Dr. Bernd Buchholz
Frau Ministerin, dann müsste es nach dieser Logik keinerlei Verteilungen von Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen geben, die ihren Erstantrag in einem Land der Europäischen Union gestellt haben, in dem kein Rückführungshindernis nach dem Dublin-Verfahren besteht. Ist das korrekt? – Die Realität ist, dass man das vom Verfahren her so macht, dass die Leute in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, wenn absehbar ist, dass sie zurückgeführt werden können. Wenn das nicht absehbar ist, dann werden die Menschen auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Das ist die Realität. – Die Realität ist eine andere heute. Die Realität ist, dass Menschen, die in Österreich einen Erstantrag gestellt haben, verteilt werden. – Gut.
