landtag.ltsh.de ↗

Dr. Bernd Buchholz

FDP 12.07.2023 Sitzungen 20/32

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zunächst einmal ein Wort dazu sagen, (Dr. Bernd Buchholz) warum wir nicht Mitantragsteller sind. Ehrlich gesagt finde ich: Wenn man gemeinsamer parlamentarischer Antragsteller ist, dann soll das eine Initiative aus dem Parlament sein, eine politisch übereinstimmende Initiative des Parlaments. Dies hier ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, auf dem nicht „Gesetzentwurf der Landesregierung“ steht. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum sich die Landesregierung bei einer Dreiviertelmehrheit nicht traut, ihre Gesetzentwürfe selbst einzubringen. Ich habe auch nicht verstanden, welche Fristverkürzungsaspekte dabei eine Rolle spielen sollen. Warum das jetzt über die Fraktionen laufen soll, keine Ahnung. Parlamentarisch finde ich es zweifelhaft, wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung nicht als Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht wird. Das Zweite ist: Im März dieses Jahres haben wir in einer Sitzung in diesem Haus über die Landesbauordnung gesprochen und auch einen Antrag der FDP beraten. Die Koalition hat dazu einen Alternativantrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Landesbauordnung an genau den Stellen zu überarbeiten, die jetzt in diesem Gesetzentwurf stecken. Zu diesen Anträgen läuft zurzeit die schriftliche Anhörung. Es ist schon komisch, wenn man die schriftliche Anhörung nicht abwartet, sondern sagt: Jetzt bringen wir einen Gesetzentwurf mit allem Drum und Dran ein. Ehrlich gesagt, das ist ein Verfahren, das sich mir nicht erschließt. Man muss keine schriftliche Anhörung zu einem Antrag zur Bauordnung machen, wenn man parallel einen Gesetzentwurf einbringt, in dem all das geregelt wird, was man in der schriftlichen Anhörung abgefragt hat. Jetzt machen wir eine schriftliche Anhörung zum Thema selbst. Das ändert nichts daran, dass ich inhaltlich in ganz vielen Punkten total mit dem übereinstimme, was hier drinsteht; das ist richtig. Ich habe aber ein klitzekleines grundsätzliches Bedenken: Ich habe im Jurastudium gelernt, dass wir Gesetze eigentlich machen, um abstrakt-generelle Regelungen zu schaffen, und dann folgen Auslegung, Judikative, Fallkonstellationen. Wir sind inzwischen mit all diesen Regelungen, die wir gerade in der Landesbauordnung schaffen, dazu übergegangen, nicht mehr abstrakt-generelle Regelungen zu schaffen, sondern jeden Einzelfall gesondert zu regeln. Der Abstand der Fotovoltaikanlage auf dem Dach kann nicht etwa derselbe sein wie der eines Fensters auf dem Dach, sondern die Fotovoltaikanlage muss explizit anders geregelt sein. Der Mindestabstand von der Gebäudefläche ist dann plötzlich ein völlig anderer, wenn die Wärmepumpe dort außen drankommt, weil die Wärmepumpe am liebsten nicht zählen soll. Das sind alles keine generellen Regelungen mehr, sondern Ausnahmen von Ausnahmen. Es ähnelt inzwischen dem deutschen Steuerrecht, das für jeden Einzelfall eine Regelung schaffen will. Aus meiner Sicht ist das auf Dauer ungut. Deshalb habe ich gewisse Zweifel, ob man an der einen oder anderen Stelle tatsächlich in den Gesetzentwurf reinschreiben kann: hat keinerlei Auswirkungen. Die Wärmepumpe, die jetzt nicht mehr in die Abstandsfläche hineingerechnet wird, ist manchmal durchaus ein Thema der Lärmimmission. Ehrlicherweise finde ich schon, dass man mal darüber reden muss, ob das dann in den Abstandsflächen nicht auch eine Rolle spielen soll. Das können wir gern in der Anhörung besprechen, aber so einfach zu sagen: „Nee, das machen wir jetzt anders“, finde ich etwas schwierig. In der Sache, im Kern aber machen Sie ganz viel von dem, was wir im März gefordert haben, nämlich erstens mehr Angleichungen an die Musterbauordnung – das finde ich sehr richtig –, zweitens, die Standards etwas herabzusetzen, damit man zu preiswerterem Bauen kommt. Die lichte Höhe von 2,30 Meter auf 2,20 Meter zu nehmen, bedeutet aus meiner Sicht schlicht und ergreifend, dass man mit weniger Bausubstanz trotzdem dieselbe Aufenthaltsqualität schaffen kann. Das ist goldrichtig und macht es ein kleines Stückchen preiswerter. Die Ausnahmen für die Funkmasten sind lange überfällig. Noch vor Jahren haben wir darum gerungen, dass wir, um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, alles viel schneller machen und vereinfachen können. Das kommt jetzt, das ist gut so, und wir brauchen es für den Mobilfunkausbau. Die Themen für die Windkraftanlagen und die Dinge, die als mobile oder kleinere Anlagen auf Dächern ermöglicht werden – das alles ist aus meiner Sicht goldrichtig und steht in der Landesbauordnung auch richtig. Alles in allem ist es inhaltlich deshalb aus unserer Sicht gar nicht so zu beanstanden. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratungen, weil es in einzelnen Punkten durchaus noch das eine oder andere zu hinterfragen gibt. Die grundsätzliche Frage, der wir uns mal hingeben sollten, ist, ob wir in Zukunft für die nächste und übernächste Anlagentechnik, die es gibt, die nächste Ausnahme in der Landesbauordnung schaffen, um sie wieder einzeln irgendwo rauszunehmen, oder ob wir nicht wirklich 2430 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) zu abstrakt-generellen Regelungen zurückkommen sollten, die das Wort Gesetz auch wirklich verdienen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

Alle Reden von Dr. Bernd Buchholz Protokoll ↗