Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Petersdotter, können Sie nachvollziehen, dass es, wenn man über die Bildung von kriminellen Vereinigungen redet, nicht auf eine politische Einschätzung ankommt, sondern auf den objektiven Tatbestand des § 129 des Strafgesetzbuches? Mir fällt es angesichts der Vielzahl der Straftaten und der Strafandrohung bei Nötigung inzwischen schwer, zu einer anderen Einschätzung zu kommen, als dass es sich dabei um eine kriminelle Vereinigung im Sinne dieser Strafvorschrift handelt. (Beifall FDP) (Lasse Petersdotter) – Herr Kollege Buchholz, ich halte es für vollkommen richtig und notwendig, dass solche Entscheidungen nicht in Häusern wie diesen getroffen werden, sondern von Gerichten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie haben es beschrieben: Es gibt Voraussetzungen für eine solche Einstufung. Wenn Gerichte zu der Entscheidung kommen, dass es sich darum handelt, dann ist es für mich als Abgeordneter, der die Trennung der Gewalten zu einhundert Prozent respektiert, überhaupt keine Frage, dass ich jede dieser Entscheidungen von Gerichten mittragen und diese auch nicht kritisieren würde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Wenn ich von Besonnenheit spreche, dann finde ich es notwendig, immer wieder zu gucken, wie in den verschiedenen Bundesländern reagiert wird. Deswegen möchte ich meine Rede mit einem Dank abschließen, wie in Schleswig-Holstein reagiert wird. Sowohl das Innenministerium als auch Polizei und Justiz gehen hier immer mit einer sehr wohl abwägenden Position in die Konflikte hinein. Wenn man mitbekommt – zumindest höre ich das –, dass die Polizei immer sehr besonnen agiert, und wenn auch die Aktivistinnen und Aktivisten nicht die Eskalation suchen, dann bedanke ich mich für dieses vorbildliche Handeln. – Meine Redezeit ist vorbei. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
