Uta Röpcke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heckenschere, Hula-Hoop-Reifen, Ukulele, Longboard, Nähmaschine – manchmal möchte man Dinge einfach nur ausprobieren und nicht gleich kaufen. Das geht auch an vielen Orten in Schleswig-Holstein in der „Bibliothek der Dinge“, oft mit dem Hinweis: „sharing is caring“. (Christopher Vogt [FDP]: Ukulele kann man immer gebrauchen!) – Genau. So ist es. – Eine VR-Brille testen, Dias oder Fotos digitalisieren, ein Geschenk aus Schokolade in einem 3D-Drucker herstellen oder Saatgut tauschen – auch das geht heute schon in den Bibliotheken mit den digitalen Knotenpunkten. Unsere Bibliotheken wandeln sich von Bücherlagern – der griechische Ursprung des Wortes –, zum Wissensund Begegnungsort der Zukunft. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass diese Zukunft schon heute Realität sein kann, zeigen besonders die Beispiele aus Skandinavien. In der Deichman-Bibliothek in Oslo und im Dokk1 in Aarhus können Bürgerinnen und Bürger neue Personalausweise beantragen, Konzerte hören, Räume mieten, lernen, arbeiten, Freunde treffen oder Fahrräder reparieren, und das von Montag bis Freitag, 8 bis 22 Uhr, und auch an den Wochenenden. Auch in Schleswig-Holstein, in Norderstedt, entsteht ein solches Haus für alle, das neue „Bildungshaus“, das in zwei Jahren eröffnet werden soll. Die Vision für diesen Dritten Ort ist, dass er am Ende mehr sein soll als die Summe seiner Teile: einer Bibliothek, einer Volkshochschule und eines Stadtarchivs. Gemeinsam ist allen diesen sogenannten Dritten Orten die gelebte Offenheit, das heißt, die Barrierefreiheit im besten Sinne. Jede und jeder, ob mit oder ohne Geld, hält sich dort gerne auf und ist willkommen. Es sind Orte für gelebte Gemeinschaft, und die muss es natürlich auch am Wochenende geben. Der im Antrag des SSW genannte Bundesbibliotheksverband konstatiert: „Bibliotheken sind die am stärksten genutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland.“ Bibliotheken sind also kein „Nice to have“, sondern Teil der Daseinsvorsorge eines lebendigen und sozialen Gemeinwesens und gleichzeitig Orte kultureller Bildung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW]) Schon seit Jahren wird bundesweit zu dem Thema Öffnungszeiten für Bibliotheken diskutiert. In der Tat ist dies die richtige Ebene, denn eine Anpassung des Bundesarbeitszeitgesetzes würde verhindern, dass alle anderen 15 Bundesländer jeweils für sich dem Beispiel von NRW folgen müssen und eigene Regelungen erlassen, die wiederum zu Klagen führen könnten. NRW hat im Gegensatz zu Schleswig-Holstein seit zwei Jahren ein umfängliches Kulturgesetzbuch, und dieses beinhaltet auch die Bibliotheken als Kulturort. NRW ist darüber hinaus das einzige Bundesland, das Bibliotheken in seine Bedarfsgewerbeverordnung aufgenommen hat. Damit ist dort geregelt, dass alle Bibliotheken auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal öffnen können, denn sie sind – genauso wie Museen oder Theater – Kulturorte und erfüllen besondere Bedürfnisse. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat diese Landesverordnung in seinem Urteil vom 1. Juni 2023 gerade für rechtmäßig erklärt. In der vergangenen Plenartagung haben wir im Rahmen der Debatte zum Musikschulfördergesetz auch über allgemeine Kulturgesetzgebung beraten. Bis dahin ist es für Schleswig-Holstein aber noch ein weiter parlamentarischer Weg. Daher ist es gut, (Uta Röpcke) dass eine bundesweite Regelung auch das Ziel der Ampelkoalition ist. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen öffentliche Bibliotheken als dritte Orte stärken und Sonntagsöffnungen ermöglichen.“ Ob die Sonntagsöffnungen wirklich der Lebensrealität der Menschen in Schleswig-Holstein entsprechen – wie der SSW-Antrag es fordert –, ist eine noch zu beantwortende Frage. Zum Wochenende gehört aus meiner Sicht auch der Sonntag dazu. Das hatte ich ja schon gesagt; deshalb steht eben das Wochenende da, und der Sonntag ist nicht mehr explizit genannt. Vielleicht müssen wir in Schleswig-Holstein auch zuerst andere Schritte gehen und über eine generelle Ausweitung der Öffnungszeiten auch innerhalb der Woche nachdenken. Vielleicht müssen wir zuerst die Fahrbibliotheken und den Landesbüchereiverein in seiner Arbeit stärken und für die Verbreitung von Open-Library-Konzepten im Land, wie sie auch vom Landesbüchereiverein vorgeschlagen werden, sorgen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) also nach und nach mit der räumlichen Umgestaltung einiger Bibliotheken beginnen. Den Vorschlag des SSW, über all dies im Rahmen des Kulturdialogs und des Strategieprozesses des Landes zur kulturellen Infrastruktur nachzudenken, begrüßen wir daher, nicht zuletzt, weil die Kommunen als Träger ebenfalls Teil der Lösung sein müssen. Der niederländische Architekt und Creative Guide Aat Vos ist Experte dafür, aus Bibliotheken öffentliche Wohnzimmer zu machen, in denen Menschen gerne ihre Freizeit verbringen, nichtkommerzielle Orte, die alle Menschen aus einem Dorf oder einer Stadt – von jung bis alt, von arm bis reich – individuell nutzen und dabei gleichzeitig miteinander verbinden. Lassen Sie uns daher über den besten Weg der Weiterentwicklung der schleswig-holsteinischen Bibliothekslandschaft gemeinsam im Ausschuss beraten. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
