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Christian Dirschauer

SSW 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Vielen Dank, dass ich doch noch einmal ans Rednerpult darf, Frau Präsidentin. – Ein paar Dinge muss ich hier klarstellen und geradeziehen. Herr Kollege Claussen, Sie vertreten die Auffassung, dass die Zieldefinition der Mindestlohnkommission ausreichend ist und dort alles drin ist. Das kann Ihre Haltung sein, das kann ich so akzeptieren. Fakt ist aber doch, dass ein Punkt dort nicht drinsteht, nämlich die armutsfeste Ausgestaltung. Ich möchte an der Stelle noch einmal an die Diskussion aus dem letzten Plenum zur Kinderarmut erinnern, wo unter anderem vom geschätzten Kollegen Kalinka auch das Thema Altersarmut benannt wurde. Genau an der Stelle ist bezogen auf die Zieldefinition der Mindestlohnkommission noch Spielraum. Das werden wir im Ausschuss sicherlich weiter besprechen. Gleichermaßen ist es fast so eine Art Schreckgespenst, dass Sie hier aufbauen: Wenn der Mindestlohn noch höher wäre und diese Ausnahmen für 15- bis 17-Jährige oder Langzeitarbeitslose nicht bestünden, würden wir dem Arbeitsmarkt ja möglicherweise Konkurrenz in dem Bereich schaffen. Ich sehe das nicht. Ein 17-jähriger Zwölftklässler oder (Zuruf SPD: Ein 17-Jähriger Drittklässler!) – genau! – ein 16-jähriger Zehnt- oder Elftklässler, der zur Schule geht und nebenher arbeitet, wird im Zweifel auch weiterhin zur Schule gehen und nicht für den Lohn aus dem Schulleben aussteigen. Ganz schräg wird es für mich bei der heutigen Regelung tatsächlich bei den Langzeitarbeitslosen. Wer profitiert von dieser Regelung? Welche Unternehmen profitieren aktuell von dieser Regelung? – Es sind in der Regel tarifungebundene Unternehmen, weil tarifgebundene Unternehmen, die wir auch haben wollen – das ist ja auch das erklärte Ziel dieser Landesregierung – im Regelfall höhere Löhne haben. Insofern ist das eine Ungerechtigkeit, die aus meiner Sicht so nicht sein kann. Der letzte Punkt: Sie haben hier Thyssenkrupp Steel genannt und gesagt: wunderbar, geht doch, 14 Prozent Erhöhung. Ja, das würde auch eine Veränderung, wie wir sie vorschlagen, nicht behindern. Das wäre auch in Zukunft möglich. Das sind die guten Beispiele, wo es funktioniert. Aber seien wir doch mal ehrlich: Die Verbraucherpreise in diesem Land sind seit 2002 um 37 Prozent gestiegen. Was machen wir mit den Betriebsrentnern, die beim Land gearbeitet haben und der VBL unterliegen? Da haben wir seit 20 Jahren lediglich um jährlich ein Prozent erhöht. Das ergibt ein Delta von über 17 Prozent. Das ist die Entwertung einer Betriebsrente. Anders kann man es nicht bezeichnen. (Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Insofern freue ich mich auf die Ausschussüberweisung. Ich sehe: Wir können an der Stelle noch weiter diskutieren, das wird mir sicherlich auch viel Freude machen. Ich wünsche die Überweisung in den Sozialausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. Nach unserer Geschäftsordnung ist der Sozialausschuss für das Thema Arbeit zuständig. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW)

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