Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anträge zur Senkung der Bildungskosten und zur Änderung des Schulgesetzes sind nur die logische Konsequenz meiner Darstellung und Forderung zu den Bildungskosten, die ich bereits im März-Plenum angesprochen habe. Solange die schulischen Bildungskosten von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern selbst getragen werden müssen, wird es in Schleswig-Holstein keine echte Bildungsgerechtigkeit geben. Ein schlecht ausgestattetes Kind hat nicht die gleichen Voraussetzungen und Chancen im Schulalltag wie ein gut ausgestattetes Kind. In Anbetracht der schlechten Ergebnisse des IQBBildungstrends wie auch der regelmäßigen Warnung von Bildungsexpertinnen und -experten vor einer Bildungskatastrophe müssen wir jetzt schnell alle Weichen stellen, um dem entgegenzuwirken. Eine mögliche kurzfristige Maßnahme ist die Lernmittelfreiheit an unseren Schulen. Es geht hier nicht nur um Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Auch in gut situierten Familien kann es zum Beispiel aufgrund von Zeitmangel an struktureller Unterstützung für das Kind mangeln, und auch diese Kinder starten nicht gut ausgestattet und ohne häusliche Unterstützung in den Schulalltag. Im aktuellen Schulgesetz heißt es: Es können Kostenbeiträge erhoben werden für „Sachen, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet werden und danach von der Schülerin oder dem Schüler verbraucht werden oder ihnen verbleiben.“ Oder auch: „Nicht zur Verfügung gestellt werden müssen Bücher und Druckschriften, die zwar im Unterricht eingesetzt werden, daneben aber erhebliche Bedeutung für den persönlichen Gebrauch haben können.“ Aber genau das sollte man zur Verfügung stellen. Es kann doch nur förderlich sein, wenn auch im persönlichen Gebrauch ein Duden oder ein Atlas zu Hause in die Hand genommen werden können. Diese Gegenstände werden höchstwahrscheinlich bald (Jette Waldinger-Thiering) durch Lern-Apps und Programme auf dem digitalen Endgerät ersetzt. Und auch in dieser Form sollten sie doch löblicherweise für zu Hause für den persönlichen Gebrauch genutzt werden. Was spricht denn dagegen, wenn Stifte oder Bastelmaterial zu Hause weiter genutzt werden? – Alle Materialien, die den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden, sind doch eine maßgebliche Unterstützung. (Beifall SSW und SPD) Um auf den Antrag der Koalition zur Weiterentwicklung des PerspektivSchul-Programms einzugehen: Natürlich ist das Konzept der PerspektivSchulen ein sehr gutes und sollte unbedingt über 2024 hinaus weiterentwickelt und gefördert werden. Aber das reicht bei Weitem nicht aus, um der derzeitigen Schulmisere gerecht zu werden. Allerdings sollten die Erfolge des PerspektivSchulProjekts die Richtung weisen. Die Idee der PerspektivSchulen müsste in abgespeckter Form in allen Schulen angewandt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollten die bestmögliche Unterstützung bekommen. Ein Grund für die positiven Entwicklungen an den PerspektivSchulen ist der hohe Personalschlüssel bei den Lehrkräften und in der Schulsozialarbeit. Das bedeutet aber auch, dass wir an allen Schulen gute vertragliche Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen schaffen müssen. Das heißt vor allem, dass es keine befristeten Verträge mehr geben sollte. Ebenso müssen wir besonders im Hinblick auf das PerspektivSchul-Konzept, aber eben auch allgemein auf die Übergänge von Kita in Schule blicken und diese verbessern. Wir müssen die Schulsozialarbeit flächendeckend strukturieren und fördern. Schlussendlich gibt es noch viele Baustellen, die wir bearbeiten müssen, um das Ruder in der Bildungskrise rumreißen zu können. Warum fangen wir nicht jetzt sofort mit der Lernmittelfreiheit an? Unsere Kinder sollten uns das wert sein. Ich beantrage, meinen Gesetzentwurf dem Bildungsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
