Serpil Midyatli
Ich gestatte keine Zwischenfrage. – Sichere Herkunftsstaaten sind nationales Recht, das können die Länder selbst entscheiden. So weit, so gut. Unterschiedliche Meinungen – auch klar. Jetzt haben die Innenministerinnen und Innenminister der EU sich geeinigt. Werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Mehr ist es nicht, der Trilog steht noch aus, obwohl ich wenig Hoffnung habe, aber es ist nicht so, dass sich schon alle Mitgliedstaaten geeinigt hätten. Der Beschluss steht ja noch aus. Ich habe wenig Hoffnung, dass dort noch Verbesserungen kommen. Schauen wir uns einmal Griechenland an. Griechenland hat natürlich auch das Recht, sichere Herkunftsländer auszuweisen und davon Gebrauch zu machen. Das ist ihr Recht, wie wir es auch bei uns nutzen. Griechenland und Italien dürfen jetzt Grenzverfahren machen. Darauf hat man sich verständigt. Erinnern Sie sich bitte an die Schutzquote von Geflüchteten aus Syrien und Afghanistan: sichere Herkunftsländer in Griechenland. Eine Prüfung der individuellen Fluchtgründe – was Sie, Herr Buchholz, und Sie, Herr Vogt, vorgetragen haben – findet in den Fällen nicht statt.
