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Jan Kürschner

GRÜNE 16.06.2023 Sitzungen 20/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Ersatzfreiheitsstrafe ist in der Rechtspolitik ein ewiges Thema. Nur interessiert das eigentlich abseits der Fachwelt im Grunde nur ganz wenige. Der Strafvollzug hat wenig Lobby und Gefangene gar keine. Was ist die Ersatzfreiheitsstrafe? – Wenn Menschen eine Geldstrafe nicht zahlen, auch nicht in Raten, oder es keine Umwandlung in Arbeitsstunden gibt, dann gibt es einen Automatismus, dass sich die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe verwandelt. Jetzt könnte man denken, das könnten so viele nicht sein, aber es kommen in Deutschland mehr Leute wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft als wegen einer Freiheitsstrafe – mehr als die Hälfte. Das sind zwar hinterher nur zehn Prozent der Gesamtinhaftierten, das liegt aber daran, dass sie so schnell wieder weg sind. Zur Geldstrafe muss man auch noch wissen: Die Mehrzahl der Geldstrafen wird per Strafbefehl ausgesprochen. 2021 waren das in Schleswig-Holstein 78 Prozent – ohne Verhandlung. Das heißt, diese Menschen hat nie ein Gericht gesehen. Da kommt einfach Post, das wirkt wie ein Bußgeldbescheid oder wie normale Schulden, die Menschen gehen aber schlussendlich dafür ins Gefängnis, weil sie das missverstehen. Dann kommt noch dazu: Diese Geldstrafen kommen oft auf Bagatelldelikte wie Schwarzfahren. Die Leute verlieren dann möglicherweise wegen der Ersatzfreiheitsstrafe ihre Wohnung und bekommen danach keine mehr. Diese Lage verschärft sich zusehends. Das haben wir im Innen- und Rechtsausschuss ausführlich gehört. Wer sind die Betroffenen eigentlich, muss man sich auch fragen. Da hat Frau Glißmann recht: Das sind Menschen, die ihre Post nicht mehr öffnen, sich vielleicht ein Stück weit aufgegeben haben, Menschen in sozialen Problemlagen, in Obdachlo-2322 Schleswig-Holsteinischer (Jan Kürschner) sigkeit, Leute, die diese Debatte mit Sicherheit nicht verfolgen, die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, die auch überhaupt keine Arbeitsstunden mehr schaffen. Noch ein Punkt: Bei Sozialleistungsempfängern laufen 30 Tagessätze Geldstrafe ungefähr auf 500 Euro hinaus. Das Land sollte also eigentlich 500 Euro bekommen. Stattdessen geben wir über 5.000 Euro aus, denn das sind die Haftkosten pro Monat für das Land. Bundesweit kosten die Ersatzfreiheitsstrafen die Steuerzahlenden pro Jahr mehr als 200 Millionen Euro. Wir zahlen also Millionenbeträge, um Menschen zu bestrafen, wobei nie ein Gericht entschieden hat, dass diese Menschen in Haft sollen. Das ist bittere Realität in Deutschland, schon seit 1935. Ein passendes Zitat von Gotthold Ephraim Lessing: „Wer bei diesen Dingen nicht den Verstand verliert, der hat einfach nichts zu verlieren.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Noch ein gewichtiger Punkt: Unser Personal in den Justizvollzugsanstalten ist am oder über dem Limit, wenn man auf die Krankenstände schaut. Gerade Leute mit Ersatzfreiheitsstrafen bedeuten im Vollzug am Anfang ganz viel und ganz beschwerliche Arbeit, und dann sind sie schon wieder weg. Eine Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafen wird den Strafvollzug entlasten, das ist auch dringend nötig. Jetzt kommt vom Bund wohl immerhin eine Halbierung der Aufenthaltsdauer in der Haft. Das haben wir eben schon gehört. Das würde aber die Anzahl der Inhaftierungen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht verringern. Deswegen trifft das nicht den Punkt. Warum sollen die Betroffenen im Gefängnis? Das muss man sich fragen. Das abzuwenden, wäre sogar ganz einfach, wenn man die Sozialleistungen an die Landeskasse umleitete, denn die allermeisten der Betroffenen beziehen Sozialleistungen oder wären jedenfalls anspruchsberechtigt. Wir wollen verpflichtend die Gerichtshilfe oder freie Träger vor Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe einschalten, damit die Menschen sich individuell angeschaut werden und darauf reagiert werden kann, bevor nur noch die Haft bleibt. Der wichtigste Punkt dabei ist: Es soll aktiv aufgesucht werden, wenn die Leute sich nicht melden oder einfach nicht mehr gezahlt wird. Oft wird es einfach reichen, mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung zu vereinbaren und die Sozialleistungen direkt an die Landeskasse abzutreten. Damit wäre dem eigentlich schon Genüge getan. Das alles kann so nicht weitergehen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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