gebracht werden. Als CDU-Landtagsfraktion gehen wir davon aus, dass Schleswig-Holstein allen Entscheidungen im Bundesrat zustimmen wird, die der Umsetzung des MPK-Beschlusses dienen. Zu guter Letzt ein Wort zu den finanziellen Auswirkungen: Es ist gut, dass der Bund sich jetzt endlich zu einem atmenden System mit einer ProKopf-Pauschale bereitgefunden hat. (Beifall Martin Balasus [CDU]) Schlecht ist hingegen, dass sich der vereinbarte Betrag von 7.500 Euro nicht sachgerecht am Bedarf orientiert, sondern ein rein politischer Kompromiss ist. Länder und Kommunen bleiben damit auch zukünftig auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Angesichts der ohnehin schon angespannten Haushaltssituation von Land und Kommunen ist es nicht akzeptabel, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung nur unzureichend nachkommt und gleichzeitig bei der Steuerung und Begrenzung der Migration versagt. Wenn es nicht gelingt, die Zuwanderung mit der Umsetzung der MPK-Beschlüsse deutlich zu reduzieren, dann sage ich bereits jetzt voraus, dass es weitere finanzielle Forderungen von Land und Kommunen an den Bund geben wird, und das auch vollkommen zu Recht. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, die Steuerung und Begrenzung der Flüchtlingszahlen liegt nämlich einzig und allein in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, und deshalb muss der Bund auch die finanzielle Verantwortung für sein Handeln tragen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3117

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