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Lars Harms

SSW 21.09.2023 Sitzungen 20/36

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Wir können froh sein, dass wir mit dem Kollegen Hölck hier jemanden haben, der sich regelmäßig dafür einsetzt, dass es nicht so bleibt. Deshalb auch von unserer Seite, Herr Kollege, herzlichen Glückwünsch zum Geburtstag und alles Gute weiterhin. (Beifall SSW und SPD) Ich freue mich schon auf die nächsten Anträge der SPD, die sich genau um dieses Thema drehen. Meine Damen und Herren, heute haben wir von der SPD zwei Anträge vorgelegt bekommen, die sich auf den Mietwohnraum konzentrieren. Zum einen geht es da um die Kappungsgrenze. In diesem Fall können wir voll und ganz mitgehen. Es ist schließlich kein Geheimnis, dass wir uns als SSW schon seit Jahren wie die SPD für ein solches Modell einsetzen. Bei der Kündigungsbeschränkung sieht es allerdings ein bisschen anders aus. Kündigungsbeschränkung bei Wohnraumumwandlung ist zunächst einmal ein sehr technischer Begriff, bei dem (Lars Harms) vielleicht nicht immer gleich deutlich ist, was gemeint ist. Das möchte ich gern mit einem kleinen Beispiel ändern. Nehmen wir einmal an, ein Ehepaar möchte eine kleinere Stadtwohnung kaufen, irgendwo hier im schönen Schleswig-Holstein. Das Ehepaar hat nicht mehr viele Jahre im Arbeitsleben vor sich, und die Rente ist daher schon in Sichtweite. Gekauft wird eine Zweizimmerwohnung, Neubau, zentral und mit Aufzug. Die Gründe dafür sind für viele von uns im Saal sicherlich schon nachvollziehbar. Bis die Eheleute in drei bis vier Jahren selbst in die von ihnen gekaufte Wohnung ziehen, soll sie vermietet werden – soweit der Plan. Im Antrag, der hier vorliegt, wird nun dazu aufgefordert, die bisherige Mindestvermietungsfrist von drei Jahren auf zehn Jahre hochzusetzen. Das ist eine Verdreifachung, wenn man die Anzahl der Jahre berechnet. Für das von mir beschriebene Ehepaar würde das bedeuten, dass es einen solchen Kauf vielleicht doch nicht mehr tätigt, da der Zeitpunkt weit hinter dem gewünschten Eigenbedarfszeitpunkt nicht mehr zu ihrem Leben passt. Alternativ könnte das Ehepaar natürlich die Wohnung auch einfach gar nicht für Dauerwohnraum vermieten oder eben einen Zweitwohnsitz anmelden. Den muss man sich dann aber auch leisten können. Darüber hinaus ist die Frage: Wollen wir das als Politik eigentlich wirklich, zeitweise leerstehende Wohnungen, die darauf warten, irgendwann von ihren Besitzern bezogen zu werden? In meiner Fraktion waren wir uns in dieser Frage jedenfalls einig, dass der erhoffte positive Effekt dieser Vorgabe möglicherweise gar nicht so positiv wie zunächst angenommen ist. Schließlich ist der von mir beschriebene Fall bei Weitem kein Einzelfall.

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