Michel Deckmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Monaten eine deutliche Kostensteigerung beim täglichen Bedarf gehabt, sei es beim Lebensmitteleinzelhandel, im Bereich der Energie oder auch beim Wohnen. Auch die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen versetzt die Menschen in unserem Land in Sorge. Die Menschen sind nun teilweise genötigt, gezwungen, finanzielle Engpässe zu überstehen, zu überwinden. Dafür muss in Teilen der Dispositionskredit länger in Anspruch genommen werden, als es eigentlich gut und richtig wäre. Genau das ist das Problem, denn wenn der Dispositionskredit mehr als Überbrückungshilfe ist, vielmehr zur langfristigen Finanzierungsquelle wird, ist das einfach ein wahnsinnig teurer Kredit. Das kann man gar nicht anders sagen. Deswegen ist das Thema Dispozinsen vor einigen Jahren mit § 504 a BGB, der Beratungspflicht der Kreditinstitute bei langfristiger Inanspruchnahme des Dispos, angegangen worden. Man kann sagen – das sind auch meine persönlichen Erfahrungen aus Bankzeiten –, diese Regelung wirkt gut. Sie wird angenommen. Sie wird offensiv angeboten. Die Kunden werden offensiv angesprochen, aber – das muss man auch festhalten – die Kunden sind nicht verpflichtet, das Beratungsangebot anzunehmen und umzuschulden. Das muss man bei aller berechtigten Kritik festhalten. Die hohe finanzielle Belastung durch die Zinsen ist für uns ein Thema. Wir unterstützen daher den Ansatz, dort anzusetzen. Bei der Schaffung und der Höhe dieses Rahmens ist es uns als CDU wichtig zu betonen, dass die besonderen Merkmale des Dispositionskredits berücksichtigt werden müssen, wenn man ihn deckeln will, und dass die Regelung im Bundestag so ausgestaltet wird, dass sie nicht in die Mitte des Marktes reingrätscht, sondern Extremfälle regelt beziehungsweise extreme Zinssteigerungen angeht. Auch das Thema Transparenz bei den Marktgebühren haben wir vor gut einem Jahr hier diskutiert. Die Verbraucherinnen und Verbrauchen brauchen eine bessere Übersicht am Markt. Nur so können sie fundierte sachliche Entscheidungen treffen. Daher stehen wir weiterhin dazu, diese noch transparenter und verständlicher an einer zentralen Stelle auszuweisen. Wie das ausgestaltet werden soll, obliegt der Umsetzung, ob das über ein zentrales Onlineportal geschieht oder direkt in den Filialen oder anderweitig geregelt werden soll. Ein mir persönlich – auch als Kinder der Westküste – sehr wichtiges Thema ist das Thema Bargeldversorgung im ländlichen Raum. Die Menschen in unserem Land, gerade die Älteren, stehen vor großen Herausforderungen. Der Abbau von Geldautomaten, die Schließung von Filialbanken, aber auch der Abbau von Kassen vor Ort ist eine Herausforderung im täglichen Leben. Dabei kann man nicht sagen, dass die Ursache direkt bei den Banken liegt. Vielmehr ist es der gesamtgesellschaftliche Wandel, den wir haben, der Kostendruck der Banken, der steigt, steigende Anforderungen an Regulatorik und der Trend zu mehr Onlinebanking. Bis heute können Kartenzahlung und Mobile Payment dies noch nicht ausgleichen. Das wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Dennoch sehen wir, dass die Bundesratsinitiative ein gutes Zeichen ist. Wir haben einen Alternativantrag vorgelegt und werben für ihn. – Vielen Dank.
