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Uta Röpcke

GRÜNE 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mut und Hoffnung – unter diesem Motto findet in dieser Woche zum zehnten Mal die folkBALTICA statt. Beim Eröffnungskonzert vergangenen Samstag in Sønderborg standen neben Profimusikerinnen und -musikern auch viele Kinder und Jugendliche auf der Bühne, an Instrumenten, im Chor oder mit selbstverfassten, nachdenklichen und hoffnungsvollen Texten. Es war das lebendigste und berührendste Konzert, das ich in diesem Jahr hören durfte, ein beeindruckendes Miteinander der Künstlerinnen und Künstler auf der Bühne, das Hoffnung macht. Auch bei diesem Festival gibt es eine Vielzahl von Ehrenamtlichen zwischen Deutschland und Dänemark, die dies alles erst möglich machen und die es während der Pandemie auch sehr schwer hatten. Dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich und von ganzem Herzen. (Uta Röpcke) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Möglich ist das alles bei der folkBALTICA durch die Freiheiten, die der Festivalcharakter bietet, und durch die Kulturvereinbarung SønderjyllandSchleswig in Kooperation mit der Syddansk Folkemusik Talentskole und diversen Sponsoren und Förderungen, auch vom Land Schleswig-Holstein. In Kunst und Kultur darf, ja, muss sogar, experimentiert werden. Musikalische Experimente erweitern unsere Gedanken- und Erfahrungshorizonte und eröffnen neue Perspektiven. Aber: Wer den Sprung ins Experiment wagt, braucht einen sicheren und festen Boden, um überhaupt springen zu können. Damit Künstlerinnen und Künstler, Veranstalterinnen und Veranstalter oder Vereine diese für uns alle so wichtigen Experimente wagen können, braucht es eine solide Grundlage. Ein Musikschulfördergesetz schafft diese Grundlage. Es schafft die Basis für eine verlässliche Weiterentwicklung der Musikschulen in Schleswig-Holstein und sichert so auch mögliche Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen. Es ermöglicht nachhaltige kulturelle Bildung – in Kita, im schulischen Ganztag, aber auch im außerschulischen Kontext. Gesetzliche Anerkennung gibt den Musikschulen in Schleswig-Holstein mehr Planungssicherheit und das auf der Grundlage verbindlicher Qualitätsstandards. Uns ist die Musikförderung wichtig, denn sie ist wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Seit zwei Jahren gibt es in Schleswig-Holstein am Nordkolleg in Rendsburg außerdem das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung, das mit seiner Vernetzung verschiedener Kooperationspartner ebenfalls eine wichtige Rolle in der Musikförderung im Land übernimmt. Mit dem Musikschulfördergesetz wollen wir eine noch umfassendere, breite Musikförderung erreichen, von der alle profitieren. Unser Antrag greift damit auch die Problematik des Lehrerinnen- und Lehrermangels im Fach Musik auf. Nur wer sich früh mit Musik beschäftigt – die Kollegin Röttger sagte es bereits – und eine Verbindung dazu aufbaut, vielleicht sogar die Leidenschaft zur Musik entwickelt, kann sich später auch Musik als Beruf vorstellen. Der Landesmusikrat hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei Musiklehrerinnen und Musiklehrern erstellt, der hilfreiche Anregungen liefert und bei der Ausarbeitung des Gesetzes Berücksichtigung finden soll. Nicht nur die Musikförderung im Speziellen, sondern auch die Kulturförderung im Allgemeinen muss verlässlich, institutionell, strategisch und dynamisch sein. Nur so können wir die Kultur in unserem Land zukunftsfest und krisensicher machen. Dies dient auch der Nachhaltigkeit und festigt breite Kooperationen mit kulturnahen Akteurinnen und Akteuren wie den Schulen. Wir haben ein Bibliotheksgesetz, ein Denkmalschutzgesetz und möchten nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, ein weiteres Element für einen langen Weg hin zu einem Kulturfördergesetz, wie es der SSW nun fordert. Aber ein gutes und umfassendes Kulturfördergesetz lässt sich nicht bis zum zweiten Quartal 2024 realisieren, wenn wir den vor über zehn Jahren begonnenen Weg des Kulturdialogs so weitergehen wollen – und das sollten wir unbedingt. Das haben die Erfahrungen in den Bundesländern gezeigt, die bereits eine Kulturgesetzgebung auf den Weg gebracht haben. Unser Weg hin zu einer langfristigen und nachhaltigen Absicherung der Kulturförderung in SchleswigHolstein ist daher aus unserer Sicht zielführender, weil nach und nach die Rahmenbedingungen der Kulturakteurinnen und -akteure durch eine gemeinsame Prioritätensetzung verbessert werden und gleichzeitig die Musikförderung bei uns im Land schon auf den Weg gebracht wird. Auch der Vorschlag der FDP, den Zeitrahmen insgesamt zu verkürzen, (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) wird dem hohen Anspruch des Vorhabens nicht gerecht. Das Ministerium befindet sich aktuell unter Beteiligung der Kulturverbände in einem Leitlinienprozess; da wollen wir die Ergebnisse gern noch abwarten. Insofern ist unser Zeithorizont da der Richtige. Auch wenn wir uns im Ziel also einig sind, können wir über den besten Weg dahin gern noch im Ausschuss beraten. Wenn Sie noch nicht überzeugt davon sind, dass es Musikförderung in unserem Land braucht: Lassen Sie sich in den nächsten Tagen auch noch von der folkBALTICA mit Konzerten inspirieren! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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