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Lukas Kilian

CDU 12.07.2023 Sitzungen 20/32

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dirschauer, Sie hatten vollkommen recht, als Sie zwei wesentliche Worte gesagt haben: „Starrsinn“, und: „Wir müssen zur Vernunft kommen“. Ich frage mich, wie vernünftig der Antrag ist, eine Bundesratsinitiative zu starten, von deren Umsetzungswahrscheinlichkeit man eigentlich schon weiß. Beginnen wir aber mit einer kleinen Zeitreise. Wir fliegen zurück in das Jahr 1989, genauer gesagt, zum 30. Januar 1989. Der Abgeordnete Kilian ist auf den Tag genau zwei Jahre und einen Monat alt, und Familienmitglieder berichten: Er ist schon am Küchentisch vorlaut. Der Abgeordnete Klaus Kribben interessiert sich nicht für den Abgeordneten Kilian – der noch nicht Abgeordneter war, sondern Kleinkind –, sondern stellt eine Kleine Anfrage an die Landesregierung: „Plant die Landesregierung, ein generelles Tempolimit einzuführen?“ Minister Franz Froschmaier antwortet: „Wir würden 120 km/h als generelles Tempolimit begrüßen, stellen aber fest, dass diese Regelung über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung nur der Bund treffen kann.“ Es geht so weiter. Am 6. Dezember 1990 fragt Klaus Haller von der CDU – wieder in einer Kleinen Anfrage –, und Herr Froschmaier verweist auf den Bund. Am 7. Juli 2007 – es passierte also im Land lange Zeit nichts in Sachen Tempolimit – beantragen Karl-Martin Hentschel und Detlef Matthiessen, eine Bundesratsinitiative für ein generelles Tempolimit zu starten. – Dies wird von diesem Hause abgelehnt. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!) Am 18. April 2012 passiert genau das Gegenteil: Die Abgeordneten Arp und Kumbartzky beantragen, eine Bundesratsinitiative zur Verhinderung eines generellen Tempolimits auf den Weg zu bringen. (Heiterkeit und Beifall CDU und FDP – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dieser Antrag wurde aber abgelehnt!) – Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, ja. – Am 16. Dezember 2019 tritt Lars Harms auf die Bühne und stellt den zu dem heutigen Antrag fast wortgleichen Antrag, eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Tempolimits zu starten. – Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Am 24. November 2021 passiert nichts in diesem Hohen Hause. Nein, es wird der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, der Ampel, geschlossen. Dieser enthält den Satz: „Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.“ Schon am 8. September 2020 dachte sich Kollege Kai Vogel von der SPD-Fraktion: „Wir wollen ein Tempolimit, aber nur auf der A 7“, und beantragte Tempo 120 auf der A 7. – Dieser Antrag wurde abgelehnt. Am 20. April 2022 reicht es dem Abgeordneten Vogel: Er ist unzufrieden mit dem Landtag und mit dem Koalitionsvertrag. Er überschreibt seinen Antrag mit dem Titel: „Es ist Zeit für ein Tempolimit“. – Der Landtag sieht es anders und lehnt diesen Antrag ab. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah ja!) Am 19. Oktober 2022 passiert nichts in diesem Hause, sondern die Linksfraktion im Bundestag – Klammer auf: der wäre sogar zuständig, weil wir uns über § 45 der Straßenverkehrsordnung unter- (Lukas Kilian) halten; Klammer zu – beantragt in dem zuständigen Gremium, das heißt in dem zuständigen Ausschuss, ein generelles Tempolimit einzuführen. – Die Ampel und die CDU-Fraktion lehnen diesen Antrag ab. (Christopher Vogt [FDP]: Die CDU/CSUFraktion!) – Die CDU/CSU-Fraktion. Entschuldigung! Ich frage mich: Wie kommen Sie angesichts all dessen dazu, mit „Es ist Zeit für Vernunft“ einzusteigen? Am 16. Juni 2023 reichen die Abgeordneten Sybilla Nitsch und Christian Dirschauer diesen Antrag ein. Sie hatten anscheinend im Archiv der SSW-Fraktion den alten Antrag ihres Kollegen Lars Harms gefunden und dachten sich: Wir modifizieren ihn ein wenig und beantragen nunmehr zu zweit, eine Bundesratsinitiative zu starten. Ich frage mich: Ist es Zeit für ein generelles Tempolimit? Ich glaube, wir brauchen eine Vollbremsung für die Debatten über ein generelles Tempolimit in diesem Hause. Wir sollten unsere Landesregierung nicht mit Bundesratsinitiativen beauftragen, die im Bundesrat überhaupt keine Mehrheitswahrscheinlichkeit und auch sonst null Realisierungsperspektive hätten, weil sich auch die Bundesregierung klipp und klar positioniert hat. Es ist erst 596 Tage her, dass der Koalitionsvertrag geschlossen wurde. Vor 293 Tagen hat der entsprechende Ausschuss des Bundestages das Ganze abgelehnt. Ganz im Ernst: Ich finde es eigentlich schade. Der NDR berichtet über eine solche Debatte, obwohl wir hier wirklich spannende Debattenthemen haben, bei denen wir als Landtag Dinge gestalten und voranbringen können, weil wir eigene Entscheidungskompetenz haben. Dass wir uns immer mal wieder so als ZweitligaParlament mit Bundesratsinitiativen über Dinge unterhalten, die – – (Unruhe SPD und FDP) – Es tut mir leid; aber der Eindruck wird erweckt, dass man ein Zweitliga-Parlament sei, wenn man eine Bundesratsinitiative einreicht, von der man weiß, dass sie scheitern würde. Niemand von Ihnen würde freiwillig Holz in den Wald tragen. Beantragen Sie nicht, Holz in den Wald zu tragen! Die anderen Punkte Ihres Antrags auf eine Bundesratsinitiative lehnen wir ganz genauso ab. Wir hielten es für falsch, wenn es in Sachen Tempo-30-Zonen zu einem Wildwuchs käme, das heißt, wenn uneinheitliche Regelungen gelten würden. Deswegen: Vollbremsung für Ihren Antrag! In der Sache abstimmen! Und: Wir lehnen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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