Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst bei der Finanzministerin für das Einbringen dieses Gesetzentwurfs. Denn neben in der Tat neuen Regelungen wie beispielsweise Themen der Mehrarbeitszeitvergütung, Anpassungen in der Beamtenversorgung aufgrund der Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf monatlich 520 Euro, Kindererziehungs- und Pflegezuschlägen in der Beamtenversorgung und vielen weiteren Themen setzt dieser Gesetzentwurf auch unseren Antrag aus August letzten Jahres um, nämlich Beamtinnen und Beamten in begründeten Fällen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren. Mit dieser Regelung wird ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte eingeführt. Der Zuschuss soll gezahlt werden, es wurde eben genannt, wenn die gesetzliche Versicherung finanziell vorteilhaft ist, zum Beispiel bei bestimmten Familiensituationen oder wenn die Beamtin oder der Beamte zum Beispiel aufgrund einer chronischen Krankheit von einer privaten Versicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte werden dann durch den Zuschuss reduziert. Damit wird individuellen Lebensumständen wie chronischer Krankheit oder Behinderung, später Verbeamtung, Verbeamtung auf Zeit oder der Familiensituation Rechnung getragen. Denn es gibt diese Fälle, in denen eine PKV-Leistung aufgrund bestimmter Krankheiten oder bestimmter Situationen nicht gewährt werden kann oder maximal im Rahmen einer Öffnungsklausel mit 30 Prozent Zuschlag gewährt beziehungsweise möglich gemacht wird. Diese Beamtinnen und Beamten hatten bisher einen erheblichen Nachteil, weil sie den vollen Krankenversicherungsbeitrag allein zahlen mussten. Es war aufgrund der Umstände aber keine freiwillige Wahl, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Diesem Umstand wird jetzt Rechnung getragen. Das hat vor allem eine hohe Wirkung für die unteren Besoldungsstufen, sodass man auch in diesem Bereich von Attraktivitätssteigerung sprechen kann. (Beifall CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Diese Möglichkeit wird es auch für diejenigen geben, das hat die Ministerin gesagt, die zum Beispiel aus Hamburg, wo es möglich ist, freiwillig gesetzlich versichert zu sein, nach Schleswig-Holstein wechseln oder für Beamte auf Zeit. Es ist nicht selten der Fall, dass jemand, der jahrelang in der Privatwirtschaft tätig gewesen ist, hauptamtlicher Bürgermeister oder hauptamtliche Bürgermeisterin wird. Auch sie haben zukünftig diese Möglichkeit. Es wurde schon angesprochen: Gerade in der letzten Wahlperiode haben wir dieses Thema schon umfangreich miteinander diskutiert und besprochen. Manchmal ist es gut, sich in einem Rahmen zusammenzusetzen und die Argumente noch einmal auszutauschen. Aber wir bleiben als CDU natürlich auch dabei, dass wir sagen: Wir müssen vor allem diese besonderen Lebensumstände klären und sie im System lösen, denn wir bleiben bei dem Grundsatz, dass im öffentlichen Dienst aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben die Beamtinnen und Beamte in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen und dass der Dienstherr, also die Kommune oder das Land, eine ganz besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten hat. Dazu gehört als ein großer Baustein die Gesundheitsversorgungsfinanzierung durch die Beihilfe. Genau diese Fürsorgepflicht wollen wir nun positiv weiterentwickeln. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
