Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Ersatzfreiheitsstrafen reduzieren“ ist ein richtiges Thema. Es eint uns, glaube ich, alle, dass es sinnvoll ist, die Zahl von Ersatzfreiheitsstrafen insgesamt so gut wie auf null zu bringen, weil es unsinnig ist, die Gerichte und Gefängnisse damit zu belasten, dass eigentlich Geldstrafen, die 2324 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) ausgeurteilt worden sind, in Form von Freiheitsstrafen abgeleistet werden sollen. Nun muss man dazu allerdings auch sagen: Schleswig-Holstein ist, was das angeht, im Bundesvergleich heute schon ziemlich gut. Das ist einmal zu berücksichtigen. Ich sage es einfach einmal, damit man es drauf hat – das sind immer so Stichtagsbetrachtungen –: zu Beginn des Jahres 2022 zum Stichtag in Baden-Württemberg: 543 durch Ersatzfreiheitsstrafen Inhaftierte, in Bayern: 650, in Schleswig-Holstein: 78. Wir sind also an der Stelle auf einem sehr guten Weg, auch weil wir ein sehr gutes Gesetz haben. Das Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz im Lande ist, was das angeht, ziemlich gut. (Beifall Claus Christian Claussen [CDU]) Allerdings ist es auch durchaus so – dafür, das umzusetzen, waren Sie ja einmal maßgeblich verantwortlich, Kollege Claussen –, dass viele der Dinge, die in diesem guten Gesetz stehen, so nicht unbedingt immer zur Anwendung kommen. Wir haben hier gerade, nach der Katastrophe von Brokstedt, eine Anhörung erlebt, bei der uns die Vertreterinnen und Vertreter der Strafverteidiger, aber auch diejenigen aus der Straffälligenhilfe alle freundlich vorgetragen haben, dass so viele Punkte, die im Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz geregelt sind, in der Praxis nicht umgesetzt werden, weil die Menschen dafür nicht da sind und das Geld fehlt. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, hier habe ich einfach Nachfragebedarf. Ich bin auch dafür; das ist so sinnvoll, jemanden, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass man die gegebenenfalls auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann und so weiter. Wer das aber verpflichtend durch die freien Träger machen will, der schafft hier ein Stück weit einen Kostenblock, zu dem ich gern einmal wissen möchte, worüber wir da reden. Das ist nichts anderes als aufsuchende Sozialarbeit, die da stattfindet, und zwar so, dass ich diejenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, in Wahrheit als diejenigen identifizieren müsste, die möglicherweise aufgesucht werden müssten, weil sie nach einer bestimmten Fristigkeit die Geldstrafe nicht bezahlt haben. Die freien Träger übrigens – Sie dürfen gern einmal mit denen telefonieren; ich habe das getan – sagen: Das ist ja eine super Aufgabe, allerdings haben wir dafür überhaupt keine Leute. Das ist ein immenser Aufwand, den Sie dafür betreiben müssten. Wir können den Antrag von mir aus gern beschließen. Das sollten wir aber bitte spätestens im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens schon genau wissen, wie viel an Ausgaben dadurch tatsächlich auf uns zukommen. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] und Niclas Dürbrook [SPD]) Das Nächste: Frau Kollegin Glißmann hat gesagt, Mensch ja, das, was auf Bundesebene passiert, das finde sie doch alles gar nicht so zielführend. Ich finde das sehr zielführend, weil man im Vergleich, im Konsens der Länder, auch sehen muss, dass andere Länder deutlich weniger liberal mit dem Thema Ersatzfreiheitsstrafen umgehen, und zwar insbesondere konservativ geführte Länder. Sie wollen das Abschaffen oder Reduzieren der Ersatzfreiheitsstrafe gar nicht. Deshalb hat der Kollege Buschmann als Kompromiss in dieser Debatte gesagt: Zunächst einmal ändern wir den entsprechenden § 459 e in der Strafprozessordnung dergestalt, dass wir, statt für einen Tagessatz einen Tag Ersatzfreiheitsersatzstrafe vorzusehen, für zwei Tagessätze einen Tag Ersatzfreiheitsersatzstrafe vorsehen. Das ist immerhin die Halbierung im Verhältnis zu dem, was wir heute haben. Zweitens, Frau Kollegin, möchte ich nur einmal darauf hinweisen, dass er auch dafür sorgt, dass in Absatz 2 des § 459 e die Übermittlung und frühzeitige Einbindung durch Übermittlung der Daten an freie Träger ermöglicht wird. Das ist ein Passus, der im Entwurf des Bundesjustizministeriums schon drinsteht. Also: Auch da passiert etwas in die richtige Richtung. Wenn Sie den Antrag heute beschließen wollen – wozu Sie meine Unterstützung haben, weil das Ziel richtig ist –, dann geht es trotzdem nicht, hier etwas zu beschließen, was man nachher nicht mit Leben füllen kann, weil die Menschen, die das ausführen sollen, nicht da sind. Deshalb ist es zwingend, dass im Rahmen der dann anstehenden Beratungen deutlich gemacht wird, welche Kapazitäten die freien Träger dafür brauchen, wie viel Geld das kostet und wie schnell so etwas umzusetzen ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Niclas Dürbrook [SPD])
