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Birte Pauls

SPD 21.09.2023 Sitzungen 20/36

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stell dir vor, du hast 45 Jahre hart als Tischlerin oder Friseur gearbeitet. Du wohnst in einer Mietwohnung oder einem kleinen Häuschen, das du mit deiner Lebensarbeitszeit finanziert hast. Auf dem Sparbuch sind vielleicht 5.000 Euro. Es war vielleicht einmal etwas mehr, vielleicht auch einmal ein bisschen weniger, aber man braucht ja etwas für den Notfall. Die Renten in den genannten Bereichen liegen zum Teil unter der Armutsgrenze oder knapp darüber. Und dann ist irgendwann die Situation da, dass du Pflege benötigst, weil es zu Hause nicht mehr geht. Die Frage der Kosten dominiert die Suche nach einem Pflegeheim. Es muss ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt gestellt werden – ein Schritt, den nach wie vor viele ältere Menschen sehr scheuen. Ist das eigentlich gerecht? Ein Leben lang hart gearbeitet, bescheiden gelebt, um dann im Alter zum Sozialhilfeempfänger zu werden? – Nein! Es ist weder gerecht, noch ist es würdevoll. (Beifall SPD) Bereits das dritte Mal debattieren wir hier über die Pflegekosten im stationären Bereich, das letzte Mal genau vor einem Jahr. SPD, FDP und SSW haben einen Antrag zur Reform der Investitionskosten in der Pflege gestellt. Wir wollten und wollen heute erneut, dass das Land seiner Verantwortung gegenüber den Pflegenden gerecht wird und seinen Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch endlich nachkommt. Die Antworten der Landesregierung beziehungsweise der Koalitionsfraktionen waren damals – das ist ganz genau ein Jahr her – genauso spärlich wie ideenlos. Bereits wenige Wochen nach Regierungsbeginn fiel dieser Koalition nichts anderes ein als das, was sie heute auch noch am besten kann, nämlich nach dem Bund zu schreien. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das konnte man vielleicht noch damit entschuldigen, dass sich eine neue Sozialministerin erst einmal in das Thema Pflege, das sie eigentlich gar nicht haben wollte, einarbeiten musste. Aber jetzt, ein Jahr später, erwarte ich, erwarten wir, erwarten vor allem die Pflegebedürftigen und die Pflegeinrichtungen Antworten auf die drängenden Probleme. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ihnen fällt nichts Besseres ein, als unseren Antrag, den Sie im letzten Jahr noch abgelehnt haben, fast zu kopieren. Frau Touré, ich muss leider feststellen, dass Sie den Erwartungen und den Anforderungen im gesamten Pflegebereich auch nach einem Jahr Verantwortung nicht gerecht werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) In dieser Zeit, in der erhebliche Herausforderungen gestemmt und wichtige Weichen gestellt werden müssen, tauchen Sie in eine TikTok-Welt ab, die mit der Realität und den Problemen besonders der älteren Menschen nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Auch Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema wachsender Altersarmut hat mich sehr erschrocken, da Sie in der steigenden Zahl offenbar keine Brisanz und keinen Handlungsbedarf sehen. Wie oft tauschen Sie sich mit den Einrichtungen, mit den pflegenden Angehörigen und mit den Pflegebedürftigen aus? Wie oft besuchen Sie überhaupt Pflegeeinrichtungen? Ihr Terminkalender gibt diesbezüglich keine Auskunft. Ich befürchte, dass Ihnen die ganze Brisanz in der Pflege überhaupt nicht bewusst ist, und das ist – gelinde gesagt – eine Katastrophe. Zurück zu den Kosten. Die Bundesregierung, nach der diese Landesregierung wie immer schreit, wenn sie keine eigenen Ideen hat beziehungsweise sich mal wieder nicht einig ist, hat geliefert. (Birte Pauls) (Zuruf CDU: Es schreit niemand!) Ich hätte mir auch mehr gewünscht, aber mit dem Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz, das seit Juli 2023 in Kraft ist, sind wichtige Schritte der finanziellen Entlastung gemacht worden. Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege: Je länger die Dauer des Aufenthalts, desto höher der Zuschlag. Dafür stellt der Bund 6,7 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Mehr geht immer. Aber es ist ein erster wichtiger Schritt. (Beifall SPD und FDP) Um Ihrem eigenen Antrag und der Rede der Ministerin aus dem letzten Jahr gerecht zu werden – ich habe sie echt noch einmal nachgelesen –, muss jetzt das Land handeln. Sie haben darauf verwiesen, dass erst der Bund handeln muss und dann das Land kommt. Ich bleibe deshalb bei meiner Forderung: Die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen müssen vom Land finanziert werden. Aber Sie kommen ja auch den Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich nicht nach. Die Pflegeleistungen müssen durch eine Pflegevollversicherung übernommen werden. Dafür setzen wir uns als SPD auf Bundesebene ein. Unterkunft und Verpflegung werden von Bewohnerinnen und Bewohnern finanziert, wie sie es zu Hause auch müssten. Das zusammen entschärft nicht nur die finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand und die zum Teil unwürdigen Antragsverfahren. Außerdem müssten viele Einrichtungen nicht länger auf die Zahlungen der Sozialämter warten, die zum Teil recht verzögert kommen und die Einrichtungen oft genug in finanzielle Schieflage bringen. Ich erlebe im Moment oft, dass es insbesondere den kleinen Einrichtungen nicht gut geht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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