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Dr. Bernd Buchholz

FDP 16.06.2023 Sitzungen 20/31

Frau Ministerin, mittlerweile habe ich verstanden, worin der Unterschied in den Auffassungen besteht: ob ohne Einwilligung des Verurteilten oder des Strafbefehlsinhabers die Daten an freie Träger übermittelt werden sollen. – Stimmen Sie mir darin zu, dass es datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist, von all denjenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind oder per Strafbefehl eine Geldstrafe aufgedrückt bekommen haben, die Daten an freie Träger zu senden, obwohl sie vielleicht die Bereitschaft haben, in absehbarer Zeit die Geldstrafe zu bezahlen? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Das ist richtig. Wir werden natürlich auch prüfen müssen, inwiefern wir das mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Einklang bringen können. Es ist uns klar, dass wir damit vielleicht eine schwierige Frage berühren. Aber es hat sich gezeigt, dass wir die Menschen einfach nicht erreichen. Wir bekommen die Daten nicht übermittelt, 2328 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) und dementsprechend können die freien Träger, die wirklich hervorragende Arbeit leisten, nicht tätig werden. Das ist ja auch der Grund, weshalb bei uns die Zahlen so relativ niedrig sind. Da möchten wir noch ein bisschen Optimierung ermöglichen. Es hat sich gezeigt, dass die Hilfe der freien Träger – wenn sie denn Hilfe leisten können – dankbar angenommen wird. Aber der Problematik sind wir uns bewusst. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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