Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Petersdotter, die von Ihnen gerade dargestellte Notwendigkeit der Begründung ist etwas anderes als die Begründung einer Notlage. – Ja. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3099 Die Zusage des Staates an jemanden, gegebenenfalls einen Betrag X über mehrere Jahre hinweg zu geben, hat nichts damit zu tun, dass man sie aus einem Notkredit oder aus dem laufenden Haushalt bedienen können muss. Hier geht es um die Feststellung einer finanziellen Notlage – jährlich! –, die dazu führen muss, dass man sagt, man sei nicht in der Lage, diese Mittel aus dem laufenden Haushalt zu erbringen. Stimmen Sie mir da zu, dass das ein Unterschied zu Ihren Ausführungen ist? – Es gibt einmal die Notwendigkeit zur Begründung, und gleichzeitig muss man die Notlage begründen. Das Bundesverfassungsgericht sagt aber auch, dass es nicht so ist, dass man, nur wenn man finanziell am Abgrund steht, einen Notkredit aufnehmen kann. – Richtig! Das finde ich eine sehr wichtige Erkenntnis, die wir vor anderthalb Jahren noch in einigen Fragen anders eingeschätzt haben. Ja, man muss immer wieder die erhebliche Beeinflussung der Finanzlage darlegen, und die muss man jedes Jahr besser darlegen. Das stimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Eine andere Erkenntnis aus dem Urteil, die interessant ist und über die wir in den nächsten Monaten und Jahren immer wieder sprechen müssen, ist, dass die Begründung für Maßnahmen und die Notlage selbst dem Parlament obliegt. Das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte übernehmen nicht die Einschätzung, ob das legitim ist oder nicht, sondern das obliegt den Parlamenten. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Dazu kommt, dass nicht nur unmittelbare Krisenbewältigungsmaßnahmen finanzierbar sind, sondern auch mittelbare – das wurde eben angesprochen –, bis hin zur Nachsorge. Auch das ist eine sehr wichtige Erkenntnis, die wir berücksichtigen müssen. Was bedeutet das im Konkreten für große Projekte, die zurzeit schwer zu bewältigen sind? Es wird Sie nicht überraschen, dass ich zum Klimaschutz komme. Ich habe im Parlament über viele Jahre die Auffassung vertreten, dass man kreditfinanzierten Klimaschutz nicht machen kann, weil er nicht in allen Teilen der Kontrolle des Staates unterliegt, und vor allem auch, weil es Krisenlagen sind, die absehbar sind. Vor einem halben Jahr habe ich mei- (Lasse Petersdotter) ne Position verändert. Ich hatte vorher mehr recht als danach. (Vereinzelter Beifall) Durch das Urteil zeichnet sich deutlich ab – das finde ich extrem bedauerlich –, dass lange absehbare Krisen – so heißt es in dem Urteil – nicht durch einen Notkredit finanzierbar sind. Bei der Klimakrise – wir Grüne haben sie seit den 80er-Jahren auf unseren Wahlplakaten, sie ist schon eine ganze Zeit lang absehbar – haben wir große Herausforderungen bei der Finanzierung. Was bedeutet das für uns? Wir haben das Jährlichkeitsprinzip. Wenn man eine große Ausgabe hat, was macht man dann? Man nimmt einen Kredit auf – das dürfen wir nicht –, oder man spart. Eine Alternative, über die man diskutieren muss, ist, dass man ein Spargesetz macht, in dem man eine feste Sparquote festlegt, um verfassungskonform ein Sondervermögen zu bilden, das nicht durch Kredite, sondern durch Ansparungen finanziert wird, weil man so große Investitionen nicht aus den jährlichen Haushalten tätigen kann. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das liefe aber gegen alle anderen Maßnahmen, die im Haushalt finanziert werden, und bedeutet eine wahnsinnig schwierige Abwägung. Eine andere Alternative, die uns als Bundesland aber nicht obliegt, ist, dass man auf Bundesebene ein Sondervermögen ähnlich wie bei der Bundeswehr bildet. Schleswig-Holstein kann das nicht machen, weil Schleswig-Holstein unter die Schuldenbremse des Bundes fällt. Das Sondervermögen des Bundes bei der Bundeswehr konnte man bilden, weil man es quasi neben die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben hat und es damit nicht von der Schuldenbremse betroffen ist. Eine andere Möglichkeit ist, Steuern zu erhöhen oder Einsparungen in anderen Bereichen vorzunehmen, die natürlich weitreichende Auswirkungen haben. Deswegen ist für uns Grüne eine Erkenntnis, dass wir weiter über die Schuldenbremse und ihre Funktionsfähigkeit sprechen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine Schuldenbremse, bei der man nicht nur dann reagieren darf, wenn Wasser in den Städten steht, sondern auch, um dies zu verhindern, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) eine Schuldenbremse, die Investitionen in einem größeren Ausmaß ermöglicht, die auch bei Trans-– 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 formation Unterstützung liefert. Sonst läuft Transformation immer gegen Bildung, Krankenhäuser, aber auch Ausgaben, die man vielleicht nicht so sinnvoll findet. In der Gemengelage, in der wir uns befinden, kenne ich keine große Volkswirtschaft, die durch diese Zeit multipler Krisen geht, ohne Kredite aufzunehmen, und zwar in großem Maß. Die USA machen sogar beides, sie trauen sich, Kredite aufzunehmen und Steuern zu erhöhen. Das sind politische Entscheidungen, die man abwägen muss. Man muss das nicht gut finden und kann sagen, das gehe auch alles ohne Subventionen und Transformationsanreize. Das bedeutet, dass man dann Ordnungsrecht oder Preispolitik machen muss. Preispolitik bedeutet, dass die Dinge teurer werden. Man muss Entscheidungen treffen, weil wir eine Verantwortung haben. Das darf jetzt nicht unter den Tisch fallen. Jetzt sage ich noch etwas ganz Kontroverses: Im Zusammenhang mit der Schuldenbremse müssen wir auch darüber diskutieren, wie sinnvoll es ist, dass ein Staat jeden Kredit, den er aufgenommen hat, tilgt. Wie wichtig ist die Aufgabe eines Staates zu tilgen? (Zurufe) Wenn Schleswig-Holstein jährlich 100 Millionen Euro tilgen würde, dann wären wir in über 300 Jahren schuldenfrei. Ich weiß nicht, ob das unsere Perspektive ist. (Unruhe) – Auch ich habe eine sehr versöhnliche Rede gehalten, will aber eine Kontroverse reinbringen. – Ein Staat wächst an vielen Stellen häufig aus seinen Schulden heraus. Wir sind auf Bundesebene aktuell in der Situation, dass wir wieder bei einer Schuldenquote von fast 60 Prozent angekommen sind. Das ist einigermaßen verkraftbar. (Unruhe) All das müssen wir diskutieren. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat sehr viel Klarheit geschaffen und uns gleichzeitig die Aufgabe aufgegeben zu prüfen, ob die Regeln, die es ausgedeutet hat, noch zur Wirklichkeit passen. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Ich habe viel Freude an der Debatte und freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Unruhe)
