Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Elementarschadenversicherungspflicht – ein bemerkenswertes Wort, das nur die deutsche Sprache hervorbringen kann. Es klingt sehr technisch; das liegt daran, dass es das ein Stück weit auch ist. Worum geht es konkret? Das Thema betrifft viele Menschen. Wir leben in Zeiten des Klimawandels, der bekanntermaßen viele Herausforderungen mit sich bringt. Für Deutschland gibt es unter anderem für verschiedene Regionen neue Herausforderungen, was die Gefahr von Naturkatastrophen angeht. Im Jahr 2021 wurden einige Regionen Deutschlands, ganz besonders das Ahrtal in RheinlandPfalz, von einer katastrophalen Flutkatastrophe getroffen, wie man sie dort seit mehreren Generationen nicht mehr erlebt hat. Das Tief „Bernd“ (Heiterkeit – Lars Harms [SSW]: Dr. Bernd! – Weitere Zurufe) – es heißt einfach so – bescherte unserem Land damals eine der verheerendsten Naturkatastrophen aller Zeiten. Solche Katastrophen bedrohen natürlich nicht nur Leib und Leben der betroffenen Bevölkerung, sondern auch die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen. Wenn etwas passiert, ist es in Deutschland seit Jahrzehnten fast schon eine Tradition geworden, dass wieder über eine Versicherungspflicht diskutiert wird, mit der dann allerdings alle Hauseigentümer in Deutschland verpflichtet würden, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Das ist auch jetzt wieder der Fall: So hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz zuletzt am 15. Juni 2023 für eine erneute Prüfung einer Versicherungspflicht ausgesprochen. Die schwarz-grüne Landesregierung und einige Vertreter der Koalitionsfraktionen haben dies ebenfalls befürwortet, wie man in den Zeitungen lesen konnte. Eine solche Versicherungspflicht mag im ersten Moment zwar ein nachvollziehbarer Gedanke für eine einfache Lösung sein, geht aber unserer Meinung nach am Problem ziemlich stark vorbei und würde neue Probleme schaffen. Denn bei den allermeisten Gebäuden ist die Wahrscheinlichkeit, von einer Naturkatastrophe jemals betroffen zu sein, (Christopher Vogt) schließlich ausgesprochen gering. Aber Millionen von Eigentümern und Mietern würden damit weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet, die das Wohnen im Deutschland erneut verteuern würden. Es würde der Spielraum verringert, um in notwendige Modernisierungs- und Schutzmaßnahmen zu investieren. Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und auch Schwierigkeiten hinsichtlich einer funktionalen Ausgestaltung – und hierbei insbesondere der Deckung des einschlägigen Rückversicherungsrisikos. Deshalb sprechen sich auch nahezu alle relevanten Verbände gegen eine Versicherungspflicht aus. In Schleswig-Holstein sind knapp 40 Prozent der Häuser mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert. Das sind zwar weniger als im Bundesdurchschnitt, der bei etwas über 50 Prozent liegt, aber noch im Jahr 2017 lag die Quote in Schleswig-Holstein nur bei rund 20 Prozent, sodass der Anteil in den letzten Jahren nahezu verdoppelt werden konnte. Ein entscheidender Grund dafür war eine Werbekampagne der Landesregierung, die offenkundig sehr erfolgreich war. Meine Damen und Herren, wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass sich Schleswig-Holstein klar gegen eine weitere Versicherungspflicht und damit gegen eine weitere finanzielle Belastung aller Eigentümer ausspricht. Es sollte stattdessen um gezielte Maßnahmen in den bedrohten Gebieten gehen. Statt immer neuer Auflagen und Pflichten braucht es aus unserer Sicht mehr Anreize und Maßnahmen, mit denen Investitionen in die Modernisierung des Gebäudesektors sinnvoll unterstützt werden können. (Beifall FDP) In Schleswig-Holstein sind logischerweise vor allem einige Küstenorte wie Flensburg, Eckernförde oder Lübeck und Orte an bestimmten Flüssen bedroht. Das Land sollte mit den betroffenen Kommunen noch intensiver potenzielle Risiken erfassen und mit den Bürgerinnen und Bürgern an präventiven Maßnahmen arbeiten. Einige potenziell betroffene Kommunen scheinen da schon recht weit zu sein, andere hingegen noch nicht. Land und Kommunen sollten aus unserer Sicht bei potenziell betroffenen Bürgern erneut aktiv für eine Elementarschadenversicherung werben, wo diese tatsächlich Sinn ergibt. Die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Alternativantrag zwar die Eigenverantwortung der Eigentümer, fordern aber gleichzeitig eine Versicherungspflicht als Ultima Ratio, und sie fordern, dass die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorlegen solle. Was Sie hier beantragen, scheint mir nicht ganz logisch und widerspruchslos zu sein. (Beifall FDP) Wir werben dafür, unserem Antrag zuzustimmen, der eine klare Position einnimmt, gerade auch im Sinne der Hauseigentümer und ihrer Mieter. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
