landtag.ltsh.de ↗

Lars Harms

SSW 21.09.2023 Sitzungen 20/36

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schuldenbremse ist und bleibt eine richtige und wichtige verfassungsrechtliche Regelung, die für ein Haushaltsverständnis von Generationengerechtigkeit steht. Keine Frage: Auch der SSW steht nach wie vor zur Schuldenbremse. Dabei entbehrt es nicht der Ironie, dass diese gleich in ihrem ersten geplanten Geltungsjahr ausgesetzt werden musste. Dennoch müssen wir natürlich stets die gesamten Landesfinanzen im Blick behalten und eine verantwortungsvolle, vorausschauende und sozial- und generationengerechte Finanzpolitik betreiben. Was an dem FDP-Ursprungsantrag nun auffällt, ist, dass er in seiner Formulierung nicht sauber zwischen den verschiedenen Schuldenbremsen differenziert. Die Schuldenbremse, die wir im Grundgesetz verankert haben, unterscheidet sich in ihrer Form nämlich leicht von der Schuldenbremse, wie wir sie in unserer Landesverfassung formuliert haben. So gilt zwar für beide Schuldenbremsen die Anforderung, dass die Kernhaushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Auf Bundesebene gibt es jedoch einen gewissen Spielraum: Die strukturelle Neuverschuldung des Bundes darf seit 2016 bis zu 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts betragen. Auch gemäß der inzwischen wohl allseits bekannten Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, gilt diese maximale Verschuldungsquote auf Bundesebene in Kombination mit einem konkreten Tilgungsplan. Auf Länderebene gilt hingegen eine deutlich strengere Schuldenbremsenregelung: Seit 2020 dürfen die Länder keine konjunkturunabhängigen Schulden mehr machen. Ein Abweichen von den strengen Vorgaben ist nur im Falle besagter außergewöhnlicher Entwicklungen und Notsituationen erlaubt. Als Besonderheit gilt hier bei uns in Schleswig-Holstein zudem noch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit, um trotz der Schuldenbremse Notkredite aufnehmen zu können. Das ist eine Regelung, für die sich der SSW damals eingesetzt hat und die ihre Sinnhaftigkeit in den letzten Jahren zur Genüge bewiesen hat, denn das führt in solchen Situationen regelmäßig zu Mehrheiten, die über die jeweils regierende Koalition hinausgegangen sind. Notkredite sind somit unabhängig von Wahlperioden breit getragen worden. Das gibt Sicherheit und ist ein Wert an sich. (Beifall SSW) Angesichts der Diskussionen rund um die Coronaund Ukraine-Notkredite haben wir vom SSW immer betont, dass wir sowohl für die schnelle Hilfe in der Not als auch für die möglichst rasche Rückkehr zur Haushaltskonsolidierung stehen. Entsprechend bekennen wir uns ausdrücklich zur Schuldenbremse als solche, (Beifall FDP) stehen aber auch konkreten Vorschlägen für eine Reformierung grundsätzlich offen gegenüber. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Damit sind aber nun nicht ausufernde Sondervermögen und Vorratskredite für ideologische Wahlprogramme gemeint. Hier würden allein die Zinsen innerhalb der nächsten Jahre jeglichen potenziellen Investitionsmehrwert wieder auffressen. Nein, wir sollten nun vielmehr konkret analysieren, ob die Schuldenbremse in der aktuellen Fassung noch sinnvoll ist oder ob wir nicht gegebenenfalls nachjustieren sollten, sprich: Abschwächung nein, aber beispielsweise eine Reformierung unserer sehr strengen Landesschuldenbremse in abgestecktem Rahmen zwischen der Landes- und der Bundesschuldenbremse. Es gibt hierzu auch reichlich weitere Ideen. So finden wir beispielsweise die Erweiterung um eine Investitionsregel mit einer zu erfüllenden Investitionsquote zumindest überlegenswert. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD]) Eine solche könnte nämlich helfen, den Sanierungsstau bei essenziellen Aufgaben wie zum Beispiel (Lars Harms) im Krankenhausbereich oder effektiv und kontinuierlich abzubauen. Der Alternativantrag von Schwarz-Grün notiert hingegen lediglich, dass die gesetzliche Regelung eingehalten werden soll, weil sie nun einmal derzeit niedergeschrieben steht – ach was! –, wobei Sie dies aber in der Praxis ja gerade nicht tun. Den Antrag, meine Damen und Herren, kann man eigentlich nur als Symbolpolitik werten. Tatsache ist, dass uns in den nächsten Jahrzehnten noch so einige finanzielle Herausforderungen bevorstehen, für die wir nun rechtzeitig Lösungen finden müssen. In wenigen Jahren wird alleine schon die Zinsentwicklung massiv auf unseren Landeskernhaushalt einwirken und unseren Gestaltungsspielraum einzuengen beginnen. Wenn dann mit riesigen kreditfinanzierten Sondervermögen Schulden wie in der Vergangenheit massiv aufgebaut werden, werden radikale Kürzungs- und Sparmaßnahmen im Kernhaushalt unausweichlich, und zwar vornehmlich bei den sogenannten freiwilligen Leistungen, sprich bei der Kulturförderung, bei der Sportförderung und im Sozialbereich. Dieses lehnen wir entschieden ab und werben stattdessen für eine verantwortungsvolle, vorausschauende und soziale und generationengerechte Finanzpolitik, die flexibel genug ist, sich aktuellen Entwicklungen anzupassen. (Beifall SSW und FDP) Dazu kann gegebenenfalls auch eine maß- und sinnvolle Reform der Schuldenbremse beitragen. Es ist überhaupt keine Frage, meine Damen und Herren: Keinesfalls dürfen wir in die Schuldenpolitik vergangener Jahrzehnte zurück. Das sind wir auch den kommenden Generationen schuldig. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Alle Reden von Lars Harms Protokoll ↗