Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gleichwertige Repräsentation von Männern und Frauen in den Aufsichts- und Geschäftsführungsorganen von Landesunternehmen und Landesbeteiligungen ist uns in Schleswig-Holstein seit Langem ein wichtiges politisches Anliegen. Die Frauenquote in diesem Bereich hat sich über die letzten Jahre langsam, aber kontinuierlich verbessert. Frauen haben mittlerweile die Hälfte der dem Land zustehenden Aufsichts- und Verwaltungsratsposten inne. Dies ist auch ein Erfolg grüner Politik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Oh nein!) Bei den Unternehmensleitungen sieht es dagegen noch nicht so gut aus. Das hat die Ministerin erwähnt. Unter den Geschäftsführungen und Vorständen – – (Lars Harms [SSW]: Alle persönlich untergebracht! – Heiterkeit) – Man muss ja auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Darauf wollte ich anspielen. Unter den Geschäftsführungen und Vorständen liegt der Anteil von Frauen allerdings – auch das ist bereits angesprochen worden – derzeit bei ungefähr 20 Prozent. Das ist aus unserer Sicht noch zu wenig. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der vorliegende Gesetzentwurf dient daher dazu, hier noch besser zu werden und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzuführen. Danach müssen künftig bei der Besetzung von Führungsgremien von Unternehmen, die dem Land gehören oder an denen es beteiligt ist, Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Ein anderer Bereich, in dem wir von Parität bislang noch weit entfernt sind, sind die Aufsichtsgremien des Sparkassensektors. In Schleswig-Holsteins Sparkassenverwaltungsräten sind Frauen heute stark unterrepräsentiert. Von 142 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen waren zum Stichtag 31. Dezember 2021 nur 31 weiblich, also ganze 22 Prozent. Auch hierfür schaffen wir nunmehr eine verbindliche Paritätsregel. Damit setzen wir den Gleichstellungsauftrag aus dem Grundgesetz, aus Artikel 9 der Landesverfassung und aus § 15 des Gleichstellungsgesetzes konkret um. Die Zielsetzung einer paritätischen Besetzung von Entscheidungsgremien in Verwaltung und Unternehmen ist mittlerweile weitgehend unumstritten und wurde ausnahmslos von sämtlichen Expertinnen und Experten im Anhörungsverfahren begrüßt. Über den Weg dahin gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen. Über die Notwendigkeit konkreter und verbindlicher Regelungen gibt es bedauerlicherweise immer noch keine Einigkeit. Oft wird zum Beispiel die Behauptung ins Feld geführt, Frauenquoten widersprächen dem Prinzip der Bestenauslese. Posten sollten nach der Qualifikation und nicht nach dem Geschlecht vergeben werden. Darauf möchte ich entgegnen: In der Tat, die bisherige Besetzung der Gremien spiegelt nicht die Verteilung von Kompetenz in der Bevölkerung wider. So stehen einem Frauenanteil von deutlich über 50 Prozent bei den Sparkassenmitarbeiterinnen gerade einmal 22 Prozent Frauen in Verwaltungsräten gegenüber. Im Zuge der Erarbeitung dieses Gesetzes wurde durchaus darüber diskutiert, teilweise Ausnahmeregelungen für sogenannte atypische Situationen zu schaffen, sprich wenn keine qualifizierte Frau zu finden ist. Ich halte die vorliegende Fassung des Gesetzes jedoch für angemessen. Selbst das kleinste Trägergebiet einer Sparkasse umfasst mehr als 34.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sodass genügend Kandidatinnen zur Verfügung stehen. Eine Soll-Regelung würde daher das Ziel aufweichen, und im Ergebnis würde so keine Parität erreicht. Dies hat die Anhörung aus meiner Sicht bestätigt. Die Einsicht, dass es in den Entscheidungs- und Führungsgremien mehr Frauen geben sollte, gibt es schließlich seit Langem. Nur klare und verbindliche Regelungen sorgen dafür, dass sich die Strukturen wirklich verändern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben im Zuge des Beratungsprozesses Anregungen aus den Anhörungen in unsere Gesetzesänderung einfließen lassen. Darauf ist der Kollege Plambeck schon ausführlich eingegangen. Ich möchte insbesondere auf die Änderungen eingehen, die die Anforderung an die Sachkenntnis der Verwaltungsratsmitglieder betreffen. Hier sind die Anforderungen des Kreditwesengesetzes aus unserer (Oliver Brandt) Sicht auch für Verwaltungsratsmitglieder von Sparkassen ausreichend. Darauf haben wir reagiert. Fazit: Die Schaffung von klaren und wirksamen Paritätsregeln für Aufsichts- und Geschäftsorgane des Landes und für Sparkassenverwaltungsräte ist überfällig. Die bisherigen Frauenquoten in den betroffenen Gremien und Führungspositionen belegen den Bedarf nach klaren Regelungen sehr deutlich. Vielfach hat sich gezeigt, dass Freiwilligkeit und weiche Regelungen nicht genügen, um Parität zu erreichen. Dass wir heute dieses Gesetz verabschieden, ist daher ein großer Erfolg. Wir zeigen damit, dass es Schleswig-Holstein mit der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags und der Beteiligung von Frauen in der Praxis ernst meint. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
