Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Antrag kann man zustimmen; der ist zustimmungsfähig. Er knüpft an eine bundesgesetzliche Änderung an, wonach Ersatzfreiheitsstrafen zu addieren sind und durch Ableistung sozialer Dienste im Einzelfall auch abgewendet werden können. Er sieht auch die aufsuchende Beratung vor. Insofern ist es richtig, dass eine aufsuchende Beratung durch die Gerichtshilfe oder freien Träger stattfinden soll, um letztlich den Betroffenen noch einmal vor Augen zu führen, dass die Freiheitsstrafe abzuwenden ist. All das ist richtig und gut, weil auch das Gericht offenbar bei der Verurteilung die Tat für nicht so schlimm gehalten hat, als dass es eine Haftstrafe verhängt hätte. Insofern ist es der richtige Weg. Das ist gut, aber es ist natürlich aufwendig. Es ist nicht mit einem Besuch, mit einem Aufsuchen vor Ort getan, sondern es ist sehr aufwendig. Es muss viel erklärt werden, besprochen werden, oftmals sind die Personen nicht auffindbar. Es ist also wirklich mühsam. Wer A wie „aufsuchende Beratung“ sagt, muss auch B wie „Budget“ sagen. Vor dem Hintergrund ist es wichtig, Geld und Personal bei den Personengruppen zu hinterlegen, die die aufsuchende Beratung durchführen sollen. Darauf werden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten achten. Der zweite Effekt, der genannt worden ist, dass die Zahl der Inhaftierten dadurch gesenkt werden kann, ist richtig. Ungefähr zehn Prozent der Inhaftierten sitzen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe ein. Diese Zahl zu reduzieren, ist sinnvoll, denn der Justizvollzug braucht dringend eine Entlastung – dringend. Bei dem Gewerkschaftstag der Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten, an dem ich neulich teilgenommen habe, wurde mir eine Situation der Ar- (Marc Timmer) beitsbedingungen geschildert, die wirklich dringlich verbesserungsbedürftig ist. (Beifall SPD, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Bediensteten haben davon berichtet, dass sie oftmals mit Gefangenen konfrontiert sind, die psychisch erkrankt sind, die eigentlich im normalen Justizvollzug gar nichts zu suchen haben, weil die Mittel und die Möglichkeiten gar nicht gegeben sind, dort therapeutisch einzuwirken. Es wird gewaltbereiter; die Gefangenen und Inhaftierten sind gewaltbereiter als vorher – auch das wurde mir berichtet. An der Stelle kann man einmal sagen, dass die Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten an dieser Schwelle zu Personen, die gewaltbereit sind, einen fantastischen Job für uns alle in dieser Gesellschaft machen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Gleichzeitig klagen sie über schlechte Ausstattung. Das ist unterlegt durch eine Kleine Anfrage meines Kollegen Niclas Dürbrook und meiner Person, die inzwischen ungefähr ein halbes Jahr alt ist; vielleicht hat sich da auch etwas geändert, das räume ich ein. Aber da wurde beispielsweise gesagt: In der JVA in Kiel können 50 Prozent der Bediensteten die Schusswaffen nicht mehr benutzen, weil sie nicht mehr am Schießtraining teilnehmen können. In der JVA können nur zwölf Prozent an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, die mit dem Einsatz von Pfefferspray zu tun haben. Das sind Bedingungen, die dringend verbessert werden müssen. Das führt zu einem extrem hohen Krankheitsstand von bis zu 30 Prozent. Das führt zu einer extremen Unzufriedenheit unter den Bediensteten. An diesen Arbeitsbedingungen müssen wir dringend arbeiten – natürlich auch Sie, Frau von der Decken. Es ist eine der vordringlichsten Aufgaben im Justizvollzug, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])
