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Birte Glißmann

CDU 16.06.2023 Sitzungen 20/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren haben rund zehn Prozent der Inhaftierten in den deutschen Justizvollzugsanstalten Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt. Sie saßen also in Haft, weil sie ihre Geldstrafen entweder nicht zahlen konnten oder aber auch nicht wollten. Die jeweiligen Gründe für die Nichtzahlung sind sehr unterschiedlich. Es handelt sich aber bei den Inhaftierten ganz überwiegend um sozial benachteiligte Menschen, es handelt sich oftmals auch um wohnungslose Menschen, drogenabhängige oder auch psychisch kranke Menschen. Es weisen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen der Vollstreckung von Geldstrafen schon auf die Konsequenzen der Nichtzahlung und auch auf die Möglichkeit einer Ableistung in gemeinnütziger Arbeit oder aber auf Ratenzahlung hin, aber (Birte Glißmann) die Hinweise erreichen die Verurteilten oftmals gar nicht. Entweder wird Post nicht geöffnet, die Ausführungen werden nicht verstanden oder die Menschen sind schlicht überfordert mit der entsprechenden Beantragung. Bei der Beratung der Verurteilten und bei einer Vermittlung in geeignete Einsatzstellen für das Ableisten in sozialer Arbeit nehmen die von der Landesregierung beauftragten freien Träger und auch die Gerichtshilfe jeweils eine Schlüsselrolle ein. Es gibt aber in Schleswig-Holstein und auch sonst bisher keine Regelung für eine verpflichtende Einbindung der Gerichtshilfe oder geeigneter freier Träger durch die Strafvollstreckungsbehörde vor der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Wir wollen, dass sich das ändert. Wir wollen eine verpflichtende Einschaltung der Gerichtshilfe oder eben der freien Träger. Das wäre ein wichtiger Schritt, um mehr Verurteilten die Ableistung in gemeinnütziger Arbeit zu ermöglichen oder eben die Ratenzahlungen an das finanziell Mögliche anzupassen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Gerichtshilfe und die freien Träger können eben noch ganz anders auf die Verurteilten und auf Persönlichkeitsproblematiken einwirken, als das die Gerichte und Staatsanwaltschaften tun. Am Ende hilft die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen nicht nur den Menschen, denen eben eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, sondern sie entlastet auch den Justizvollzug in unserem Land, denn die kurze Zeit, die die Menschen in Haft verbringen, ermöglicht kaum eine Arbeit mit den Gefangenen. Hier stoßen wir aber an die Grenzen unserer gesetzgeberischen Kompetenzen, weil dafür eine Änderung der Strafprozessordnung notwendig ist. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bund weiterhin für eine solche Änderung einzusetzen. Die Aufgabe kann aber natürlich nur dann wahrgenommen werden – das Problem haben wir hier schon öfter vor anderem Hintergrund diskutiert –, wenn die entsprechenden Daten der Strafvollstreckungsbehörden auch bei den freien Trägern und bei der Gerichtshilfe landen können. Auch hierfür muss sich der Bund bewegen. Der Bundesjustizminister diskutiert aktuell eine Reform des Sanktionsrechts und auch eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafen. Ich bin der Auffassung, der aktuelle Entwurf trägt der Problematik, die ich eben geschildert habe, nicht Rechnung, denn eine bloße Umstellung der Umrechnung – ein Tag Freiheitsstrafe sind zwei Tagessätze Geldstrafe – ist die falsche Stellschraube, an der hier gedreht wird. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, an den tatsächlichen Problemen anzusetzen, und bitten um Zustimmung, damit sich die Landesregierung dafür weiter einsetzen kann. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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