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Christopher Vogt

FDP 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war zunächst ganz froh, als ich die Überschrift des Koalitionsantrages gelesen habe, auch wenn ich es generell etwas komisch finde, wenn Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf bei der Regierung quasi (Serpil Midyatli [SPD]: Bestellen!) – bestellen. Man könnte ja gerade als Koalitionsfraktionen auch auf die Idee kommen, selbst einen Gesetzentwurf zu schreiben und in den Landtag einzubringen, aber das traut man sich selbst offenbar nicht zu. Wie dem auch sei: Auch ich bin der Meinung, dass ein Musikschulfördergesetz aus mehreren Gründen eine sinnvolle Maßnahme wäre. Leider ist die Koalition wieder einmal in den Ankündigungs- und Konzeptbestellungsmodus verfallen. Man will ein Thema besetzen, aber erst mal ein Jahr Ruhe an der Front haben. Die Regierung hier allen Ernstes aufzufordern, erst in rund einem Jahr überhaupt etwas vorzulegen, ist schon ziemlich schräg, meine Damen und Herren. Das finde ich schon etwas vermessen. Wenn Sie es wirklich ernst meinen und unbedingt wieder beim Ministerium eine Bestellung aufgeben wollen, dann muss das schon deutlich schneller gehen – bei allem Verständnis für andere Aufgaben, die man vielleicht hat. Dann hätten Sie diesen Antrag heute vielleicht nicht einbringen sollen. Das wäre dann vielleicht auch eine Maßnahme gewesen. (Beifall FDP) Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, den ich Ihnen wärmstens ans Herz legen will. Wir schlagen Ihnen vor, aus dem „2. Quartal 2024“ das „4. Quartal 2023“ zu machen. Mir kann niemand erklären, dass das das Kultusministerium ernsthaft überfordern würde. Wenn Sie schon den Weg der Gesetzentwurfbestellung gehen wollen, dann muss doch noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren starten, damit man das Gesetz Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten lassen kann. Ich weiß nicht, ob es allen hier im Raum bekannt ist; manchmal habe ich den Eindruck, es wäre anders: Man kann Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren auch weiterentwickeln. Es passt nicht so richtig zusammen, anderen immer vorzuwerfen, sie machten zu spät zu wenig, und selbst nicht zu liefern. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten SPD und SSW bereits 2021 einen diskutablen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, an dem man sich meines Erachtens auch orientieren könnte. (Beifall SPD und SSW – Martin Habersaat [SPD]: Das hast du damals etwas anders gesehen, aber ja!) – Es gab dazu eine Anhörung, wenn ich das richtig erinnere, Herr Kollege. Auch dort sind uns die Anregungen der Verbände schon mitgeteilt worden. Meiner Meinung nach sollten wir die finanzielle Förderung der Musikschulen verlässlicher regeln und verbessern, um ein möglichst flächendeckendes Musikschulangebot sicherstellen zu können. Gerade mit Blick auf den Ausbau des Ganztages, wo es auch noch viel zu tun gibt, gibt es aus meiner Sicht eine Riesenchance, den Musikunterricht zu stärken, musikalische Angebote zu stärken und damit in Zukunft deutlich mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen, als dies bisher der Fall ist. Als wir uns vorgestern mit den Kulturverbänden unterhalten haben, habe ich den bemerkenswerten Hinweis bekommen – ich glaube, das ist richtig –: Jedes Kind, das ein Instrument einmal richtig erlernt hat oder sich mit solchen Dingen tiefgehender beschäftigt hat, wird später jemand sein, der sich für Kultur, auch für andere kulturelle Dinge deutlich stärker interessiert. Insofern ist das auch für die gesamte Gesellschaft ein Gewinn. Deswegen sollten wir das entsprechend auf den Weg bringen. Der – meine Vorredner haben das schon angesprochen – mit Abstand wichtigste Vorteil der Einführung eines Musikschulfördergesetzes in SchleswigHolstein wäre, wenn man das richtig macht, meiner Meinung nach die Gewinnung und Förderung von Nachwuchslehrkräften. Das sollte zumindest unser Ziel sein, denn schon heute wird ein Großteil des Musikunterrichts in den Schulen gar nicht von Fachkräften unterrichtet. Das ist in anderen Fächern wie zum Beispiel Mathematik leider auch zunehmend der Fall. Ein Musikschulgesetz muss aus meiner Sicht an dieser Stelle ansetzen. Wir brauchen motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, um unseren Kindern und Jugendlichen qualitativ hochwertigen Musikunterricht bieten zu können. Insofern ist es wichtig, mehr Anreize zu schaffen, junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Wir müssen auch daran arbeiten, dass die Musikschulen und -vereine genügend finanzielle Unterstützung haben, um eine gute Perspektive zu haben. Da geht es dann auch um die Ausstattung mit Instrumenten und Räumlichkeiten. (Christopher Vogt) Auch private Sponsoren und Förderer können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Musikschulen und -vereine stärker dabei zu unterstützen. (Beifall FDP) Ein Musikschulgesetz sollte deshalb entsprechende Rahmen setzen, dass auch Sponsoring – private Spenden – sinnvoll einfließen kann. Das wäre nichts, womit man die Musikschulen dem freien Markt ausliefern würde, wie vielleicht einige meinen, sondern das wäre eine wichtige private Unterstützung, die der Staat entsprechend unterstützen sollte. Ich hoffe, dass sich die Koalition einen Ruck gibt und unserem Änderungsantrag zustimmt. Dann würden wir gemeinsam einen guten Weg beschreiten, mit diesem Thema endlich voranzukommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SPD)

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