Lars Harms
Bis 2030 tritt eben diese Babyboomergeneration – das sind ja viele – in den Ruhestand. Viele kaufen sich nun einmal eine Wohneinheit für später. Nur dauert es bei diesem sogenannten „später“ weniger als zehn Jahre, bis sie ihre Wohnung beziehen können. Ich denke, wir sollten dieses Szenario zumindest im Ausschuss erörtern. Für uns als SSW ist es in diesem Zusammenhang wichtig, die Fachleute zu Wort kommen und einmal genau analysieren zu lassen, ob eine solche Fristverlängerung wirklich den gewünschten Effekt in der Breite hat. Nur wenn beide Seiten berücksichtigt werden, kann auch der Wohnungsmarkt insgesamt profitieren. Denn wir in Schleswig-Holstein brauchen Privatpersonen, die Immobilien kaufen und vermieten, und auch Menschen, die zur Miete wohnen können, und das bitte auch bezahlbar. (Beifall SSW) Dies sollte unser Anspruch gerade in diesen Zeiten sein, in der die Liste der Herausforderungen endlos erscheint. Wir dürfen es uns nicht erlauben, Vorgaben zu machen, die vielleicht doch eher zum Nachteil des Wohnungsmarktes wirken. Vor diesem Hintergrund würde ich eine Ausschussberatung zur Drucksache 20/1370 sehr begrüßen, damit am Ende tatsächlich eine Lösung steht, die allen Menschen im Land gleichermaßen dient. Die Kappungsgrenze finden wir okay, zu dem anderen Antrag berieten wir wirklich gerne im Ausschuss noch einmal. Da können wir dann auch den Mieterbund und die Wohnungswirtschaft anhören. Dann können wir einmal beraten, ob dieser Weg wirklich in der Breite sinnvoll ist. Wir sind da noch offen, haben aber auch Bedenken. Ich sehe dort auch Bedenken, dort so stark einzugreifen ohne zu wissen, welche Auswirkungen dies am Ende haben wird. Deshalb wäre eine Ausschussberatung für uns der richtige Weg. – Vielen Dank. (Lars Harms) (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Serpil Midyatli [SPD])
