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Dr. Bernd Buchholz

FDP 21.09.2023 Sitzungen 20/36

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Anträge, die wir zu beraten haben, tragen nicht nur die Unterschrift von Thomas Hölck, sie tragen auch die Handschrift von Thomas Hölck. Seit ich heute Morgen erfuhr, dass er heute Geburtstag hat, überlege ich die ganze Zeit, was ich zu diesen beiden Anträgen Positives sagen könnte, damit ich zu seinem Geburtstag auch irgendetwas Positives sagen kann. Ich gebe zu, das war schwierig. Das Einzige, was mir eingefallen ist, ist, dass Thomas Hölck wirklich ganz konsequent unterwegs ist. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lieber Thomas Hölck, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag – konsequent leider auf dem falschen Weg, aber konsequent unterwegs. (Zurufe SPD) – Das kann ich dem Kollegen Hölck an dieser Stelle nicht ersparen. Zum wiederholten Male erleben wir Thomas Hölck live und in Farbe mit dem Blick in die tiefe Kiste der giftigen kleinen Nettigkeiten für Vermieterinnen und Vermieter, die jeden Investor, wenn er jetzt noch investitionswillig war, vom Hof treiben würde. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Unser aktuelles Problem ist nämlich alles andere als ein zusätzlicher Mieterschutz in bestimmten Bereichen. Lieber Thomas Hölck, bitte dies noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: Im Jahr 2022 haben sich deutschlandweit die Mieten insgesamt um genau 1,8 Prozent erhöht. Bei einer Inflationsrate von 7,9 Prozent ist das anscheinend nicht unser allergrößtes Problem, obwohl ich sofort einräume, dass in den Metropolregionen und in den schwierigen Gebieten natürlich andere Entwicklungen da waren. Aber Schleswig-Holstein ist kein Land von Miethaien. (Beifall FDP und CDU) Schleswig-Holstein ist kein Land derjenigen, die vor allem darauf aus sind, ihre Mieterinnen und Mieter auszuquetschen, sondern Schleswig-Holstein ist gerade ein Land von ganz vielen Vermieterinnen und Vermietern, die sehr verantwortungsvoll mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen und die dabei oftmals gar nicht so sehr darauf achten, dass sie ihre Mieten erhöhen, sondern zufrieden damit sind, dass das, was im Bestand ist, gut mit ihnen harmoniert und weitergeht. (Beifall FDP) Lieber Thomas Hölck, deshalb ist gerade das Thema der Kappungsgrenzenverordnung ein so zweischneidiges Schwert. Das wissen Sie auch. Ich weiß, das steht im Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin. Ich habe das da nicht reingeschrieben. Ich halte das für falsch. (Beifall FDP) (Dr. Bernd Buchholz) Warum halte ich das für falsch? – Man muss sich das immer noch auf der Zunge zergehen lassen: Nach einer bestimmten Periode von mehreren Monaten, insgesamt 15, 18 Monaten oder drei Jahren kann der Vermieter eine Miete dann nur innerhalb eines bestimmten Kappungsrahmens oder auf den Vergleichsspiegel beziehen. Was heißt denn das? – Das heißt, dass der Vermieter, der jedes Jahr konsequent seine Mieten stückchenweise erhöht, von der Kappungsgrenzenverordnung nie betroffen ist. Von der Kappungsgrenzenverordnung wird nur derjenige betroffen, der über Jahre hinweg die Miete nicht erhöht hat, weil der dann anschließend den Sprung machen würde. (Beifall FDP – Zuruf CDU) Das ist der Effekt. Mit Verlaub: Ist das wirklich unser Hauptproblem an dieser Stelle? Frau Ministerin weiß das: Die Ausweisung dieser Gebiete hätte man aus meiner Sicht nicht unbedingt machen müssen. Wir haben ein ganz anderes Problem, zu dem ich gleich komme. Ich will noch einmal etwas zu dem anderen Antrag sagen, zur Umwandlung von großen Beständen gekaufter Wohnungen in Wohneigentum und zur Ausweisung von gesonderten Gebieten mit angespannten Mietmärkten. Die Ausweisung des § 201 Baugesetzbuch betrifft ja die Regionen mit angespannten Mietmärkten, die Sie ausgewiesen haben. Die Ausweisung für die Kappungsgrenzenverordnung ist noch einmal eine ganz andere Tasse Tee, eher die Vorstufe zur verordnungsrechtlichen Ausweisung von angespannten Gebieten nach § 250 Baugesetzbuch, die dann die Umwandlung in Wohnungseigentum nur noch unter Genehmigung der jeweiligen Baubehörde ermöglicht. Das hat in der ganzen Bundesrepublik nur ein einziges Bundesland zur Anwendung gebracht, und das ist Berlin. Wenn wir eines gelernt haben sollten aus der Entwicklung von Mietsituationen in ganz Deutschland, dann: Bitte nicht wie in Berlin! (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Denn Berlin hat es geschafft, alle Investoren zu vertreiben und in seiner Mietentwicklung völlig durch die Decke zu gehen, obwohl man es mit Mietpreisdeckel, mit Mietpreisbremse und allen möglichen Instrumenten versucht hat. Lassen Sie mich zum Schluss eines sagen, meine Damen und Herren: Wir haben in der Tat im Wohnungsbau und in der Mietsituation ein riesengroßes Problem. Das Bauhauptgewerbe und die Bautätigkeit sind geradezu im freien Fall. Wir haben im August dieses Jahres Auftragsstornierungen in einer Größenordnung von 30 bis 50 Prozent gesehen.

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