Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Männer, die sich vieles zutrauen, aber ich glaube, es gibt auch viele Frauen, die sich etwas zutrauen, und das sollten wir unterstützen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn viele Studien zeigen – das wurde eben auch gesagt –: Gemischte Teams mit Frauen und Männern erzielen oft die besten Ergebnisse. Wir haben im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir mit dem Landesorganbesetzungsgesetz Frauen und Männer bei der Besetzung der Aufsichts- und Geschäftsführungsorganen in Landesunternehmen und -beteiligungen hälftig berücksichtigen wollen. Ebenso wird das Sparkassengesetz angepasst, um entsprechend Vertretungen von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten öffentlichrechtlicher Sparkassen zu erreichen. Die Förderung von Frauen und Männern sehen wir als Koalition als Selbstverständlichkeit. Das gilt insbesondere für unsere öffentlichen Unternehmen und die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, die einen öffentlichen Auftrag haben und natürlich eine Vorbildfunktion innehaben. Nichtsdestotrotz muss so eine Regelung in der Praxis anwendbar sein und vor allem vor Ort akzeptiert und gelebt werden können. Als Koalitionsfraktionen haben wir aufgrund der Erkenntnisse aus den schriftlichen und mündlichen Anhörungen einen umfangreichen Änderungsantrag, der im Finanzausschuss beschlossen worden ist, eingereicht. In dem Zuge möchte ich mich vor allem auch für die guten Beiträge der Anzuhörenden und der Kollegen in der Diskussion bedanken. Ich glaube, wir haben insgesamt ein gutes Ergebnis erzielt. Wir sind uns einig, dass bei der Besetzung ganz klar die Bestenauslese gilt. Wichtig ist hierbei ein gutes Auswahlpotenzial von Frauen und Männern. Im Änderungsantrag haben wir das aufgrund der Anhörung klargestellt. Im Änderungsantrag zum Sparkassengesetz geht es uns darum, dass es im Falle der Wahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamten in den Verwaltungsrat ausreichend ist, wenn der Dienstsitz im Trägergebiet der Sparkasse liegt. Bisher war es immer der Wohnsitz. Zudem haben wir uns die Regelung zur Qualifikation von Verwaltungsräten und den Mitgliedern im Prüfungsausschuss angesehen und aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen, weil die vorgesehene Regelung im Kreditwesengesetz und die geltende Rechtslage vollkommen ausreichend sind. Hier haben wir uns insbesondere noch einmal die juristischen, aber vor allem auch die Argumente der Sparkasse angesehen, die uns überzeugt haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausnahme von Hauptverwaltungsbeamten als geborene Mitglieder im Verwaltungsrat einer Zweckverbandssparkasse. Diese werden im Rahmen einer Übergangsregelung bis zur Kommunalwahl 2028 von der Parität ausgenommen. Das bedeutet, dass neben dem Vorsitz auch weitere hauptamtliche Verwaltungsbeamte nicht mitgezählt werden. In Zahlen bedeutet das: Wenn der Verwaltungsrat 21 Mitglieder hat, dann werden zunächst die sieben Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmervertreter abgezogen, weil die ein eigenes Wahlverfahren in den Verwaltungsrat haben. Es verbleiben also 14. Von den verbleibenden 14 werden der Vorsitz abgezogen und die hauptamtlichen Verwaltungsbeamten. Das sind in der Regel zwei oder drei, zum Beispiel bei der Sparkasse Südholstein drei. Es verbleiben noch zehn. Diese zehn sind paritätisch mit fünf Männern und fünf Frauen zu besetzen. Würden dagegen wie bei der Nospa oder der Fördesparkasse elf verbleiben, so gehen fünf Plätze an Männer und sechs Plätze an Frauen, weil der letzte zu vergebende Platz auf jeden Fall an eine Frau vergeben werden soll. Ich denke, insgesamt haben wir eine praxisorientierte Lösung und damit eine gute Lösung, die vor Ort auch sehr gut vertreten werden kann. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in unserem Land sehr viele gute und qualifizierte Frauen. Dieses Potenzial gilt es zu heben und zu fördern, denn wir wollen die besten Frauen und Männer für unsere Unternehmen und Sparkassen im Land. Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
