landtag.ltsh.de ↗

Lars Harms

SSW 16.06.2023 Sitzungen 20/31

Dann steht eine Geldstrafe in Aussicht, die ersten Zahlungsaufforderungen, Mahnungen trudeln ein. Briefe lassen sich aber leider nur allzu gut in Schubladen stapeln und verdrängen. Wer besonders gut verdrängt oder sich einfach nicht anders zu helfen weiß, sieht sich dann einer Ersatzfreiheitsstrafe gegenüber. Soll also Armut tatsächlich ins Gefängnis führen? Das ist die eigentliche Frage. Eine Kleine Anfrage von Thomas Rother – ehemaliger Abgeordneter der SPD hier im Haus – (Vereinzelter Beifall SPD) aus dem Jahr 2021 enthält einen Satz, den man erst einmal verdauen muss, meine Damen und Herren. Ich zitiere: „41 Prozent der Gefangenen, die aktuell in Schleswig-Holstein eine EFS verbüßen, haben zu Beginn der Inhaftierung angegeben, ohne festen Wohnsitz zu sein.“ Gefängnisaufenthalte haben nicht nur teils schwere Folgen für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für ihr direktes Umfeld, für ihre Familien. Die Menschen werden aus ihrem Alltag herausgerissen. Kinder können nicht betreut und Angehörige nicht gepflegt werden; der Freundeskreis wendet sich möglicherweise ab. Gegebenenfalls brechen sogar Jobs weg. Man muss sich außerdem vorstellen, dass solche Menschen dann möglicherweise im Gefängnis auf Menschen mit wirklich krimineller Energie stoßen, Gewaltverbrecher und Mitglieder der organisierten Kriminalität. Wir als SSW unterstützen es daher sehr, dass mit dem vorliegenden Antrag im Sinne einer aufsuchenden Arbeit die rechtliche Grundlage für Datenübermittlungsverfahren an Gerichtshilfe oder geeignete freie Träger geschaffen wird. Auch eine verpflichtende Einschaltung der Gerichtshilfe oder geeigneter freier Träger findet unsere Zustimmung. Allerdings stimmt es natürlich: Wenn wir das verpflichtend machen wollen, dann muss dafür das Geld auch entsprechend fließen. So jedenfalls können wir Menschen, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, eine Hilfestellung geben, bevor es so richtig schiefgeht. Ganz abgesehen davon macht es 2326 Schleswig-Holsteinischer (Lars Harms) aus unserer Sicht auch rein ökonomisch Sinn, andere Lösungen zu finden. Denn seien wir ehrlich: Menschen im Gefängnis unterzubringen, kostet den Staat viel Geld. Ein Tag im Gefängnis kostet mittlerweile pro Person fast 240 Euro. Die Kosten der Inhaftierung sind oft höher als der ursprünglich einmal verursachte Schaden. Die aufsuchende Arbeit durch die Sozialarbeit ist also sowohl finanziell als auch, was die betroffenen Menschen selbst angeht, die bessere Lösung. Wir als SSW unterstützen daher jedes weitere milde Mittel, um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Das muss unser aller Ziel sein. Es ist sinnvoll, dafür Geld einzustellen. Vielleicht lässt sich das haushalterisch so regeln, dass man Geld dafür einstellt, aber gleichzeitig bei den Haftkosten etwas runterkommt. Da muss man sehen, ob das zu machen ist. Aber ich glaube, die Idee, die Menschen aufzusuchen und ihnen zu helfen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist genau die richtige Idee. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Alle Reden von Lars Harms Protokoll ↗