Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jüngst, im September 2023, war es also so weit: Eine Eckpunktevereinbarung zu den Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung ist zwischen Land und Kommunen getroffen worden. An dieser Stelle sage ich vielen Dank an die Ministerin für ihren mündlichen Bericht. Wenn man in der Opposition sitzt, ist es immer ein bisschen haarig im Umgang mit mündlichen Berichten, weil man sich ja an dem Tag, an dem der mündliche Bericht vorgetragen wird, mit diesem auseinandersetzen muss und gleichzeitig die Rede, die man selbst geschrieben hat, halten möchte. Ein paar Punkte aus meiner Rede haben Sie schon aufgenommen, Frau Ministerin. Wir wissen, dass eine Quasi-Finanzierung von 196 Millionen Euro steht; diese muss aber tatsächlich an den Mann und die Frau gebracht werden. Ich hoffe auf ein reibungsloses und unkompliziertes Antragsverfahren. Wieso sage ich das? Ob wir über den Digitalpakt sprechen – das ist der gleiche Beritt – oder über andere Mittel, die die Landesregierung ausgeben will: Immer hapert es an der Antragstellung. Entweder sind die Anträge zu kompliziert oder es dauert sehr lange, bis man eine Antwort erhält. Meine Vorredner haben es schon gesagt: Wir müssen einen höheren Gang einlegen. Es sind nur noch zwei Jahre und drei Monate, bis der gesetzliche Anspruch umgesetzt werden soll. Das ist wirklich eine knappe Kiste. Wir müssen eines sehen – das wäre eine Frage an die Ministerin gewesen –: Vorausgesetzt, wir beschließen tatsächlich im März 2024 den Haushalt, dann können die Schulträger, die Kommunen, erst dann das Geld beantragen. (Ministerin Karin Prien schüttelt den Kopf) – Okay, alles klar. Die Ministerin schüttelt mit dem Kopf. Sie können also schon vorher Geld beantragen, (Ministerin Karin Prien nickt) (Jette Waldinger-Thiering) um Strukturen, Räumlichkeiten oder Maßnahmen auszugestalten. Die nächste Frage, über die wir gesprochen haben: Wie sollen wir eigentlich die Ganztagsschule gestalten? – Nach meiner Wahrnehmung ist es so, dass die Musikschulen, Vereine und Verbände, die heute schon im Ganztag unterwegs sind, sich nicht richtig mitgenommen beziehungsweise sich unsicher fühlen. Dagegen muss wirklich etwas getan werden. Denn wir haben ja schon Strukturen, die wir nicht verlieren, sondern in den Ganztagsbereich übernehmen wollen. Ein weiterer großer Diskussionspunkt muss die Frage sein – Martin Habersaat hat das Thema schon angesprochen –: Dürfen wir Lehrkräfte auch für den Ganztag einsetzen? Meiner Meinung nach ja. Wir wollen Qualität im Ganztag haben. Es soll nicht alles Schule und Unterricht sein; aber wir brauchen Qualität, damit wir den Kindern tatsächlich etwas geben können. Am Ende des Tages, wenn sie von einem langen Arbeitstag nach Hause kommen, sollen sie nicht noch Hausaufgaben machen müssen, sondern das ist durch den bisherigen Tag alles abgegolten. Dann haben sie Zeit, die sie mit ihren Eltern oder Großeltern verbringen können, oder um einem Hobby nachzugehen. Um dies zu ermöglichen, müssen wir auch im Ganztag Qualität haben. Dieser darf nicht nur von ehrenamtlich tätigen Menschen oder Vereinen getragen sein. Wir können nicht erwarten, dass das Ehrenamt all das, was wir gesetzlich verankern, tragen kann. Insofern ist das ein weiterer Punkt, über den wir unbedingt reden müssen. Dann geht es natürlich wieder um die Frage, woher wir die ganzen Fachkräfte bekommen können. Dieses Problem haben wir überall. Bei allem, was wir machen wollen, fehlen uns einfach die Menschen, die diese Aufgaben erfüllen können. Damit bin ich beim nächsten Punkt – auch darüber haben wir gesprochen –: Das Land Schleswig-Holstein will den Schulträgern bis zu 75 Prozent der Betriebskosten erstatten beziehungsweise sich an den Betriebskosten beteiligen. Nun ist die Frage: Orientiert man sich am Landesdurchschnitt, oder wie soll die Regelung ausgestaltet werden? Meine nächste Frage wäre: Sind diese 75 Prozent aufwachsend, oder erhalten die Schulträger gleich 75 Prozent? Es bleiben jedenfalls immer noch 25 Prozent übrig – vielleicht auch nur 15 Prozent, je nachdem, wie man rechnet –, die dann als Elternbeteiligung gelten. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass es auch eine Sozialstaffel geben soll, ebenso eine Geschwisterermäßigung. Da fehlt mir irgendwie das Sozialministerium. Meines Erachtens ist es das Sozialgesetzbuch VIII, in dem die Sozialstaffel verankert ist. Ich weiß nicht, ob in Ihre IMAG auch das Sozialministerium eingebunden ist. Ich glaube aber, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist. Wir wollen es den Kindern und ihren Eltern ermöglichen, dass sie auch beim Übergang von der Kita in die Grundschule Verlässlichkeit haben. Das bedeutet, sie müssen sich darauf verlassen können, was die Höhe des Beitrags für den Ganztag angeht. Wir wissen nämlich, dass viele Eltern nur noch gerade so die Kosten für den offenen Ganztag tragen können, aber nicht mehr für das gemeinsame warme Mittagessen oder unterschiedliche AGs. Insofern wäre Verlässlichkeit bei den Elternbeiträgen – sicherlich auch eine Deckelung – immens wichtig. Ich glaube, da ist noch sehr viel zu tun. Die nächste Frage wäre natürlich: Wie gehen wir mit unseren Schulen in freier Trägerschaft um? Haben Sie schon mit ihnen geredet? Diese Schulen haben ebenfalls das Recht darauf, den Ganztag anzubieten. Wir haben noch viel miteinander zu bereden. Ich finde, dass wir die Diskussion im Bildungsausschuss fortsetzen sollten. Ich wiederhole: Es sind nur noch zwei Jahre Zeit, um diesen Rechtsanspruch umzusetzen. Ich bin gespannt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört auch in die Schule. (Beifall SSW, SPD und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
