Dr. Bernd Buchholz
Frau Ministerin, das ist mir bekannt. Wir sind aber jetzt in einer Situation, in der dieses Differenzieren vielleicht mindestens danach stärker stattfinden muss, dass diejenigen, die erkennbar sofort woandershin überstellt werden könnten, dann auch dahin überstellt werden. Das genau findet nicht statt. Danach wird nicht differenziert. Sie verteilen stattdessen derzeit Menschen auf die Kommunen, die ihren Erstantrag in einem Land der Europäischen Union gestellt haben, in das einfach zurücküberstellt werden könnte. Denen dann auch noch in Deutschland einen Deutschkurs zu gewähren, mögen Sie für notwendig halten, ich nicht. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Das stimmt nicht. Wir haben einen Erlass und auch ein Asylgesetz, in denen sehr klar geregelt ist, dass die Menschen erst einmal nicht verteilt werden, wenn sie absehbar ausreisepflichtig sind. Es gibt aber einen Zeitpunkt, wo das nicht mehr kalkulierbar ist, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann dürfte es zu den Fällen nicht gekommen sein!) dass es wirklich absehbar zu einer Rückführung kommen kann. Im Asylgesetz ist übrigens auch geregelt, dass der Aufenthalt in Landesunterkünften die Zeit von 24 Monaten nicht übertreffen darf. Das sind alles Realitäten, die da sind. Denen widersetzen wir uns überhaupt nicht. Wir sind im regelmäßigen Austausch mit den Kreisen und kreisfreien Städten darüber, dass wir möglichst weitgehend dem Personenkreis, der zurückgeführt wird, nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilen wollen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Und trotzdem kommt es zu Situationen, in denen es eben nicht absehbar ist und wir dann qua Gesetz nicht in der Situation sind zu entscheiden, dass die Menschen schlichtweg in den Erstaufnahmeeinrichtungen behalten werden.
