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Lars Harms

SSW 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle einig darin, dass wir den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen wollen, denn es gibt sie ja, die ehrgeizigen, leistungsstarken, hochqualifizierten Frauen, die noch nicht die höheren Positionen besetzen, die sie verdient haben und in denen sie erfolgreiche Arbeit leisten könnten, wenn sie denn die Chance dazu bekämen. Die Gründe dafür sind vielfältig und müssen entsprechend zielgerichtet, aber auch pragmatisch und verfassungskonform angegangen werden. Der ganze Vorgang rund um das parlamentarische Verfahren zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf verlief ja recht unglücklich. Plötzlich sollte alles ganz schnell gehen, gleichzeitig fiel der Ursprungsentwurf bei den Anhörungen vollumfänglich durch; allerdings eben gerade nicht, weil nicht alle für die Gleichberechtigung und Gleichstellung wären. Auf dieses Ziel arbeiten wir, wie gesagt, alle hin, sondern weil der Gesetzestext handwerklich schlecht gemacht war. In gewissen Punkten verstieß er gegen das Grundgesetz und Bundesrecht. Es gab begriffliche Unklarheiten, und in der Praxis wäre er teilweise nicht umsetzbar gewesen. Diese Problematiken haben die beiden vorgelegten Änderungsanträge im Ausschuss jeweils zumindest etwas einfangen und korrigieren können. Heute liegt uns ein weiterer vor, dem wir auch zustimmen, (Lars Harms) weil er den Gesetzentwurf rechtspraktikabler macht, um es einmal so auszudrücken. Allerdings ist dieses Gesetz nun in dem Maße geändert, dass der Gesetzentwurf quasi wieder an die eh schon bestehenden Regelungen zurückangepasst wurde. Unter dem Strich wurden hier nun eine Absichtserklärung und eine Aufforderung für mehr Parität notiert, sodass die Botschaft natürlich stimmt. Am Status quo wird sich aber kaum etwas ändern und auch nichts ändern lassen. Sprich: In dieser angepassten neuen Version schadet das Gesetz nicht, es nützt aber auch nicht konkret in der Sache. An gewissen Regelungen ist dabei nicht zu rütteln, einfach, weil sie das Grundgesetz betreffen. So heißt es in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz ganz klar, ich zitiere: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Es gilt also die Bestenauslese. Das Geschlecht hat hier keine Rolle zu spielen. Daher wogen in den Anhörungen auch die Diskussionen hinsichtlich des Umgangs mit den sogenannten geborenen Mitgliedern schwer. Bei diesen handelt es sich um die Mitglieder eines ansonsten gewählten Gremiums, die durch ihre Funktion von Amts wegen automatisch dem Gremium angehören, in diesen Fällen also Landräte, Bürgermeister und ähnliche politische Amtsträger, sprich aktuell nach wie vor mehrheitlich Männer. Diese wurden von den Bürgerinnen und Bürgern in demokratischen Wahlen zunächst in ihre jeweiligen Ämter gewählt und anschließend qua Amt von den Gemeindevertretungen in die jeweiligen Verwaltungsräte entsandt. Hier kollidiert die Zielformulierung nach Parität folglich mit den Bestimmungen und der Realität demokratischer Wahlausgänge. Änderungen in der Zusammensetzung dieses Gremiumsanteils sind hier aber möglich, eben durch die Aufstellung und Wahl von Frauen bei den Wahlen zu den entsprechenden Ämtern. (Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch die Sparkassen haben zu bedenken gegeben, dass auch sie stets die Besten entsenden, sprich diejenigen, die am besten in die Sachverhalte eingearbeitet sind und die ihre Interessen am besten zu vertreten vermögen, unabhängig von Überlegungen nach dem Geschlechterproporz. Die Regelungen des Ursprungsentwurfs hätten hier in der Praxis nicht oder nur schwerlich funktioniert. Stattdessen wurden nun ein paar Ausnahmeregelungen ergänzt und, wie gesagt, der Status quo noch einmal per Gesetz unterstrichen. Was die Anhörungen aber ganz prominent gezeigt haben, ist, dass landesrechtliche Regelungen zur Parität in diesem Bereich ihre Grenzen im Kreditwesengesetz finden. Hätte man wirklich etwas ändern wollen, dann hätte man sich das Kreditwesengesetz vornehmen müssen. Dann hätte die Landesregierung eine Bundesratsinitiative vorlegen müssen. Diese Option haben Sie jedoch außer Acht gelassen. Daher haben nun stattdessen wir uns dieser Sache angenommen und einen entsprechenden Antrag für das kommende Juni-Plenum eingereicht, das ist die Drucksache 20/995. Die können Sie sich schon einmal durchlesen. Dann können wir noch einmal schauen, dass wir ein entsprechend starkes Signal nach Berlin schicken, um hier eine Regelungsänderung zu bewirken, die sich dann direkt im Bundesrecht wiederfindet und wirklich die Parität von Frauen und Männern nachhaltig stärkt. Wir haben es ja gemerkt: Wir dürfen es auf Landesebene nicht regeln, weil der Bund es abschließend geregelt hat. Wenn die das geregelt haben und wir das ändern wollen, dann müssen wir eine Bundesratsinitiative einbringen. Meine Damen und Herren, das hätte nicht nur den Vorteil, dass wir den Sparkassen dabei helfen, mehr Parität auf die Beine zu stellen, sondern dass wir auch den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken helfen. Das wäre ein richtiger Spaß, wenn da einmal mehr Frauen in die Gremien kommen. Das wäre gut für diese Republik. Ich freue mich schon auf die Debatte in der nächsten Tagung. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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