Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Petersdotter, verstehe ich Sie richtig, dass Sie quasi den Jährlichkeitszusammenhang nur darin bestehen sehen, dass man das immer nur erneuern müsste, weil es um eine alte Notsituation gegangen ist? – Das Bundesverfassungsgericht sagt hingegen, dass jährlich die finanzielle Notlage dargelegt werden müsse. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Die finanzielle Notlage kann nach einer Krisensituation in einem Jahr im nächsten Jahr durch deutlich erhöhtes Steueraufkommen, durch deutlich weniger Inanspruchnahme ei- (Lasse Petersdotter) ne völlig andere sein. Das heißt, es geht nicht nur um die Umsetzung von etwas aus der Vergangenheit, sondern es geht um die jedes Jahr neu zu begründende finanzielle Notsituation. Stimmen Sie mir da zu? – Ich stimme Ihnen darin zu, dass man es jedes Jahr aufs Neue begründen muss, warum es in diesem Jahr noch notwendig ist. Die Begründung – das sagt das Verfassungsgerichtsurteil auch sehr klar – muss jedes Jahr besser werden. Sie muss ausführlicher werden, und das muss man dann auch erbringen, da teile ich Ihre Einschätzung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Aber was ich hier vorschlage, ist, wie man einen mehrjährigen Umgang trotzdem transparent hinbekommt, weil es ja die große Herausforderung ist: Wenn zwischenzeitlich politische Mehrheiten wechseln, wenn beispielsweise Zweidrittelmehrheiten notwendig sind, die nicht durch eine Koalition gedeckt sind, sondern immer wieder neu gesucht werden, ist es für die Betroffenen, denen man Geld nach einer Krisensituation zugesagt hat, ungleich schwieriger, ein Vertrauen darin zu haben, dass es auch die nächsten drei Jahre ausgezahlt wird. Ein letzter Punkt zu Ihrer Frage: Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass man, wenn man den Haushalt aufstellt, vor allen Dingen die Jährigkeit bei der Verausgabung beachten muss. Das ist die größere Herausforderung, die Ausgabe: Manchmal folgt eben eine Rechnung erst anderthalb Jahre später. Das stellt uns vor die großen Schwierigkeiten in der Praxis. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Martin Habersaat [SPD])
