Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde sind wir uns doch bei diesem Thema hier im Landtag weitgehend einig. Die Situation hat sich, seitdem wir im letzten Herbst über dieses Thema debattiert haben, auch wenig geändert, allerdings mit einer großen Ausnahme: Die Zinssätze für Dispokredite sind zuletzt stark gestiegen, wie gerade die Stiftung Warentest ermittelt hat. Bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, im Jahr 2020 nämlich, hatten Dispokredite in Deutschland mit einem Gesamtvolumen von 30 Milliarden Euro ein Rekordniveau 2434 Schleswig-Holsteinischer (Oliver Brandt) erreicht. Millionen Menschen nutzen diesen Dispokredit, und es werden jedes Jahr mehr. Aktuell haben viele Menschen ihre Ersparnisse in den letzten Monaten aufgebraucht, und ihre Konten sind ins Minus gelaufen. Dann ist der Dispo eine sehr teure Art, sich zu verschulden. Auch das eine Zahl der Stiftung Warentest: Im Durchschnitt berechnen Banken nach aktuellen Erhebungen einen Zinssatz von 11,22 Prozent. Das ist nicht nur deutlich mehr als zum Beispiel bei Ratenkrediten, es ist aufgrund der Zinsentwicklung auch erheblich mehr als noch vor einem Jahr. Diese finanzielle Belastung trifft gerade diejenigen, die ohnehin schon finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Mit Blick auf den Verwaltungsaufwand bei den Banken und das statistische Ausfallrisiko sind derart hohe Zinsen nicht zu rechtfertigen und fallen auch im europaweiten Vergleich deutlich aus dem Rahmen. Eine Deckelung der Dispozinsen ist somit naheliegend und gleichzeitig einfach umzusetzen zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte, umso mehr angesichts der aktuellen Entwicklung. Deshalb war es gut, aber auch dringend geboten, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz in der letzten Woche erneut mit dem Thema befasst hat. Dort haben die Länder in großer Einigkeit und unter Mitwirkung von Schleswig-Holstein die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden. Das begrüße ich an dieser Stelle explizit. In unserem gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen im letzten Herbst sind vier ganz konkrete Maßnahmen enthalten, für die sich die Landesregierung auf Bundesebene und im Bundesrat einsetzen soll. Neben der genannten Deckelung der Dispozinsen sind dies die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen zu Bankentgelten an einer zentralen Stelle, die Schaffung eines gesetzlichen Gebührenrahmens und die Deckelung von Abhebegebühren an Geldautomaten. Da nicht alle diese Forderungen in den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz eingeflossen sind und auch eine Prüfbitte der Verbraucherschutzministerinnen und ‑minister nicht das gleiche Gewicht hat wie eine Entschließung des Bundesrates, (Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) ist eine Bundesratsinitiative weiterhin sinnvoll und notwendig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Genau! Könnte man mal starten!) Genau das stellen wir mit unserem Antrag noch einmal klar und fordern die Landesregierung explizit auf, eine Bundesratsinitiative zu starten. (Martin Habersaat [SPD]: Zum zweiten Mal!) Ich hoffe, dass Schleswig-Holstein damit dazu beitragen kann, dass sich die Bundespolitik bei diesem Thema endlich bewegt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)
