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Lars Harms

SSW 12.07.2023 Sitzungen 20/32

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Gesetzgebungsarbeit hängt von einer guten Umsetzung ab; diese wird überwiegend von Beamtinnen und Beamten in Behörden und Ministerien gewährleistet. Sie sind also unsere wichtigste Ressource. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, wenn die Rahmenbedingungen der Arbeit für die Beamtinnen und Beamten laufend fortentwickelt werden. Genau das hat sich die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zwar vorgenommen, aber noch nicht komplett abgedeckt. Ich weise auf einige Punkte hin, bei denen wir in den Beratungen nachschärfen müssen, um noch bessere Lösungen zu finden. Zunächst zu dem Thema Elternzeit: Das Elterngeld wird derzeit im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung auf der Bundesebene heiß diskutiert. Dabei wird übersehen, dass die Elternzeit für viele Beamtinnen und Beamte mit einem deutlichen Nachteil verbunden ist. Es geht hier um die Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung der Beamtinnen und Beamten. Unter der Pflichtversicherungspflichtgrenze erhalten sie monatlich 31 Euro Krankenversicherungszuschuss; bis zur Besoldungsgruppe 8 und im Vorbereitungsdienst gibt es 80 Euro. Wir sollten im Ausschuss beraten, inwieweit diese Sätze fortentwickelt werden können, und zwar umgehend. (Beifall SSW) Es reicht nicht aus, eine spürbare Anhebung der Zuschüsse zur PKV in Elternzeit lediglich anzuregen; jetzt müssen auch die entsprechenden Entschlüsse gefasst werden. Das wäre ein klares Signal des Landes als familienfreundlicher Arbeitgeber. Warum im Entwurf ausgerechnet an dieser Stelle die Haushaltssituation ins Feld geführt wird, ist zumindest nicht nachvollziehbar. Ein anderes Thema ist die Mehrarbeit. In Zukunft werden sicherlich mehr Überstunden anfallen, als es heute der Fall ist. Angesichts des demografischen Wandels, der enormen Pensionierungswelle und allgemeiner Rekrutierungsprobleme werden mittel- bis langfristig auch Beamtinnen und Beamte mehr arbeiten müssen. Sie werden die fehlenden Kolleginnen und Kollegen ersetzen müssen. Dass wir angesichts der enormen personellen Herausforderungen in den nächsten Jahren neu denken werden, ist aber beim Dienstherrn noch nicht ganz angekommen. Die Arbeitsbelastung muss grundsätzlich anders verteilt und die Abläufe müssen völlig neu strukturiert werden. Der Gesetzentwurf setzt sich zunächst mit der Mehrarbeit auseinander. Das zeigt mir, dass der Ernst der Lage durchaus erkannt worden ist. Aber ein großes Problem bleibt bestehen: Fünf Stunden Mehrarbeit im Monat werden bei Beamtinnen und Beamten nicht ausgeglichen. Erst wenn sechs oder (Lars Harms) mehr Stunden Mehrarbeit anfallen, gibt es einen entsprechenden Ausgleich. Ich halte diese Regelung für aus der Zeit gefallen. Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist mit 41 Stunden sowieso höher als die ihrer angestellten Kollegen. Da muss nicht noch eine unsichtbare Belastung durch die Hintertür hinzukommen, die die Arbeitszeit auf dann 42 Stunden hochschraubt. Ich gehe davon aus, dass wir das Gesetz an dieser Stelle im Ausschuss noch korrigieren werden. Mir ist natürlich klar, dass Beamte grundsätzlich keine Vergütung für ihre Mehrarbeit erhalten. Aber darum geht es auch nicht. Es geht auch nicht um irgendwelche offenen oder versteckten Leistungen, sondern darum, dass auch die ersten fünf Überstunden im Monat durch Freizeit ausgeglichen werden – auch das trägt zur Arbeitszufriedenheit bei. Ich bin der Meinung, dass wir auch hier eine zeitnahe Lösung finden können. Die Beamtinnen und Beamten arbeiten schon 41 Stunden – da müssen wir ihnen nicht noch mehr auflasten. Zum letzten Thema, dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Öffnung gegenüber den gesetzlichen Kassen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit, weil damit die Solidargemeinschaft gestärkt wird. Dennoch sollte das kein Lippenbekenntnis sein, sondern mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden, die keinen finanziellen Nachteil für die Beamtinnen und Beamten nach sich ziehen und die vor allem den Beschäftigten eine freie Wahl ohne Vorbedingung ermöglichen. Der Landtag hat bereits vor einem Jahr einen entsprechenden Vorstoß gemacht und den leichteren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. Auch in diesem Punkt muss die Landesregierung jetzt nachliefern, meine Damen und Herren. Die Kollegin Krämer hat recht: Natürlich wird es faktisch in den meisten Fällen so sein, dass die Leute die Genehmigung bekommen. Aber mal ehrlich: Es ist doch völlig blödsinnig, Beamte dafür arbeiten zu lassen, Dinge zu prüfen, von denen man im Vorwege ohnehin schon weiß, dass sie genehmigt werden. (Beifall SSW und SPD) Dann kann man es auch gleich regeln. Das wäre etwas einfacher und würde dazu führen, dass sich Beamtinnen und Beamten um Dinge kümmern können, die wirklich wichtig sind. Vielleicht gehen Sie da noch einmal in sich. Ansonsten hat die Kollegin Krämer ein zweites Mal recht: Opposition wirkt. Ich glaube, wir drei Oppositionsparteien haben es ganz fein hingekriegt, dass wir die Regierung dazu getrieben haben. Ich glaube, die Grünen werden uns dafür ewig dankbar sein. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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