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Oliver Brandt

GRÜNE 12.07.2023 Sitzungen 20/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema pauschale Beihilfe – das ist der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs – ist im Landtag – das ist schon erwähnt worden – wiederholt thematisiert worden. In der letzten Wahlperiode hat der Finanzausschuss zwischen Ende 2018 und Ende 2021 zwei umfangreiche Anhörungen dazu durchgeführt. Als wichtigste Problemstellung wurde im Zuge des Verfahrens deutlich: Bestimmten Gruppen von Beamtinnen und Beamten ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung zu akzeptablen Konditionen so gut wie nicht möglich. Zwar steht es ihnen nach bisher geltender Rechtslage frei, sich gesetzlich zu versichern, nur leider zu sehr nachteiligen Konditionen. Sie müssen dann sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags zahlen, also quasi den doppelten Beitrag. Das ist eine klare Benachteiligung. Die Anhörungen haben auch gezeigt, dass es weder aus rechtlichen noch aus sachlichen Gründen erforderlich ist, allen Beamtinnen und Beamten ohne Wahlfreiheit das Modell der privaten Krankenversicherung plus Beihilfe vorzuschreiben. Im August 2022 hatten wir als Regierungsfraktion daher die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem es Beamtinnen und Beamten in begründeten Fällen wie beispielsweise später Verbeamtung, Krankheit oder Familiensituation ermöglicht werden soll, den Arbeitgeberanteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Land erstattet zu bekommen. Damit wollen wir das wichtigste Ergebnis der Verfahren aus der letzten Wahlperiode umsetzen, nämlich die Beseitigung der bestehenden Benachteiligung in bestimmten Härtefällen, denn insbesondere diese Härtefälle sind es, die sich in der Regel für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs werden die aufgezählten Kriterien explizit genannt, ebenso das Kriterium der Schwerbehinderung und der Erkrankung. Diese sind wohlgemerkt als Beispiele gedacht, da nicht alle denkbaren Fallkonstellationen erfasst werden können. Die Landesregierung hat damit eine sachgerechte Lösung für bestimmte Gruppen vorgelegt, die an den derzeitigen Lebensrealitäten orientiert ist. Dazu gehören Beamtinnen und Beamte, die aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein versetzt werden, sowie Beamtinnen und Beamte auf Zeit, die vorher oder nachher in ihrem Berufsleben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst aber nicht nur die genannten Fallkonstellationen, sondern ist insbesondere in den niedrigeren Besoldungsstufen ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Beamtenverhältnisses in Schleswig-Holstein, wie die Beispielrechnung zum Kostenvergleich gesetzlichprivat in der Gesetzesbegründung zeigt. Angesichts des Fachkräftemangels in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist dies ein weiterer Baustein zur Personalgewinnung. Nun werden sich womöglich einige Kritikerinnen und Kritiker fragen: Warum gehen wir mit diesem Gesetz nicht noch weiter und schaffen eine echte Wahlfreiheit nach dem Vorbild einiger anderer Bundesländer? Meine Fraktion und ich hätten bekanntlich auch eine weitergehende Lösung befürwortet. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU aber auf das, was im vorliegenden Gesetzentwurf vereinbart wurde, geeinigt. Ich bin dennoch überzeugt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind und einen wichtigen ersten Schritt zur Wahlfreiheit für die besonders betroffenen Gruppen gemacht haben. Ich sehe den Beratungen im Finanzausschuss mit Spannung entgegen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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