Serpil Midyatli
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vielen Jahren führen wir schon die immer wiederkehrenden Debatten um Geflüchtetenpolitik – im Land, im Bund und auch in Europa. Die Debatten fangen immer gleich an: Zunächst beteuern alle, dass man sich ausdrücklich zu den humanitären Verpflichtungen Europas zur Aufnahme von Schutzbedürftigen und dem Grundrecht auf Asyl bekennt, um dann sofort, im gleichen Atemzug, weitere härtere Maßnahmen der Abschottung und der Abschreckungspolitik vorzuschlagen. Seit 1993 drehen wir diese Schraube immer fester, fester und fester, um dann festzustellen: Es reicht nicht! Nicht ein einziges Mal –das wäre wirklich mal mein Wunsch – hinterfragen wir: Warum funktioniert dieses „fester und fester“ eigentlich nicht? (Beifall SPD) Um es gleich vorwegzusagen: Auch ich und meine Fraktion lehnt die Vorschläge der EU-Ministerinnen und ‑Minister zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ab. Ich habe nämlich Zweifel an der Umsetzbarkeit. Meine Zweifel beruhen nicht allein darauf, dass die humanitären Mindeststandards für Unterbringung und ein faires Asylverfahren durchgeführt werden können und somit das individuelle Recht auf Asyl in Gefahr ist. Meine Sorge ist auch mehr als berechtigt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, denn bereits einen Tag nach dem langverheißenen gemeinsamen historischen Durchbruch hat Ungarn schon gesagt: Schon diesen Minimalkompromiss tragen wir nicht mit. – Auch die Union ruft jetzt schon neben Georgien und Moldawien nach noch mehr sicheren Herkunftsländern. (Zurufe FDP) Also das heißt: Man hat einen minimalen Kompromiss, und einen Tag später scheren schon die ersten Protagonisten aus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte um die sicheren Herkunftsländer – ganz ehrlich! –, als ob sie das Problem an den EU-Außengrenzen lösen könnte! Das bezweifle ich auch. Mehr Ausweisung von sicheren Herkunftsländern in Deutschland bedeutet nicht gleichzeitig, dass wir weniger Geflüchtetenaufkommen an den EUAußengrenzen haben. Aber dazu später mehr. Jahrelang schon debattieren wir über eine gemeinsame und vor allem eine solidarische Asylpolitik. Jetzt liegt ein Kompromiss vor, und – wie gesagt – dieser ist nur minimal. Dabei haben wir doch gerade erst bewiesen, dass es geht, dass wir in der EU solidarisch, geeint und vor allem schnell handeln können. Mit der Aufnahme von Millionen ukrainischer Geflüchteter haben die europäischen Mitgliedstaaten eine beispiellose Solidarität zum Ausdruck gebracht. Das ist historisch einmalig. Die einstimmige Aktivierung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Europäischen Rat hat eine unbürokratische und schnelle Aufnahme der Menschen, die vor Krieg und Zerstörung durch russische Bomben flüchten mussten, ermöglicht. Die erfolgreiche kooperative Aufnahme von über 4 Millionen Kriegsgeflüchteten hätte doch bei der Reform des europäischen Asylsystems und der deutschen Aufnahmepraxis in vielerlei Hinsicht lehrreich sein können: bei der Freisetzung der Gesellschaft zu engagierter Hilfe, bei der Aufhebung von Arbeitsverboten, bei der raschen Entscheidung über das Bleiberecht und bei der europäischen Zusammenarbeit. All das war aber nicht gewollt. Immer wieder höre ich: Wir müssen doch mal ohne Schaum vor dem Mund darüber sprechen können. Gerne! Lassen Sie uns doch wenigstens einmal die Fakten anschauen und uns daran orientieren, was Aufnahme, Rückführung und Bleibeperspektive betrifft. Schauen wir uns die Zahlen von 2022 einmal ganz genau an. 2022 sind 193.000 Asylanträge in Deutschland gestellt worden. Wir erinnern uns an eine Obergrenzendebatte der Union, die einmal bereit war, 200.000 Geflüchtete pro Jahr aufzunehmen. Letztes Jahr waren es 193.000, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, mehr als die Hälfte davon aus Syrien und Afghanistan, also eine hohe Schutzquote in Deutschland. Schauen wir uns weiter mal die Fakten an, und das sind nur Fakten, habe ich mir nicht ausgedacht. Das sind Fakten. Schauen wir uns – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Haben Sie jetzt alle Ukrainerinnen und Ukrainer bewusst ausgelassen? – Sie sind zu uns gekommen, weil sie aufgenommen werden!) – Die sind nicht im Asylsystem. Das habe ich mir nicht ausgedacht. Schauen wir uns weiter die Fakten an, wie diese Schutzquoten zustande kommen. Bei Syrien muss ich– darüber sind wir uns hoffentlich einig – nicht weiter ausführen. Aber schauen wir uns mal Afghanistan an, ohne Schaum vor dem Mund. Hier die Praxis: Hier sehen wir, dass 95 Prozent der Fälle, die in dieses Klageverfahren gehen, Recht auf einen Schutzstatus bekommen, weil das BAMF – eine Bundesbehörde! – fehlerhaft beschieden hat. Diese Fälle verstopfen dann die Gerichte, und die Über- (Serpil Midyatli) schrift lautet „Gerichte überlastet wegen Asylverfahren“. Keiner sagt: Hey BAMF, 95 Prozent deiner Bescheide sind fehlerhaft. – Stellt euch mal vor, die Finanzministerin und ihre Finanzämter würden Einkommensteuererklärungen rausschicken, die in 95 Prozent der Fälle falsch beschieden worden sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nicht richtig! 95 Prozent der beklagten Fälle!) Was hätten wir für einen Eklat. Wir würden rufen: BAMF, mach doch mal deinen Job richtig! Warum verstopfst du hier die Behörden? Nein, wir reden nur über „Asylverfahren verstopfen“. Das BAMF entscheidet über das Asylverfahren, nicht die Gerichte.
