Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Ministerin, zunächst einmal vielen Dank für den Bericht. Kommen wir einmal zur Historie der Krankenhausreform, die in Wahrheit aus zwei Teilen besteht und im Übrigen auch aus zwei Teilen bestehen muss, auf der einen Seite der Krankenhausfinanzierungsreform und auf der anderen Seite der ihr parallel folgenden Krankenhausstrukturreform. Es war im Sommer 2019 – und das war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit –, dass es einen 16-zunull-Beschluss der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister auf der GMK gab, dass sich am Vergütungssystem grundlegend etwas ändern muss. Das war deswegen keine Selbstverständlichkeit, weil die Länder in den letzten 20 Jahren sehr unterschiedlich damit umgegangen sind, damit umgehen konnten und unterschiedlich davon profitiert haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz, das deutlich weniger Probleme als das Land Schleswig-Holstein hatte, solchen Reformabsichten zugestimmt hat. Zu Beginn des Jahres 2020 hat Schleswig-Holstein einen Vorschlag gemacht, wie eine solche Krankenhausfinanzierungsreform grundsätzlich aussehen könnte. Die Kernidee dabei ist, in Zukunft Vorhaltekosten zu finanzieren, das heißt, eine erlösunabhängige Finanzierungskomponente einzuführen, damit die Grund- und Regelversorgung in der Fläche sichergestellt werden kann. In einem Flächenland mit Inseln und Halligen können Sie weder eine Notaufnahme noch eine Geburtshilfe noch andere Einrichtungen mit einer schwarzen Null betreiben. Die sind vermutlich immer defizitär. Es gab immer und überall großen Applaus für diese Überlegungen. Der Applaus flachte dann ab, wenn man gesagt hat: Dazu brauchen wir eine grundlegende Reform beziehungsweise Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist mit 80 Betten pro 100.000 Einwohner einsame Spitze aller OECD-Länder. Frankreich folgt auf Platz zwei mit 59 Betten pro 100.000 Einwohner. Alle anderen Länder – ich zähle nur die Länder auf, die hier immer wieder als leuchtende Beispiele bei der Gesundheitsversorgung genannt werden; ich will also von den USA gar nicht reden –, alle skandinavischen Länder, die Schweiz, Kanada, Niederlande, liegen im Bereich 30 Betten und darunter. Und weder die Lebenserwartung noch die Qualität der letzten Lebensjahre ist in diesen Ländern geringer. (Beifall FDP) Natürlich brauchen wir parallel dazu eine begleitende Krankenhausstrukturreform. (Landtagsdirektor Dr. Schliesky hat in den Reihen der CDU-Fraktion Platz genommen und spricht mit der Abgeordneten Kristina Herbst [CDU])
