Dr. Bernd Buchholz
Jetzt lasst mich doch erst mal was ausführen, und danach können wir dann vielleicht noch weitergehen. Also, man kommt nicht dazu, einen Gedanken zu formulieren. Ich bitte um Vergebung, Frau Nies. Aber Sie haben geredet, und ich möchte auf Sie eingehen. Das Prinzip der sicheren Herkunftsländer ist in Artikel 16 a Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Das Konzept insoweit zu kritisieren, ist also, am Grundgesetz etwas infrage zu stellen. Dabei ist das nichts anderes als eine Form einer Beweislastumkehr bei der Prüfung im Verfahren. Derjenige, der aus einem solchen Land kommt, bei dem die Anerkennungsquote in der Regel bei unter ein Prozent liegt, muss eben nicht nur sagen, dass er einen Asylantrag stellt, und die Asylbehörde muss nachweisen, dass er nicht individuell verfolgt wird, sondern er muss Tatsachen vortragen, die seine persönliche individuelle Verfolgung belegen. Das ist das Einzige, was das Prinzip der sicheren Herkunftsländer ausmacht. Genau das stellen Sie hier als einen Verstoß gegen das Asylrecht, gegen die Flüchtlingskonvention und so weiter dar. Das ist einfach unredlich, Frau Nies. Das ist einfach unredlich. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
