Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schuldenbremse gilt. Denn sie steht in unserer Landesverfassung. (Beifall CDU) Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Als die Schuldenbremse 2010 in der Landesverfassung verankert wurde, war das meines Erachtens eine der besten finanzpolitischen Errungenschaften, und sie ist absolut richtig. (Beifall CDU) Denn zur soliden Haushaltspolitik gehört, dass man nur die Mittel ausgegeben kann, die auch durch Einnahmen gedeckt sind. Eine solide Finanzpolitik ist wichtig und unerlässlich für die Umsetzung politischer Vorhaben. Die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremse ist als Verpflichtung für die Generationengerechtigkeit ganz klar einzuhalten. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Schuldenbremse nicht starr ist. Durch die Konjunkturkomponente lässt sie zu, dass konjunkturelle Schwankungen ausgeglichen werden können und gewährleistet damit dauerhafte Verlässlichkeit. Für uns ist klar, dass wir unser Land mit der Schuldenbremse verantwortungsbewusst gestalten wollen. Der finanzpolitische Rahmen, dass die Herausforderungen und Krisen vorausschauend bewältigt werden wollen und wir gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes investieren wollen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unser Ziel dabei ist natürlich immer ein strukturell ausgeglichener Haushalt. Seit 2020 wissen wir aber, dass Notsituationen schneller kommen können als einem lieb ist und dass Notsituationen schnell zu einer haushalterischen Überforderung führen können. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Annabell Krämer [FDP]: Dauerzustand in den nächsten Jahren!) wie der Coronapandemie oder der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gibt es die Möglichkeit, mit einem Notkredit zu reagieren, und das ist auch richtig so. Dabei muss immer zwingend ein angemessener Tilgungsplan beschlossen werden, sodass die Schulden auch maßvoll und richtig wieder zurückgezahlt werden. Die Schuldenbremse sorgt also dafür, dass für laufende Haushalte keine Schulden aufgenommen werden dürfen, dass das Land aber bei konjunkturellen Schwankungen und Notsituationen handlungsfähig bleibt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem gilt die Schuldenbremse nicht nur in der Haushaltsaufstellung, sondern natürlich auch im Haushaltsvollzug. Deswegen müssen wir auch in der Haushaltsbewirtschaftung immer darauf achten, dass Einnahmen und Ausgaben im Einklang miteinander stehen. Und deswegen war es richtig, dass wir in diesem Jahr eine Haushaltssperre verhängt haben, um zu schauen, dass wir am Ende des Jahres einen ausgeglichenen Haushalt haben. Genauso muss auch immer die Gesamtverschuldung betrachtet werden. Dazu gehören die Kapitalmarktverschuldung, die verdeckte Verschuldung im Sanierungsstau und auch die Pensionsverpflichtungen. Daher müssen wir – so haben wir es in den letzten Jahren gemacht, und so werden wir es hoffentlich auch in Zukunft machen – darauf achten, dass, wenn wir Haushaltsüberschüsse haben, diese IMPULS zugeführt werden, damit wir investieren können, damit Schulden getilgt werden, damit der Versorgungsfonds aufgestockt wird und natürlich, damit wir unser wichtiges Ziel, klimaneutrales Bundesland zu werden, erreichen. Diesen Weg werden wir mit der Schuldenbremse beschreiten und fortschreiben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
