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Dr. Bernd Buchholz

FDP 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Frage, dass es zu den Kernaufgaben einer wehrhaften Demokratie gehört, dass man sich gegenüber verfassungsfeindlichen Elementen in allen seinen Bereichen zur Wehr setzt, dass man versucht, sie zu identifizieren und auch nicht an sicherheitsrelevante Stellen zu lassen. Diese sicherheitsrelevanten Stellen, das ist in den letzten Jahren sicherlich eindrücklich klarer geworden, sind nicht nur öffentliche Behörden, sondern es sind Einrichtungen, die zum Schutz der kritischen Infrastruktur erheblichen Einfluss auf die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen haben können. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz nimmt deshalb nicht nur Bezug auf sicherheitsrelevante behördliche Einrichtungen, sondern auch auf Einrichtungen, die für diese Infrastruktur von Bedeutung sind. Da ist Handlungsbedarf, das ist keine Frage. Aber es fällt etwas schwer, diesen Handlungsbedarf in Ihrem Antrag, so wie der Kollege Dolgner sagt, zu ordnen. Die Kollegin Glißmann spricht über die Reichsbürger, die vermehrt irgendwo auftreten und die in der Tat ein Phänomen sind, das verfassungsschutzrechtlich durchaus in der Überwachung ist. Der Kollege Kürschner macht das zum Thema, was in dem Antrag geschrieben ist, nämlich das Verbot und die Auflösung der terroristischen Vereinigung der Patriotischen Union. – Alles in der Tat verfassungsfeindliche Aktivitäten, aber bei keinem dieser Themen habe ich bisher wahrgenommen, dass es den systematischen Versuch der Infiltration staatlicher Behörden oder Einrichtungen gegeben hätte. Deshalb ist dieser Teil Ihres Antrags schwer mit dem in Einklang zu bringen, was tatsächlich richtig ist und was wir gemeinsam machen sollten. Deshalb bin ich ganz bei Herrn Dolgner, dass wir uns im Ausschuss darüber noch gewaltig zu unterhalten haben werden. Ich jedenfalls könnte dem Antrag so heute nicht zustimmen. In der Tat gibt es an einigen Stellen einfach schlicht und ergreifend Dinge, über die man reden muss. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz sieht ja bestimmte Kategorien der Sicherheitsüberprüfungen und Maßnahmen dazu vor, allerdings eben in abgestufter Art und Weise. Es gibt die einfache Sicherheitsüberprüfung, es gibt die erweiterte Sicherheitsüberprüfung, und dann gibt es die mit besonderen Auflagen, und so weiter. Dafür ist es dann eben vorgesehen, dass man die zuständigen Behörden fragt. Das sind die Schritte, die da vorgesehen sind: die Auskunft beim Verfassungsschutz – Schritt eins –, die Auskunft bei den Staatsanwaltschaften – Schritt zwei – und gegebenenfalls die weitere Verarbeitung der Erkenntnisse. Von den Behörden eigene Erkenntnissammlungen, um die es Ihnen jetzt offenbar geht, nämlich das Durchforsten von Internet und Social Media, ob es solche Aktivitäten gibt, sind da nicht vorgesehen gewesen, und das aus gutem Grund nicht, denn wer soll das denn leisten? Ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, diese Dinge auch tatsächlich zur Erkenntnis zu erheben und dann gegebenenfalls auskunftsfähig zu sein? Oder wollen wir allen Ernstes allen den Behörden, die eine sicherheitsrelevante Thematik haben, sagen, dass sie selbst in die Prüfung eintreten und gegebenenfalls das Web und Social Media durchkämmen sollen? – Das ist total unausgegoren. Aus meiner Sicht geht es hier ganz stark um einen ganz wichtigen Bereich der Ausweitung der Tätigkeiten des Landesverfassungsschutzes und nicht so sehr darum, das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz anzufassen. – Zweifelhaft! Das Zweite. Natürlich ist es uns ein Dorn im Auge, dass Menschen, die sich als verfassungsfeindlich aktiv erwiesen haben, oft mit den rechtsstaatlichen Möglichkeiten im Beamtenrecht dagegen vorgehen, um längere Zeit im Beamtenverhältnis zu verbleiben. Aber jetzt einmal allen Ernstes: Sagen Sie mir konkret, wie wir da rangehen wollen, sagen Sie mir konkret, wie wir das beschleunigen wollen. Denn Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und die Rechtsstaatgarantie wollen wir ja wohl nicht anpacken. Das heißt, das Dagegen-Vorgehen ist eine normale rechtsstaatliche Art und Weise. Die wehren sich schlicht und ergreifend dagegen, dass sie mit diesen verfassungsfeindlichen Aktivitäten in Zusammenhang gebracht werden. Mir fehlt, liebe Frau Glißmann, ein bisschen die Fantasie, wie diese Beschleunigung im Beamtenrecht stattfinden soll. Das meine ich jetzt gar nicht böse, weil ich das richtig finde. Das Ziel ist klar. Aber wie soll das vor sich gehen? Denn die gesicherte Erkenntnis und die rechtskräftige Feststellung, dass jemand verfassungsfeindlich ist, muss ja wohl Voraussetzung dafür sein, dass ich ihn dann tatsächlich aus dem Beamtenverhältnis entferne. Zum Waffenrecht haben meine Vorgänger vieles gesagt. Das halte ich alles für richtig. Deshalb sollten wir dringend über all diese Themen nachdenken. Eine Verschärfung des Waffenrechts halte ich nicht für falsch. Ich halte es im Übrigen auch – im Gegensatz zu vielen Mitgliedern meiner Partei und auch meiner Bundespartei – nicht für unbedingt (Dr. Bernd Buchholz) zwingend, dass Sportwaffenbesitzer diese Sportwaffen bei sich zu Hause haben müssen. Ich glaube, dass es durchaus möglich ist, dazu auch andere Dinge zu regeln. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Aber das führt jetzt sehr weit und auch über das hinaus, was hier steht.

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