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Ole-Christopher Plambeck

CDU 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, wenn wir im Plenum über steuerrechtliche Themen diskutieren können. Von der Erbschaftsteuer bis zur Kaffeesteuer ist bereits vieles dabei gewesen. Heute reden wir über die Grunderwerbsteuer. Lassen Sie mich auch für meine Fraktion festhalten: Eigentum ist für uns wichtig, und wir wollen auch alles dafür tun, damit Eigentum geschaffen wird. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein Kollege Michel Deckmann hat das gestern noch einmal ordentlich dargestellt. Die FDP möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass die möglichen Bestrebungen der Bundesregierung zur Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer und dann natürlich entsprechend die Länderöffnungsklausel unterstützt werden. Darüber können wir durchaus reden, keine Frage. (Lebhafter Beifall und Zurufe FDP: Hey! Bravo!) Aber die Frage ist, ob das am Ende tatsächlich klug ist. (Zurufe: Oh! – Lachen FDP) Denn Ihr Antrag kratzt nun einmal an der Oberfläche und geht nicht auf die wirklichen Probleme bei der Grunderwerbsteuer ein. Zudem – das müssen wir einfach feststellen – birgt eine Länderöffnungsklausel immer die Gefahr eines Steuerwettbewerbs unter den Bundesländern. (Annabell Krämer [FDP]: Und? Das gehört dazu!) Das müssen wir uns immer genau angucken. Ich bin immer ein sehr optimistischer Mensch, aber finanzielle, personelle und organisatorische Fragen sollten nicht unberücksichtigt bleiben. Unser Alternativantrag geht dagegen auf die wirklichen Probleme bei der Grunderwerbsteuer ein. Das Grunderwerbsteuerrecht ist in den letzten Jahren sehr komplex geworden und führt teilweise zu Beteiligungsstrukturen, von denen man sich fragt, ob sie wirklich gewollt sind. Share Deals, die ihre Berechtigung haben, sollten durch die letzte Reform eingedämmt werden, was nicht wirklich funktioniert hat. Insbesondere die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte an die Steuerbarkeit in den unterschiedlichen Ergänzungstatbeständen und vor allem die fehlende Rechtsformneutralität führen zu großen Problemen in der Besteuerung. Deswegen sagen wir: Es bedarf eines echten Neustarts im Grunderwerbsteuerrecht. (Beate Raudies [SPD]: Das sagt ausgerechnet die CDU!) Die Landesregierung wollen wir daher mit unserem Antrag bitten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Grunderwerbsteuerrecht einfacher, ge- (Ole-Christopher Plambeck) rechter und vor allem eindeutig ausgestaltet wird. Dabei muss eine deutliche Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, welche sowohl der Finanzverwaltung als auch den Steuerpflichtigen zugutekommt, absolut im Fokus stehen. Dies wird nur gelingen – insbesondere im Hinblick auf das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, welches ab dem 1. Januar 2024 gilt –, wenn das Grunderwerbsteuerrecht entsprechend angepasst wird. Das Grunderwerbsteuerrecht muss zukünftig rechtsformunabhängiger erfolgen, die bekannten Beteiligungsgrenzen und -fristen über das Halten von Anteilen müssen abgeschafft werden. Auch das Thema Kettenbeteiligungen muss man sich genau ansehen. Im Kern wird dadurch das erreicht, wofür die Grunderwerbsteuer gedacht ist, nämlich die Besteuerung des Überganges im Eigentum am realen Grundstück. Wir müssen aber auch darüber reden: Wichtig ist im gleichen Atemzug die Entlastung der Bürger durch die Grunderwerbsteuer. Die FDP möchte im Grunderwerbsteuergesetz ermäßigte Steuersätze unter einschränkenden Tatbestandsmerkmalen für bestimmte Gruppen einführen. Darüber kann man reden. Worüber wir auch reden müssen, ist das Verhältnis zwischen Förderund Entlastungswirkung und Steuerausfall. Wir alle wissen, dass die Grunderwerbsteuer ein Kostentreiber bei der Schaffung von Wohnraum ist. Dem müssen wir natürlich begegnen. (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bravo!) In Schleswig-Holstein haben wir unter SchwarzGrün das Modell der Eigenheimzulage, (Zuruf CDU: So ist das!) die natürlich an das gekoppelt ist, was der Landeshaushalt hergibt. Damit können wir noch zielgenauer fördern und entlasten. Deswegen bitte ich um Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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