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Lars Harms

SSW 16.06.2023 Sitzungen 20/31

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Strafgesetzbuch sieht bei vielen Delikten die Geldstrafe als eine mögliche Sanktion vor. Dabei ist sie im Gegensatz zu einer Haftstrafe eigentlich das mildere Mittel. Diese Geldstrafen können aber zu Ersatzfreiheitsstrafen werden. Sie kennen das Konzept: Geldstrafen werden in Tagessätzen ausgesprochen, wobei sich die Höhe der Tagessätze in der Regel am Nettoeinkommen des Täters oder der Täterin orientiert. So setzen sich die Geldstrafen sehr unterschiedlich zusammen. Ihnen gemein ist, was passiert, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird: Pro nicht gezahltem Tagessatz wird ersatzweise ein Tag Gefängnis verhängt. 30 Tagessätze Geldstrafe werden zu 30 Tagen Gefängnis. Je nach Schwere der Schuld beträgt die Spanne allerdings 5 bis 360 Tagessätze. Deutschlandweit sitzen mittlerweile etwa zehn Prozent aller Häftlinge ein, weil sie die gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Nun bewegt sich ja gerade im Bund etwas: Die Ampelkoalition hat im März 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem das Sanktionsrecht des Strafgesetzbuchs reformiert werden soll. Auch die Ersatzfreiheitsstrafe wird hier bedacht: Künftig soll es für zwei Tage Geldstrafe nur noch einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe geben. (Unruhe) Daher bietet es sich an, auch im Land noch einmal darauf zu schauen, was vielleicht verändert werden sollte. Ich finde das vor allem für Menschen mit geringem Einkommen wichtig. Denn Ersatzfreiheitsstrafen treffen in erster Linie Menschen mit geringem Einkommen. Wenn ich an Situationen denke, in denen das Geld ohnehin schon knapp ist, dann aber auch noch eine Geldstrafe ansteht, dann muss ich gar nicht viel Fantasie aufbringen, um mir die Negativspirale vorzustellen. Viele Menschen sind nicht in der Lage, ihre Schulden überhaupt zu überblicken. Zahlungsunfähigkeit kann mannigfaltige Gründe haben, unter anderem gehören häufig Suchterkrankungen dazu. Gegebenenfalls sind die Betroffenen überhaupt erst in diese Situation gekommen, weil sie Zahlungen nicht nachgekommen sind oder aus wirtschaftlicher Not heraus andere Straftaten begangen haben.

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