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Lars Harms

SSW 21.09.2023 Sitzungen 20/36

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an die FDP-Fraktion für diesen Antrag, einen Antrag, der nur drei Sätze beinhaltet, die jedoch in meiner Fraktion sehr lebendig besprochen worden sind. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Aha!) Es hat sich bisher kein eindeutiges Votum meiner Fraktion ergeben. Soviel kann ich schon einmal vorwegnehmen. (Christopher Vogt [FDP]: Oh!) Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, möchte ich noch einmal auf die übergeordneten Formalitäten eingehen. Die Landesregierung soll in diesem Fall also dazu aufgefordert werden, sich auf Bundesebene gegen eine Pflichtversicherung von Elementarschäden einzusetzen. Das kann man machen. Aber dazu muss man wissen, was auf den unterschiedlichen Ebenen dazu bereits beraten worden ist. Hintergrund ist die Flut, die Deutschlands Westen vor ziemlich genau zwei Jahren verwüstet hat. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben dazu einen Antrag im Bundesrat gestellt, Thüringen ist ebenfalls mit auf den Antrag gegangen; und der Antrag wurde von den Ländern angenommen. Dazu hat es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben: Die Forderung wurde abgelehnt. Das war Ende letzten Jahres. Beim Bund-Länder-Gipfel vor drei Wochen wurde die Frage noch einmal besprochen – mit dem Ergebnis: Alles bleibt, wie es ist, aber es soll noch einmal neu geprüft werden. Neue Erkenntnisse erwarte ich allerdings nicht. Die Frage bleibt also, ob wir eine solche Pflichtversicherung auf den Weg bringen sollen oder nicht. Da sind wir wieder bei der lebhaften Diskussion, die ich am Anfang erwähnt habe. Hier oben im Norden kennen wir die Kraft des Wassers sehr genau. Wir wissen, dass Wasser viel Schönes bringen kann, aber auch Tod und Verwüstung. Vor dem Hintergrund des Antrags wurden in meiner Fraktion folgende Fragen diskutiert: Wieso werden eigentlich Sturmflutschäden nicht von einer solchen Elementarversicherung erfasst? Wäre es nicht unser regionales Interesse, genau das zu ändern? Sollte eine Pflichtversicherung kommen, ist sie dann für die Eigentümer tatsächlich bezahlbar, oder werden Mondpreise verlangt werden? Darüber hinaus wurde darüber gesprochen, ob man nicht die Versicherungsbeiträge über die Steuererklärung wiederbekommen oder andere Ausgleichsmodelle schaffen kann. Dem steht aber gegenüber, dass dann die Allgemeinheit Versicherungsbeträge zu subventionieren hätte. Das wäre auch nicht unbedingt erstrebenswert. (Lars Harms) Dann wurde noch darüber gesprochen, ob Versicherungen Versicherungswillige ablehnen dürfen – aufgrund des zu hohen Risikos. Denn falls es eine Versicherungspflicht gibt, bedeutet das auch, dass eine solche Pflicht finanziell zumutbar sein muss. Dann wären wir wieder bei einer Subvention durch den Steuerzahler, sonst ist eine solche Regelung einfach nicht praktikabel. Ebenso wurden die regionalen Unterschiede besprochen, die wirklich extrem unterschiedlich sein können. Aber ist es eigentlich richtig, dass wir es den Menschen durch eine solche Pflichtversicherung ermöglichen, in den gefährdeten Gebieten wohnen zu bleiben? Die schlaueste Lösung wäre doch eigentlich, dass die Menschen aus den gefährdeten Gebieten herausgeholt werden. (Beate Raudies [SPD]: Was sind denn die „gefährdeten Gebiete“?) Wir würden also Anreize schaffen, in diesen Gebieten zu bleiben. Menschlich wäre das zu verstehen, aber faktisch bleiben dann alle Probleme weiter bestehen. Nehmen wir also einmal an, eine große Flut erreicht einen großen Fluss bei uns im Land. Können sich die Bundes- und die Landesregierungen im Falle einer Pflichtversicherung dann einen schlanken Fuß machen und Unterstützung verwehren? – Gewiss nicht. Hilfe wäre immer noch nötig, und auch dieses Problem wäre damit nicht gelöst. Die vielen Fragen, die wir haben, sind bisher unbeantwortet geblieben. Das liegt daran, dass wir noch kein vollständig ausgearbeitetes Konzept vorliegen haben. Niemand weiß wirklich, wie eine solche Versicherung aussehen und wer sie bezahlen soll, welche Subventionen notwendig sind, wie sie ausgestaltet werden sollen, wie entsprechend auch die Pflichtversicherung ausgestaltet werden und für welche Risiken diese Versicherung dann überhaupt da sein soll. Das ist alles nicht klar. Deswegen kann man eigentlich nur sagen: Es spricht einiges für eine Pflichtversicherung, es spricht aber auch manches dagegen. Nichts Genaues weiß man nicht. Da es kein endgültiges Konzept hierzu gibt – da freue ich mich auf das Konzept, das auf Bundesebene vielleicht erarbeitet werden wird und das unsere Fragen dann vielleicht beantworten kann –, können wir weder dem einen noch dem anderen Antrag zustimmen. Solange man keine genauen Informationen hat, ist es politisch nicht tragbar, einfach ins Blaue hinein eine so wichtige Entscheidung, die so viele einzelne Bürger betrifft, zu treffen. Meine Damen und Herren, man darf nicht unterschätzen, dass auch die Versicherungswirtschaft eine Lobby und ein Interesse daran hat, alle Menschen zu versichern, am liebsten natürlich staatlich subventioniert. Wir sollten da etwas vorsichtiger rangehen und genau schauen, was am Ende möglicherweise als Kompromiss durch die Bundesregierung vorgeschlagen wird. Erst dann sollten wir uns auf der Basis von Fakten eine Meinung bilden, aber nicht jetzt schon. (Beifall SSW)

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