Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch 90 Jahre nach Hitlers Machtergreifung halte ich die Beschäftigung mit den Verbrechen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft in Deutschland und weiten Teilen Europas für unsere demokratische Pflicht. Gleichzeitig – das ist bereits angesprochen worden – werden die letzten noch lebenden Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die uns die unfassbaren Verbrechen der NS-Diktatur und des Holocaust eindringlich in Erinnerung rufen, immer weniger. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, die historische Aufarbeitung der NS-Herrschaft unermüdlich fortzusetzen. Gerade weil die Erinnerung an die (Oliver Brandt) „Einzigartigkeit“ der durch das NS-Regime begangenen Verbrechen zu verblassen droht, ist unsere Demokratie aufgefordert, der Verharmlosung der nationalsozialistischen Vergangenheit entgegenzuwirken. Dass dies weiter notwendig ist, haben die Vorkommnisse an einer brandenburgischen Schule in den vergangenen Tagen und Wochen gezeigt. Gerade jungen Menschen müssen wir bewusst machen, dass die Rückkehr der Nazi-Ideologie ein fataler Irrweg ist und in unserer Demokratie keinen Platz haben darf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Dazu gehört auch weiterhin die Aufarbeitung der Rolle von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Dienst des Nationalsozialismus, auch und gerade in Schleswig-Holstein. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in den vergangenen Jahren mit der Beauftragung von wissenschaftlichen Studien zur Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945 sowie der Elitenkontinuitäten in Schleswig-Holstein bereits wichtige Forschungsprojekte angestoßen. Die Finanzbehörden, die eine besondere Rolle bei der staatlich legitimierten und organisierten Beraubung von Jüdinnen und Juden, Sintizas und Sinti sowie Romnja und Roma im Nationalsozialismus spielten, standen allerdings bislang noch nicht im Fokus der historischen Forschung in SchleswigHolstein. Dabei lässt sich an ihrem Beispiel das untersuchen, was die jüdische Politologin Hannah Arendt als die „Banalität des Bösen“ bezeichnet hat: der Einzug des Totalitarismus in die Verwaltungsstrukturen des Deutschen Reiches. Über die konkrete Ausgestaltung haben der Kollege Vogt und die Kollegin Wentzel bereits ausführlich berichtet. Daher möchte auch ich mich für die Initiative der FDP bedanken, die in einen gemeinsamen Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen gemündet ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Ich freue mich, dass über die Notwendigkeit der weiteren Forschungstätigkeit zur Rolle und Verantwortung der Finanzverwaltung im Nationalsozialismus in diesem Haus Einigkeit besteht. Dass das nicht überall so ist, hat Herr Vogt bereits angesprochen. Die wichtige Bedeutung einer historischen Aufarbeitung der Rolle der Finanzverwaltung in der NS-Zeit haben nicht zuletzt die Forschungsprojekte gezeigt, die das Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegeben hat. Das BMF hatte bereits 2009 eine unabhängige Kommission aus Historikerinnen und Historikern eingesetzt, um die Tätigkeit des Reichsfinanzministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden 2018 vorgelegt. Einen von mehreren Schwerpunkten bildete hierbei die nationalsozialistische Raub- und Beutefinanzierung im Rahmen der sogenannten fiskalischen Judenverfolgung, also der Besteuerung jüdischen Vermögens und der Einziehung des Vermögens sogenannter Reichsfeinde, darunter Sintizas und Sinti sowie Romnja und Roma. Ich möchte an dieser Stelle mit Erlaubnis der Präsidentin Professor Dr. Oliver von Wrochem zitieren, der Vorstand der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte ist, die Anfang 2023 von der Hamburger Finanzbehörde mit dem Aufarbeitungsprojekt der Verstrickung der Hamburger Finanzverwaltung in Verbrechen an Jüdinnen und Juden, Sintizas und Sinti sowie Romnja und Roma beauftragt wurde: „Die finanzielle Ausbeutung der jüdischen Bevölkerung und die Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz gilt heute als Vorstufe zu ihrer späteren physischen Vernichtung. Die Finanzverwaltungen spielten bei der systematischen Enteignung jüdischen Vermögens eine zentrale Rolle.“ Dies nun auch für Schleswig-Holstein untersuchen zu lassen, ist unser Auftrag, den wir mit dem heutigen gemeinsamen Antrag an die Landesregierung auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
