landtag.ltsh.de ↗

Lars Harms

SSW 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eine Statistik, in der Deutschland traditionell eines der Schlusslichter bildet: die Wohneigentumsquote. Laut Eurostat wohnt nur etwa die Hälfte der Menschen hierzulande im Eigenheim, im EU-Schnitt sind es hingegen knapp 70 Prozent. Schon viele Regierungen auf Bundeswie Landesebene wollten die Grunderwerbsteuer reformieren, um die Eigenheimquote zu erhöhen, bislang jedoch noch nicht mit nachhaltigem Erfolg. Die FDP-Fraktion möchte mit ihrem vorliegenden Antrag nun also ihrem Bundesfinanzminister zur Seite springen, der zu diesem Thema einen neuen Anlauf genommen hat. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt ein entsprechender Formulierungsvorschlag vor, der den Ländern die Möglichkeit geben soll, einen ermäßigten Grunderwerbsteuersatz bis hin zu null festzulegen, wenn beispielsweise der Erwerber eines Grundstücks eine natürliche Person ist und das Grundstück nach dem Erwerb selbst genutzt werden soll. Hintergrund ist eine entsprechende Zielvereinbarung im Ampel-Koalitionsvertrag, derzufolge den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden soll. Die Gegenfinanzierung soll über „das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen“ – also bei Share Deals – erfolgen. Wir vom SSW können diesem Ansinnen gut folgen und stehen dem Vorschlag offen gegenüber. Auch wir haben schon in unserem Landtagswahlprogramm für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer plädiert, um vor allem Ersterwerber und Familien mit kleinen Kindern zu entlasten. (Beifall SSW) Der Traum von Eigenheim ist ein Traum, den sich die Leute auch weiterhin leisten können müssen. Es wird Zeit, dass bei diesem Thema endlich etwas passiert. Klar ist: Für eine Öffnungsklausel bräuchte es eine entsprechende bundesgesetzliche Grundlage. Hier hakt es zurzeit noch. Neben dem aktuellen Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium liegt hierzu beispielsweise auch noch die Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein mit dem Titel „Förderung des Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien“ vom Juni 2021 vor. Stand jetzt können die Länder in puncto Grunderwerbsteuer nur die Höhe des Steuersatzes bestimmen. Von einer Senkung hätten also auch Reiche etwas. Eine differenziertere Regelung macht daher Sinn. Wohnen und der Erwerb von Wohneigentum machen nun einmal einen elementaren Teil der Sozialpolitik aus. Wohneigentum bedeutet Wohlstand, schafft Lebensqualität in der Gegenwart und sichert Sicherheit für das Alter. Der Erwerb eines Eigenheims ist Teil des Aufstiegversprechens unserer Gesellschaft, und es ist und bleibt Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich auch weiterhin möglichst viele Menschen ein eigenes Haus beziehungsweise eine eigene Wohnung leisten können. (Zuruf CDU: Auch die Heizung!) Auch der Traum von den eigenen vier Wänden zählt zu unserem politischen Leitgedanken, dass das Leben in Schleswig-Holstein bezahlbar bleiben muss. (Beifall SSW) Wenn sich junge berufstätige Personen und Mittelschichtfamilien Wohneigentum beziehungsweise den Kauf von Bauflächen nur noch schwerlich oder gar nicht mehr leisten können, müssen Lösungen her. Es braucht eine verantwortungsvolle Bodenpolitik, Entlastungen bei den Nebenkosten sowie noch bessere Förderinstrumente für private Hausbauer und eben auch eine Senkung der Grunderwerbsteuer. Eine solche Länderöffnungsklausel wie bei der Grunderwerbsteuer, wie sie im FDP-Antrag vorgeschlagen wird, können wir daher als SSW unterstützen. Den Alternativantrag von Schwarz-Grün hingegen können wir nicht unterstützen. Schwarz-Grün möchte hier zwar einerseits auch strenger gegen Share Deals vorgehen, was wir begrüßen, möchte aber andererseits zugleich mit einer Eigenheimzulage arbeiten. Dies sehen wir als schlechteren Weg an. Die Einführung einer Zulage schafft nur unnötige Bürokratie und würde dazu führen, dass die Immobilienpreise hierzulande sofort in Höhe dieser Zulage ansteigen würden. Damit wäre gerade der Mittelschicht nicht geholfen. Die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes beziehungsweise eine Befreiung entlastet dagegen direkt, gerecht und zielgerichtet insbesondere die Mittelschicht. Gleichzeitig müsste dann natürlich sichergestellt werden, dass die Länder diese neuen Optionen nicht ungenutzt lassen, weil die Gegenfinanzierung nicht adäquat sichergestellt ist.

Alle Reden von Lars Harms Protokoll ↗